Der Landtag hat am 29.11.2006 den veränderten Entwurf des Gesetzes über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (BayGVFG) beschlossen. Damit können ab 2007 u.a. verkehrswichtige Gemeindeverbindungsstraßen allgemein bezuschusst werden. Eine Bindung an die Gebietskategorie "Teilräume, deren Entwicklung im besonderem Maße gestärkt werden soll" ist nicht mehr gegeben.
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (BayGVFG) beschlossen und in den Landtag eingebracht. Mit dem Entwurf können in Zukunft verkehrswichtige Gemeindeverbindungsstraßen allgemein bezuschusst werden.
Nach der Föderalismusreform ist nun Bayern für die Verteilung der Gelder, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Verfügung stehen, zuständig. Wird das Gesetz wie vorgesehen verabschiedet, können ab 2007 mit Geldern aus dem GVFG auch Projekte in Gemeinden gefördert werden, die im LEP nicht als "Teilräume, deren Entwicklung im besonderem Maße gestärkt werden soll" genannt sind. Bisher durften die GVFG-Mittel nur in diese Fördergebiete fließen.
Mit dem Gesetzentwurf können vor allem folgende Vorhaben von Kommunen und Verkehrsunternehmen gefördert werden:
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