| 1 |
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Siedlungsentwicklung |
| 1.0 |
Z |
Die Siedlungstätigkeit soll sich in allen Gemeinden der Region in der Regel im Rahmen einer organischen Entwicklung vollziehen. Eine über die organische Entwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit soll zur Stärkung der zentralen Orte und Entwicklungsachsen beitragen. |
| 1.1 |
Z |
Ansiedlungsvorhaben von Wirtschaftsbetrieben auf Grund des wirtschaftlichen Belebungseffektes des Flughafens München sollen insbesondere durch die Aktivierung der gewerblichen Siedlungsflächenreserven ermöglich und unterstützt werden.
Dies gilt insbesondere für die verkehrsmässig günstig an den neuen Flughafen angebundenen zentralen Orte Straubing (Oberzentrum), Deggendorf/Plattling (gemeinsames mögliches Oberzentrum), Mallersdorf-Pfaffenberg (mögliches Mittelzentrum), Bogen (mögliches Mittelzentrum), Geiselhöring (Unterzentrum) und Hengersberg (Unterzentrum) sowie für die Gemeinde Aiterhofen. |
| 1.2 |
Z |
Zur Sicherung der vom Flughafen München ausgehenden verstärkten gewerblichen Siedlungsentwicklung werden Vorbehaltsgebiete für gewerbliche Siedlungstätigkeit an nachfolgenden Standorten festgelegt:
| G1 |
Plattling/Höhenrain
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| G2 |
Plattling/Ringkofen
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| G3 |
Michaelsbuch (Gde. Stephansposching)
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| G4 |
Deggendorf/Stephansposching
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| G5 |
Hengersberg
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In den Vorbehaltsgebieten für gewerbliche Siedlungstätigkeit soll der gewerblichen Nutzung bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.
Die Lage und Abgrenzung der Vorbehaltsgebiete bestimmen sich nach der Tekturkarte „Räumliche Auswirkungen des Flughafens München“ zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“, die Bestandteil des Regionalplans ist. |
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| 1.3 |
Z |
Zur Deckung des vom neuen Flughafen München ausgehenden Bedarfs an Wohnsiedlungsflächen sollen die Wohnbauflächenreserven aktiviert werden. Dies gilt insbesondere für das Oberzentrum Straubing, das gemeinsame mögliche Oberzentrum Deggendorf/Plattling, das mögliche Mittelzentrum Mallersdorf-Pfaffenberg und die Unterzentren Geiselhöring und Hengersberg. |
| 1.4 |
Z |
Zur Gliederung und Verhinderung grossflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen sollen freie Flächen zwischen den Siedlungseinheiten als Trenngrün erhalten und gesichert werden.
Als Trenngrün werden Freiflächen bestimmt zwischen:
| T1 |
Oberlindhart und Pfaffenberg bzw. Niederlindhart (Markt Mallersdorf-Pfaffenberg)
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| T2 |
Niederlindhart und Mallersdorf (Markt Mallersdorf-Pfaffenberg)
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| T3/T4 |
Aiterhofen und Ittling (Stadt Straubing)
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| T5 |
Mainkofen (Stadt Deggendorf) und dem Gewerbegebiet im Nordosten von Plattling
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| T6 |
den Wohngebieten von Plattling und dem Gewerbegebiet im Norden
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| T7 |
den Wohngebieten von Plattling und dem Gewerbegebiet im Nordosten
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| T8 |
Panzkofen und Schiltorn (Stadt Plattling)
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| T9 |
Otzing und Plattling
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| T10 |
Hengersberg und Manzing/Fronhofen (Markt Hengersberg)
| Die Trenngrünbereiche sind in der Karte "Räumliche Auswirkungen des Flughafens München" und der Karte "Trenngrün T 10", die Bestandteil des Regionalplans sind, zeichnerisch erläuternd dargestellt. |
| 2 |
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Stadt- und Dorferneuerung |
| 2.1 |
Z |
In den Kernbereichen der zentralen Orte soll auf die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Mängel und auf die Verbesserung des Wohnumfeldes hingewirkt werden. |
| 2.2 |
Z |
Die Dörfer in der Region, vor allem im Bayerischen Wald und im Bereich der Thermalbäder Bad Füssing und Bad Griesbach i. Rottal, sollen vor allem im Hinblick auf den Fremdenverkehr in ihrer charakteristischen ländlichen Siedlungsweise funktionsgerecht erhalten und weiter gestärkt werden. |
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