Die Regionalpläne sind nach Art. 11 Abs. 5 BayLplG bei Bedarf fortzuschreiben, wobei die Regionalpläne aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln sind (Art. 18 Abs. 1 BayLplG).
Momentan befinden sich folgende Teilkapitel des Regionalplans Donau-Wald in einem Fortschreibungsverfahren:
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Fortschreibung Rohstoffe Der Planungsverband hat die Fortschreibung der noch nicht aktualisierten Abschnitte im Bereich der Rohstoffsicherung auf seiner Sitzung am 27.07.2010 abschließend behandelt. Hierbei handelt es sich um die Abschnitte Kies und Sand, Lehm und Ton, Spezialton. Nun muss die Verbindlicherklärung durch die Regierung von Niederbayern erfolgen, bevor das geänderte Kapitel in Kraft treten kann. |
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Fortschreibung Granit Der Planungsverband hat die Fortschreibung Granit abschließend behandelt. Die Regierung von Niederbayern hat die Fortschreibung mit Auflagen für verbindlich erklärt. Der Beschluss des Verbandes zu den Auflagen liegt nun vor. |