Seit der Regionale Planungsverband Donau-Wald im Jahr 1986 seinen Regionalplan erstmals der Öffentlichkeit vorgelegt hat, haben sich die Rahmenbedingungen für die Regionalplanung in Bayern und der Region Donau-Wald deutlich verändert. Die wichtigsten Marksteine der jüngeren Vergangenheit sind die Neufassung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) zum 1. Januar 2005 und die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP), die am 1. September 2006 in Kraft getreten ist.
Auch die Neuordnung der Kompetenzen von Bund und Ländern im Rahmen der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist nicht spurlos an der Raumordnung vorüber gegangen. Die notwendige Neufassung des Raumordnungsgesetzes (ROG) steht allerdings noch aus.
Vor diesem Hintergrund bleiben die Aufgaben des Planungsverbandes Donau-Wald, die er im übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt, vielfältig. Der Verband ist stets bemüht, einen Beitrag zur Entwicklung und Ordnung der Region zu leisten.
Das Leitziel des Planungsverbandes Donau-Wald, zu wertgleichen Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen beizutragen, ist vor dem Hintergrund eines wachsenden Europas aktueller denn je. Dabei sind vielfältige Anstrengungen notwendig, um die Entwicklungsvoraussetzungen für die Region im europäischen Standortwettbewerb zu erhalten und zu verbessern. Unsere Leitlinie ist dabei eine nachhaltige Raumentwicklung, die sowohl ökonomische und ökologische als auch soziale Aspekte gleichrangig und ausgewogen einbezieht.
Der Regionalplan ist mittel- bis langfristig ausgerichtet und steckt den Rahmen ab, innerhalb dessen sich die Kommunen im Rahmen ihrer grundgesetzlich verankerten Planungshoheit weiterentwickeln sollen. Darüber hinaus bindet der Regionalplan die öffentlichen Planungs- und Maßnahmenträger und bietet für private Akteure eine verlässliche Orientierungshilfe.
Straubing, 15. August 2008
Alfred Reisinger
Verbandsvorsitzender
Landrat Landkreis Straubing-Bogen