Zu den Karten

A I – Leitbild

1 (Z) Die Region soll zur Sicherung der Lebens- und Arbeitsbedingungen künftiger Generationen nachhaltig entwickelt werden. In ihrer Gesamtheit und in ihren Teilräumen soll sie so entwickelt und gestärkt werden, dass die sich aus der Lage inmitten Europas und an der Nahtstelle zur Tschechischen Republik und zum Donauraum ergebenden Herausforderungen bewältigt und gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Regionsteilen geschaffen werden.
  (G) Dabei sind insbesondere anzustreben:
    Die Erhaltung bestehender und die verstärkte Schaffung von Erwerbsmöglichkeiten, eine verbesserte Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen in räumlich und zeitlich zumutbarer Entfernung, die Bewahrung des reichen Kulturerbes, die Erhaltung der Schönheit und Vielfalt der Landschaft, die Stärkung der Funktion der Region als Bindeglied zwischen Südbayern und Böhmen, eine abgestimmte grenzübergreifende Entwicklung, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Umwelt zwischen der Region und den angrenzenden Gebieten der Tschechischen Republik und Oberösterreichs.
2 (G) Eine räumlich ausgewogene Bevölkerungsentwicklung in der Region und ihren Teilräumen ist anzustreben.
3 (G) Es ist anzustreben, den Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft aktiv zu begleiten. In den Teilräumen der Region sind die Förderung der Innovationskraft und Kreativität, der Ausbau und die Nutzung standortspezifischer Stärken, die ausgewogene Verteilung von Nutzen und Lasten und die gegenseitige Funktionsergänzung entsprechend den räum-lichen Eigenarten und Fähigkeiten unter Beachtung des Kooperationsprinzips anzustreben.
    Dabei sind von unten getragene, freiwillige Ansätze einer eigenständigen Regionalentwicklung von besonderer Bedeutung.
  (G) Die vermehrte Nutzung der Chancen, die sich aufgrund der zentralen Lage der Region in der Europäischen Union ergeben, ist anzustreben.
4 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass die landschaftliche Attraktivität der Region und die gewachsene Kulturlandschaft, die durch eine bäuerlich betriebene Land- und Forstwirtschaft entstanden ist, erhalten und weiterentwickelt wird.

Begründung zu A I - Leitbild

zu 1 Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) zielt darauf ab, für Bayern insgesamt langfristig Vorsorge zu treffen. Diese Forderung gilt auch für die Region Donau-Wald. Mit der Stärkung des Vorsorgegedankens und der Einführung des Prinzips der Nachhaltigkeit erfährt der Regionalplan eine Neugewichtung. Die Leitvorstellung der nachhaltigen Raumentwicklung ist gemäß Raumordnungsgesetz (ROG) § 1 Abs. 1 normiert. Im Sinne der 1992 in Rio aufgestellten Agenda 21 bedeutet Nachhaltigkeit einen Gleichklang der drei Säulen Ökologie, Ökonomie und Soziales/Kultur. Im Hinblick auf den Wandel der klimatischen Verhältnisse muss die Perspektive der nachhaltigen Entwicklung eine besondere Gewichtung erfahren.
  Die Maxime der Landesplanung, die Schaffung und Erhaltung gleichwertiger, gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen, ist bewusst beibehalten worden. Zur grundgesetzlich garantierten freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört das Recht der freien Wahl des Wohnorts, des Berufs, des Arbeitsplatzes und des Standorts für gewerbliche Niederlassungen. Die Schaffung und Erhaltung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen leistet einen wichtigen Beitrag hierzu.
  Die Region Donau-Wald gehört insgesamt zum ländlichen Raum und liegt in der Mitte Europas an der Nahtstelle zur Tschechischen Republik und dem Donauraum. In der Vergangenheit war dieser Raum auch aufgrund der ehemaligen Lage im Grenzraum wirtschaftlich unzureichend entwickelt und vorwiegend landwirtschaftlich strukturiert. Erhöhte Transportkosten sowohl auf der Absatz- wie auf der Bezugsseite, mangelnde Infrastrukturausstattung und das auch nach der Grenzöffnung noch unbefriedigende wirtschaftliche Beziehungsgefüge benachteiligen die Region in ihrer wirtschaftlichen Ausgangslage weiterhin. Die Auswirkungen der Standortungunst zeigen sich generell und langfristig an der Entwicklung der Wirtschaftskraft – sie liegt gemessen am Bruttoinlandsprodukt je Person der Wohnbevölkerung unter dem bayerischen und niederbayerischen Durchschnitt – sowie im Verlauf des sektoralen Strukturwandels in der Region. Ein Abbau von Entwicklungsunterschieden wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, der natürlichen Voraussetzungen und unter Nutzung der regionalen Fähigkeiten und Begabungen (endogenen Potentiale) angestrebt. Die Region weist jedoch auf verschiedenen Gebieten noch erhebliche Defizite auf, deren Abbau bzw. deren Verringerung zur Erreichung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen notwendig ist.
  Dazu gehören die zum Teil noch vorhandenen mangelnden Erwerbsmöglichkeiten. Die fehlenden Arbeitsplätze führen in großen Teilen der Region zu zeitlich und kostenmäßig oft unzumutbarem Pendelaufwand zur Erreichung der Arbeitsstätte.
  Durch eine optimale Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen in räumlich und zeitlich zumutbarer Entfernung können gerade für die wirtschaftlich noch unzureichend entwickelte Region die Standortbedingungen der Wirtschaft und die Lebensverhältnisse der Wohnbevölkerung wesentlich verbessert werden. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die Infrastruktur und hier insbesondere auch überregionale Verkehrsanbindung kontinuierlich verbessert wird.
  Das kulturelle Erbe der Region – von den gewachsenen Kulturlandschaften der ländlich geprägten Gebiete bis hin zu den historischen Stadtzentren – ist Ausdruck ihrer Identität und oftmals von überregionaler Bedeutung. Es ist auch Bestandteil der alltäglichen Umgebung vieler Menschen, es bereichert ihre Lebensqualität und trägt zur Zufriedenheit mit dem Wohnstandort bei. Der Denkmalschutz kann nur einen kleinen Teil dieses kulturellen Erbes abdecken. Für den größeren Teil ist ein kreativer Ansatz von Nöten, damit das kulturelle Erbe, verbunden mit zeitgenössischen Errungenschaften, an künftige Generationen weiter gegeben werden kann.
  Die Region weist in der Schönheit und Vielfalt der Landschaft ein besonders schützenswertes Gut sowie eine Voraussetzung für den bedeutenden Wirtschaftszweig Fremdenverkehr auf. Sowohl zur Erhaltung der Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung wie auch aus ökonomischen Überlegungen ist es daher erforderlich, die natürliche landschaftliche Schönheit der Region zu erhalten und zu schützen.
  Durch die Öffnung der Grenze zur Tschechischen Republik ergeben sich für die Region neue Entwicklungschancen. Um diese wahrnehmen zu können, muss die wirtschaftsnahe Infrastruktur weiter wirksam ausgebaut werden. Große Bedeutung und Dringlichkeit kommt dabei der Erschließung im Schienen- und Straßenverkehr zu. Die Entwicklungsplanungen sind jedoch im Einvernehmen mit den Zielen von Natur und Umwelt vorzunehmen. Durch die Grenzöffnung besteht auch die Möglichkeit, die jahrhundertealten kulturellen Beziehungen und die Verbindung der Menschen untereinander neu zu beleben. Hier kann die Region Donau-Wald auch eine Funktion als Bindeglied zur Stärkung der Zusammenarbeit auf den Gebieten Kultur, Soziales, Wirtschaft und Umwelt zwischen den Nachbarn auf bayerischer und tschechischer Seite übernehmen.
  Durch die Grenzöffnung haben sich nicht nur im bilateralen Verhältnis zu den angrenzenden Räumen der Tschechischen Republik, sondern auch, angeregt durch die trilaterale Zusammenarbeit, neue Impulse für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Raum des Dreiländerecks Bayern-Böhmen-Oberösterreich insgesamt ergeben. Die Grundlage dafür stellt aus landesplanerischer Sicht das Entwicklungskonzept "Bayerischer Wald/Sumava (Böhmerwald)/Mühlviertel" dar, das vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen gemeinsam mit dem Tschechischen Wirtschaftsministerium und dem Amt der oberösterreichischen Landesregierung in Auftrag gegeben wurde und seit den 90er Jahren vorliegt. Es wurde wegen der richtungsweisenden Beispielfunktion auch für die grenzüberschreitende Entwicklung anderer Regionen von der UNESCO als "Internationales Pilotprojekt" anerkannt. Durch die Euregio Bayerischer Wald – Böhmerwald und einer Vielzahl weiterer Institutionen und Formen bi- und trilateraler Zusammenarbeit erfährt die Region eine Reihe von positiven Anstößen, die weiter ausgebaut werden können.
  Mit dem Beitritt Österreichs und der Tschechischen Republik zur Europäischen Union hat auch die großräumliche Situation der Region einen anderen Stellenwert erhalten. Dies führt dazu, dass die mit der Region verglichen wirtschaftlich starken bzw. aufstrebenden Räume Linz/Wels (Oberösterreich) sowie Prag/Pilsen (Tschechische Republik) verstärkt positiv auf die Region ausstrahlen. Die darin liegenden Entwicklungschancen gilt es zu nutzen.
zu 2 Zur Verwirklichung des Leitziels, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten, bedarf es einer ausgeglichenen Bevölkerungsentwicklung in der Region und ihren Teilräumen. Wie im 15. Raumordungsbericht Bayern 1999/2002 (vgl. S. 42 und Karte 7 im Anhang) dargestellt ist, werden bis 2020 die nördlichen und östlichen Regionsteile im Vergleich zur Donauachse eine schwächere, teilweise sogar eine negative Bevölkerungsentwicklung aufweisen. Während die dargestellte Bevölkerungsbewegung nur sehr langsam vor sich geht, stehen Verschiebungen in der Alterspyramide unmittelbar bevor.
  Eine ausgewogene Bevölkerungsentwicklung in der Region tritt nicht von allein ein, sondern muss durch raumbedeutsame Planungen unterstützt werden. Die konsequente Anwendung des Vorhalte- und Erschließungsprinzips, gestützt auf dem System der zentralen Orte, Entscheidungen zur Errichtung und zum Fortbestand einer leistungsfähigen Infrastruktur, eine aktive Arbeitsmarktpolitik sowie Arbeitsplatz erhaltende und schaffende Maßnahmen, vor allem auch im öffentlichem Sektor, sind hier von besonderer Bedeutung.
zu 3 Wie alle Teilräume Bayerns ist auch die Region einem verschärften Standortwettbewerb um Arbeitsplätze, Investitionen und Kapital ausgesetzt. In der Folge wandeln sich die Wirtschafts- und Gesellschaftsstrukturen rasch und tief greifend. Um die sich hieraus ergebenden Herausforderungen bewältigen zu können, kommt es darauf an, die teilräumliche Zusammenarbeit zu forcieren, dabei die Innovationskraft zu stärken und das kreative Potential der Region zu wecken.
  Die Region wird im Standortwettbewerb um Arbeitsplätze, Investitionen und Kapital nur dann bestehen können, wenn ihre Funktionsfähigkeit im Innern gewährleistet ist. Zu betonen sind in diesem Zusammenhang besonders kooperative Lösungen, um zu einer ausgewogenen Verteilung von Nutzen und Lasten zu kommen und sich gegenseitig in den Funktionen entsprechend den räumlichen Eigenarten zum Wohle der gesamten Region zu ergänzen.
  Von unten getragene Ansätze einer eigenständigen Regionalentwicklung, etwa die Aktivierung endogener Potentiale an Fähigkeiten und Ressourcen, können hierzu wertvolle Beiträge leisten.
  Durch die Erweiterung der Europäischen Union nach Osten ist die Region vom Rand in die Mitte Europas gerückt. Darüber hinaus hat die Region wichtige historische Beziehungen nach Osteuropa. Es ist daher von besonderer Bedeutung, die aus der veränderten strategischen Lage in Europa erwachsenden Chancen vermehrt zu nutzen und die historischen Beziehungen wiederzubeleben.
zu 4 Die weitgehend intakte Natur und die landschaftliche Attraktivität der Region sind wichtige Entwicklungsvoraussetzungen, die es in Wert zu setzen und weiterzuentwickeln gilt. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die gewachsene Kultur- und Naturlandschaft in der Region, die durch eine bäuerlich betriebene Land- und Forstwirtschaft entstanden ist, erhalten und weiterentwickelt wird.

Umwelterklärung zu A

1 Einbeziehung von Umwelterwägungen
  Als Teil des Fortschreibungsentwurfs „Präambel, A I Leitbild, A II Raumstruktur, A III Zentrale Orte“ wurde gem. Art. 12 BayLplG ein Umweltbericht erstellt. In diesem wurden der allgemeine Umweltzustand und die derzeitigen Umweltprobleme in der Region Donau-Wald dargelegt.
  Die überfachlichen Ziele und Grundsätze des Regionalplans setzen den regionalplanerischen Rahmen für die raumstrukturelle Gliederung und Entwicklung des Raums. Gebietsscharfe Festlegungen (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete) oder Projektziele sind hier nicht enthalten. Die Umsetzung der hier vorgegebenen Ziele und Grundsätze erfolgt auf anderen Planungsstufen und von anderen Planungsträgern. Relevante Umweltprobleme und potenzielle Konflikte mit den Umweltbelangen treten konkret erst zu diesem Zeitpunkt tatsächlich auf. Wenn konkrete Vorhaben zur Verwirklichung anstehen, sind die konkreten Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
  Der Maxime der Nachhaltigkeit folgend versucht der Regionalplan durch seine Rahmensetzung die Belange Natur- und Umwelt, Wirtschaft und Soziales/ Kultur gleichgewichtig zu behandeln. Umwelterwägungen sind daher integraler Bestandteil raumordnerischer Abwägung.
   
2 Berücksichtigung des Umweltberichtes, Ergebnisse des Anhörungsverfahrens, geprüfte Alternativen
  Der Fortschreibungsentwurf mit Umweltbericht wurde den Trägern Öffentlicher Belange, den Verbandsmitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald sowie der Öffentlichkeit im Rahmen des Anhörungsverfahrens bzw. durch Einstellung in das Internet und Auslegung bei der Regierung von Niederbayern zugänglich gemacht.
  Auch Stellungnahmen und Hinweise, die nach der gesetzten Frist eingegangen sind, fanden soweit als möglich Berücksichtigung. Im Anhörungsverfahren wurden einige Anregungen auch zu den Inhalten des Umweltberichtes gegeben und der Umweltbericht daher weiterentwickelt. Teilweise wurden auch Stellungnahmen zur Aussagenschärfe des Umweltberichtes abgegeben, konkrete Hinweise, wie sich einzelne Grundsätze oder Ziele des Regionalplans auf die Umweltsituation auswirken werden, wurden allerdings nicht genannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden.
  Die gegenständliche Fortschreibung enthielt keine gebietsscharfen Darstellungen (Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete) bzw. Projektziele. Standort- oder andere räumliche Alternativen waren daher nicht zu prüfen.
   
3 Überwachungsmaßnahmen
  Die Überwachung der Umweltauswirkung kann erst im Zuge der Verwirklichung der regionalplanerischen Ziele und Grundsätze im Rahmen der Umsetzung einzelner Vorhaben erfolgen. Dies erfolgt auf den nachfolgenden Planungsebenen.

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