Zukunft der Landes- und Regionalplanung

Der Ministerrat hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 03.08.2010 mit der Zukunft der Landes- und Regionalplanung in Bayern beschäftigt. Basis der Beratungen war ein Zwischenbericht zum Reformprozess.

Der Beschluss des Kabinetts sieht vor, dass bis Ende 2010 der Entwurf für ein neues Landesplanungsgesetz und bis März nächsten Jahres der Entwurf für ein neues Landesentwicklungsprogramm vorliegen soll.

Die Bayerische Staatsregierung will die Landes- und Regionalplanung erneut überprüfen, dies hat der Ministerrat am 02.12.2009 beschlossen. Die letzte umfangreiche Strukturreform der Landes- und Regionalplanung hatte das Landesplanungsgesetz 2004 und ein neues Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2006 zur Folge. Der Reformprozess soll von den Schlüsselbegriffen Deregulierung, Entbürokratisierung und Kommunalisierung getragen werden. Dabei stehen auch die Regionalplanung hinsichtlich ihrer Notwendigkeit, Aufgaben und Inhalte sowie Trägerschaft und Organisation auf dem Prüfstand.

Rechtlicher Hintergrund der neuerlichen Überlegungen des Freistaats ist die Föderalismusreform. Nach ihrem Inkrafttreten haben die Bundesländer an dem neu gefassten Bundesraumordnungsgesetz (ROG), das unmittelbar gilt, mitgearbeitet und im Bundesrat zugestimmt. Die Länder haben jedoch das Recht, in ihrer Gesetzgebung vom ROG abzuweichen.

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