Zu den Karten

A II – Raumstruktur

1   Ökonomische Erfordernisse
1.1 (Z) Die nördlichen und östlichen Teilräume der Region sollen in ihrer Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden. Dabei sollen Entwicklungshemmnisse, die sich aus der Grenznähe zur Tschechischen Republik ergeben, abgebaut und die Wirtschaftsstruktur im gewerblich-industriellen und Dienstleistungsbereich sowie die Infrastruktur verbessert werden.
1.2 (G) Es ist anzustreben, die Stadt- und Umlandbereiche Deggendorf/Plattling, Passau und Straubing als regionale Wirtschafts- und Versorgungsschwerpunkte der ländlichen Region zu entwickeln.
    Dabei ist eine ausgewogene Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung zwischen den Kernstädten und den Umlandgemeinden und die Berücksichtigung der jeweiligen räumlichen Beziehungen von besonderer Bedeutung.
1.3 (G) Die wirtschaftlichen Entwicklungsimpulse, die von den Standortvorteilen der Donauachse – insbesondere bei einer bedarfsgerecht ausgebauten Bundeswasserstraße Donau – ausgehen, sind für eine eigenständige gewerblich-industrielle Entwicklung der gesamten Region von besonderer Bedeutung.
    Eine enge wirtschaftliche Kooperation und Vernetzung der an der Donau gelegenen Hafenstädte bzw. Oberzentren Deggendorf/Plattling, Passau und Straubing untereinander und mit den benachbarten Hafenstädten Regensburg (Oberpfalz) und Linz (Oberösterreich) ist zu einer verstärkten Entwicklung des Donauraumes anzustreben.
1.4 (G) Im Raum nördlich der Donau sind die Entwicklungsmöglichkeiten, die in der Schönheit und Vielfalt der Landschaft, dem Reichtum der natürlichen Ressourcen und den Stärken der industriellen und handwerklichen Tradition begründet liegen, zu nutzen.
    Die wirtschaftlichen Entwicklungsimpulse, die durch National- und Naturparke entstehen, sind in der Region zu nutzen.
1.5 (G) Der Funktion des Donautals und des Raumes südlich der Donau als überregional bedeutsames landwirtschaftliches Produktionsgebiet und als bedeutender, breit aufgefächerter Wirtschaftsstandort ist von besonderer Bedeutung.
1.6 (G) Der wirtschaftliche Belebungseffekt des Flughafens München ist auch in der Region Donau-Wald von besonderer Bedeutung. Im Einzelnen sind dazu anzustreben:
    Der Ausbau gewerblicher Netzwerke und die Beteiligung an einer Internetplattform „weiteres Umland“ zur Weiterentwicklung flughafeninduzierter Wertschöpfungsbereiche, die verstärkte interkommunale Abstimmung vor allem der Kommunen entlang der B15neu bei der Siedlungsraumentwicklung, die Schaffung leistungsfähiger Schienen- und Straßenverbindungen zum Flughafen München zur Verbesserung seiner Erreichbarkeit für Reisende, Pendler und Unternehmen der Region und die Vermarktung und weitere Profilierung von Teilräumen der Region mit besonderer flughafenorientierter Standortgunst.
     
2   Ökologische Erfordernisse
  (Z) Die ökologisch empfindlichen Bereiche der Region im Bayerischen Wald, im Donauraum, am unteren Inn und an der Isarmündung sollen als großflächige ökologische Ausgleichsräume bewahrt werden.
    Der weitere Ausbau der Donau als Bundeswasserstraße soll so naturschonend wie möglich erfolgen.

Begründung zu A II – Raumstruktur

zu 1 Ökonomische Erfordernisse
zu 1.1 Die ländlichen Teilräume der Region, deren Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll, wurden im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP, (Z) A I 1.3) bestimmt und sind in Karte 1 "Raumstruktur" nachrichtlich wiedergegeben.
  Nach der Abgrenzung des LEP entsprechen diese den Mittelbereichen Bogen, Freyung, Grafenau, Passau (ohne Stadt- und Umlandbereich Passau und Mittelbereich Pocking/Ruhstorf a.d. Rott), Regen/Zwiesel, Straubing, Viechtach und Vilshofen.
  Diese Teilräume der Region sind gekennzeichnet durch geringe Bevölkerungsdichte, niedrigen Tertiärbesatz, unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungskraft und negative Fernpendlersalden. Außerdem sind hier auch Industriezweige ansässig, die strukturelle Anpassungsprozesse zu bestehen haben. Ein weiteres Merkmal ist das relativ starke Gewicht der Landwirtschaft als Erwerbsfaktor, trotz der vielfach ungünstigen natürlichen und wirtschaftlichen Standortbedingungen. Darüber hinaus sind diese Gebiete z.T. durch eine überdurchschnittlich hohe strukturelle und saisonale Arbeitslosigkeit geprägt.
  Der Grenzraum zur Tschechischen Republik hat v.a. auch durch das Fördergefälle, die erhöhte Standortkonkurrenz, die Belastungen durch den Transitverkehr und die Engpässe in der infrastrukturellen Ausstattung Entwicklungshemmnisse, die es abzubauen gilt.
  Zur dauerhaften Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesen Teilräumen sind insbesondere mehr zukunftsträchtige, qualifizierte und sichere Arbeitsplätze, ein weiterer wohnortnaher Ausbau der Versorgungseinrichtungen in allen Lebensbereichen sowie möglichst gut ausgebaute Verkehrs- und Kommunikationsverbindungen zu den übrigen Teilräumen notwendig (vgl. LEP, A I 4.4 mit Begründung). Für die Verbesserung der Kommunikationsinfrastruktur ist es von entscheidender Bedeutung, dass ein möglichst flächendeckender Zugang zu Breitbandnetzen zur Verfügung gestellt wird.
zu 1.2 Die Stadt- und Umlandbereiche im ländlichen Raum wurden im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP, A I 1.3) bestimmt und sind in Karte "Raumstruktur" nachrichtlich wiedergegeben.
  In der Region sind dies der Stadt- und Umlandbereich Deggendorf/Plattling, der Stadt- und Umlandbereich Passau und der Stadt- und Umlandbereich Straubing.
  Den Stadt- und Umlandbereichen in der Region kommt eine besondere Rolle als Impulsgeber für die Entwicklung des ländlichen Raums zu. Sie sind durchwegs gut mit Versorgungsinfrastruktur, bis hin zur Universität Passau, zur Fachhochschule Deggendorf und zum Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe in Straubing, ausgestattet und günstig in das regionale sowie in das überregionale Verkehrsnetz eingebunden. Die Verdichtungsansätze sind soweit fortgeschritten, dass ansiedlungswillige gewerbliche Betriebe bereits auf gewisse Fühlungs- und Agglomerationsvorteile zurückgreifen können; andererseits lässt der bisher erreichte Verdichtungsgrad im Allgemeinen durchaus noch eine relativ großzügige Bereitstellung von Flächen für Wohn-, gewerbliche und infrastrukturelle Zwecke zu. Diese Standortvorteile sollen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region genutzt werden, insbesondere in den ländlichen Teilräumen, deren Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll.
  Ähnlich wie in den Stadt- und Umlandbereichen in Verdichtungsräumen sind auch die Kernstädte und die Umlandgemeinden der Stadt- und Umlandbereiche der Region in besonderem Maße auf eine ausgewogene und abgestimmte gemeinsame Entwicklung angewiesen. Die betroffenen Kommunen können sich je nach Situation wechselseitig ergänzen und entlasten. Durch frühzeitige gegenseitige Abstimmung und gemeinsame Planung können so eine optimale Gesamtentwicklung der Stadt- und Umlandbereiche bewirkt und Fehlentwicklungen vermieden werden. Wesentliche Anliegen sind dabei die sinnvolle verkehrsgerechte Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten und die Schaffung noch fehlender bzw. der bedarfsgerechte Ausbau der bereits vorhandenen Infrastruktur sowie ein die Kernstädte und Umlandgemeinden umfassender, optimierter Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs.
zu 1.3 In der Region weist die Donauachse noch die günstigsten Standortvoraussetzungen für eine stärkere gewerblich-industrielle Entwicklung auf. Besondere Standortvorteile liegen in den günstigen topografischen Verhältnissen, der Donau als leistungsfähiger Wasserstraße und Vorfluter, der Hauptbahn Regensburg-Passau, der Anbindung an das Autobahnnetz, der Verfügbarkeit leistungsfähiger Energieleitungen und dem Angebot an Gewerbe- und Industriegebieten.
  Mit der Fertigstellung des Main-Donau-Kanals 1992 hat dieser Standortraum erheblich an Bedeutung gewonnen. Durch die durchgehende Rhein-Main-Donau-Wasserstraße wird in erster Linie die Entwicklung solcher Wirtschaftszweige positiv beeinflusst, die eine hohe Transportkostenbelastung aufweisen und/oder einen größeren Brauchwasserbedarf haben. Die Frachtkostenentlastung kommt dabei nicht nur der ansässigen Wirtschaft zugute, sondern stellt auch einen Anreiz für die Ansiedlung neuer Unternehmen dar.
  Es ist somit zu erwarten, dass der Donauraum auch in Zukunft einen Schwerpunkt der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region darstellen wird. Angesichts der Standortnachteile weiter Bereiche der Region und des gesamtwirtschaftlich verringerten Entwicklungspotentials wird es verstärkt darauf ankommen, diese Schrittmacherfunktion für die übrigen Teilräume der Region optimal zu nutzen.
  Dies erfordert zunächst die Verbesserung der innerregionalen Verkehrsbeziehungen hin zur Donauachse, den Bau von Umschlag- und Verlademöglichkeiten an der Donau und den entsprechenden Ausbau der Energieversorgung. Darüber hinaus ist der verkehrsgerechte und naturschonende Ausbau der Bundeswasserstraße Donau von entscheidender Bedeutung für die Region. In der landesplanerischen Beurteilung vom 8. November 2006 ist dargelegt, dass nur die Ausbauvariante C/C280 den Erfordernissen entspricht. Außerdem ist auch der Aufbau geeigneter, die Industriestruktur des Donauraums ergänzender Branchen erforderlich. Ferner sind arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, z.B. im Bereich der Arbeitsvermittlung und der Aus- und Fortbildung, notwendig.
  Die Hafenstädte bzw. Oberzentren der Region, Deggendorf/Plattling, Passau und Straubing, haben zusammen mit Regensburg (Oberpfalz) und Linz (Oberösterreich) im März 1995 die grenzüberschreitende Arbeitsgemeinschaft "Wirtschaftsregion Donau-Städte" gegründet mit der Absicht, vorrangig auf den Gebieten Wirtschaft und Arbeit sowie Forschung und Bildung zusammenzuarbeiten (z.B. gemeinsames Regionalmarketing, Förderung der Kooperation von Wirtschaft und Hochschulen und beim Technologietransfer, Ausbau von vernetzten Informationssystemen). Mit dieser Kooperation der Donaustädte kann ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Donauraumes und damit der gesamten Region erbracht werden.
zu 1.4 Ein Großteil der Region, vor allem der Bayerische Wald, zeichnet sich durch besondere landschaftliche Schönheit und Vielfalt sowie durch relativ gesunde Umweltbedingungen aus. Damit verbunden sind ideale Möglichkeiten zur Erholung. Die Landschaft bildet zugleich die Grundlage für die Fremdenverkehrswirtschaft, die in der Region in den zurückliegenden Jahrzehnten einen großen Aufschwung genommen hat und zu einer wesentlichen Antriebsfeder der wirtschaftlichen Entwicklung geworden ist.
  Weitere Entwicklungspotenziale bieten der Reichtum der natürlichen Ressourcen sowie das traditionsreiche industrielle Gewerbe, das Handwerk und der Tourismus.
  Eine wichtige Impulsgeberfunktion für die wirtschaftliche Entwicklung hat der Nationalpark Bayerischer Wald, der als erster deutscher Nationalpark weit über seine naturschützerische, ökologische und waldfunktionale Zielsetzung hinaus einen wesentlichen Einfluss auf die positive touristische Entwicklung der Region ausübte. Er wurde durch den flächenmäßig größeren, unmittelbar angrenzenden Nationalpark Sumava auf tschechischer Seite ergänzt und stellt mit diesem zusammen als "Das Grüne Dach Europas" eine touristische Attraktion dar, die auf große Teile der Region ausstrahlt. Ähnlich wichtige Impulse wie der Nationalpark hat der Naturpark Bayerischer Wald entfaltet, dies könnte in Zukunft z.B. im Donauengtal ebenfalls genutzt werden.
zu 1.5 Die Region ist weitgehend noch landwirtschaftlich strukturiert. Vor allem dem Donautal und dem Raum südlich der Donau kommt als landwirtschaftlichem Produktionsgebiet besondere Bedeutung zu. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die günstigen landwirtschaftlichen Produktionsvoraussetzungen. So gehören z.B. die Böden im Gäuboden zu den fruchtbarsten in ganz Bayern. Auf die besondere Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft in diesem Raum weist die Tatsache eines weit über die Regionsgrenzen hinausgehenden Versorgungsgebietes hin. Um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung auch in Zukunft zu gewährleisten, ist es wirtschaftlich sinnvoll, diesen auf dem Sektor der landwirtschaftlichen Erzeugung überregional bedeutsamen Raum in seiner Funktion zu erhalten.
  Daneben kommt der Landwirtschaft auch im Bayerischen Wald eine bedeutende Funktion zu; sie prägt und erhält die Kulturlandschaft und sichert die soziale Dichte in diesem Gebiet.
  Dieser Teilbereich der Region ist aber auch ein bedeutender, breit aufgefächerter Wirtschaftsstandort mit einem ausgewogenen Branchenmix und Betrieben unterschiedlicher Größenordnung.
zu 1.6 Die zu wirtschaftlichen Belebungseffekte des Flughafens München zeigen sich auch in weiter entfernten Teilräumen, insbesondere dann, wenn diese verkehrsgünstig angeschlossen sind. Das im Jahr 2006 abgeschlossene und vom Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie in Auftrag gegebene Gutachten „Entwicklungskonzept für das weitere Umland des Flughafens München“ zeigt Möglichkeiten auf, wie der Flughafen induzierte Wertschöpfungsprozess weiter verbessert werden kann. Die darin enthaltenen Vorschläge, wie der Ausbau gewerblicher Netzwerke und die Beteiligung an einer Internetplattform „weiteres Umland“, die verstärkte interkommunale Abstimmung vor allem der Kommunen entlang der B15neu einschließlich des Bereichs Geiselhöring, Laberweinting, Mallersdorf/Pfaffenberg bei der Siedlungsraumentwicklung, die Schaffung leistungsfähiger Schienen- und Straßenverbindungen zum Flughafen München zur Verbesserung seiner Erreichbarkeit für Reisende und Pendler, die Inwertsetzung des Logistik- und Innovationszentrums Straubing, der A 92 als Logistikachse oder des Rottals als „Gesundheits- und Wellnessregion“ sind noch weiter zu konkretisieren und einer Umsetzung, etwa in Regionalmanagementmaßnahmen, zuzuführen.
   
zu 2 Ökologische Erfordernisse
  Die genannten Bereiche umfassen überwiegend natürliche und naturnahe Lebensgemeinschaften und bieten als noch intakte Ökosysteme gefährdeten Pflanzen und Tierarten Rückzugsmöglichkeiten und davon ausgehend die Möglichkeit zu einer Wiederbesiedlung verarmter Bereiche.
  Da diese Bereiche jedoch gegenüber Einflüssen von außen hochempfindlich sind, vertragen sie keine weiteren Belastungen, weshalb im Zuge der gewerblich-industriellen Weiterentwicklung, insbesondere der Talräume, auf die Wahrung ihrer ökologischen Wirksamkeit zu achten ist (vgl. auch Kapitel B I).
  In diesen Bereichen kommen Biotope, Tier- und Pflanzenarten vor, die auch nach EG-Richtlinien als besonders schützens- und erhaltenswert gelten. Für den Bayerischen Wald bedeutet dies, dass er als Gebiet in Betracht kommt, das wegen der hohen Reserven der Biosphäre mit internationaler Förderung entwickelt werden könnte (vgl. A I, Begründung).
  Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern sollen im Rahmen der Gesamtkonzeption Main-Donau-Wasserstraße der Main und die Donau verkehrsgerecht, naturschonend und vertragsgemäß weiter ausgebaut werden (LEP (Z) B V 1.7 mit Begründung). Die Regierung von Niederbayern hat am 8. März 2006 das Raumordnungsverfahren zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen abgeschlossen. Sie kam dabei zu dem Ergebnis, dass nur Variante C/C280, d. h. ein Ausbau mit Fluss regelnden Maßnahmen und einer Staustufe bei Aicha, unter Berücksichtigung von Maßgaben positiv landesplanerisch beurteilt werden kann. Im Donauabschnitt von Straubing bis Vilshofen liegen ökologisch besonders empfindliche Bereiche, wie die Naturschutzgebiete Isarmündung, Donaualtwasser Staatshaufen und Winzerer Letten. Beim Ausbau der Donau kommt daher neben den Belangen der Schifffahrt und der (Regional-)Wirtschaft, der Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft und der Fischerei, den ökologischen Belangen besondere Bedeutung zu.

Umwelterklärung zu A

1 Einbeziehung von Umwelterwägungen
  Als Teil des Fortschreibungsentwurfs „Präambel, A I Leitbild, A II Raumstruktur, A III Zentrale Orte“ wurde gem. Art. 12 BayLplG ein Umweltbericht erstellt. In diesem wurden der allgemeine Umweltzustand und die derzeitigen Umweltprobleme in der Region Donau-Wald dargelegt.
  Die überfachlichen Ziele und Grundsätze des Regionalplans setzen den regionalplanerischen Rahmen für die raumstrukturelle Gliederung und Entwicklung des Raums. Gebietsscharfe Festlegungen (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete) oder Projektziele sind hier nicht enthalten. Die Umsetzung der hier vorgegebenen Ziele und Grundsätze erfolgt auf anderen Planungsstufen und von anderen Planungsträgern. Relevante Umweltprobleme und potenzielle Konflikte mit den Umweltbelangen treten konkret erst zu diesem Zeitpunkt tatsächlich auf. Wenn konkrete Vorhaben zur Verwirklichung anstehen, sind die konkreten Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
  Der Maxime der Nachhaltigkeit folgend versucht der Regionalplan durch seine Rahmensetzung die Belange Natur- und Umwelt, Wirtschaft und Soziales/ Kultur gleichgewichtig zu behandeln. Umwelterwägungen sind daher integraler Bestandteil raumordnerischer Abwägung.
   
2 Berücksichtigung des Umweltberichtes, Ergebnisse des Anhörungsverfahrens, geprüfte Alternativen
  Der Fortschreibungsentwurf mit Umweltbericht wurde den Trägern Öffentlicher Belange, den Verbandsmitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald sowie der Öffentlichkeit im Rahmen des Anhörungsverfahrens bzw. durch Einstellung in das Internet und Auslegung bei der Regierung von Niederbayern zugänglich gemacht.
  Auch Stellungnahmen und Hinweise, die nach der gesetzten Frist eingegangen sind, fanden soweit als möglich Berücksichtigung. Im Anhörungsverfahren wurden einige Anregungen auch zu den Inhalten des Umweltberichtes gegeben und der Umweltbericht daher weiterentwickelt. Teilweise wurden auch Stellungnahmen zur Aussagenschärfe des Umweltberichtes abgegeben, konkrete Hinweise, wie sich einzelne Grundsätze oder Ziele des Regionalplans auf die Umweltsituation auswirken werden, wurden allerdings nicht genannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden.
  Die gegenständliche Fortschreibung enthielt keine gebietsscharfen Darstellungen (Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete) bzw. Projektziele. Standort- oder andere räumliche Alternativen waren daher nicht zu prüfen.
   
3 Überwachungsmaßnahmen
  Die Überwachung der Umweltauswirkung kann erst im Zuge der Verwirklichung der regionalplanerischen Ziele und Grundsätze im Rahmen der Umsetzung einzelner Vorhaben erfolgen. Dies erfolgt auf den nachfolgenden Planungsebenen.

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