Zu den Karten

B I - Freiraum, Natur und Landschaft

1   Landschaftliches Leitbild
1.1 (G) Natur und Landschaft sollen in allen Teilräumen der Region als Lebensgrundlage des Menschen, zum Schutz der Naturgüter und als Zeugnis des kulturellen Erbes gesichert und entwickelt werden.
    Ein ausgewogener Naturhaushalt soll unter Berücksichtigung der Nutzungsansprüche in allen Teilen der Region erhalten bzw. wiederhergestellt werden.
1.2 (G) Die Erholungslandschaften im Bayerischen Wald und im Bereich der Thermalbäder Bad Füssing und Bad Griesbach i. Rottal sollen mit ihren bedeutsamen Landschaftsstrukturen gesichert und gepflegt werden.
    Landschaften mit hoher Eigenart sollen mit ihren charakteristischen Strukturen und in ihrer Vielfalt erhalten werden.
    Die in der Region vorhandenen bedeutsamen Kulturlandschaften sollen in ihrer traditionellen natur- und kulturlandschaftlichen Eigenart bewahrt werden.
    Die Erholungswirksamkeit der Freiräume soll erhalten und wo notwendig verbessert werden.
1.3 (G) Die gliedernden Strukturelemente in der Landschaft sollen erhalten, wiederhergestellt und insbesondere in der Agrarlandschaft des Gäubodens und des tertiären Hügellandes ergänzt werden.
1.4 (G) Die unvermeidbare Neuinanspruchnahme von Freiraum für bauliche Nutzungen, Infrastrukturanlagen oder den Rohstoffabbau soll vorrangig in Bereichen erfolgen, die keine besonderen Funktionen für den Naturhaushalt oder die landschaftsgebundene Erholung haben.
    Die Nutzung des Freiraums soll so gestaltet werden, dass Flächeninanspruchnahme, Trennwirkung und Auswirkungen auf das Landschaftsbild auf ein möglichst geringes Maß beschränkt werden.
    Visuelle Leitstrukturen, weithin einsehbare Landschaftsteile und exponierte Lagen sollen von weiterer Bebauung möglichst freigehalten werden.
     
2   Freiraumsicherung
2.1 (G) Zur Sicherung der vielfältigen Funktionen des Freiraums soll ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, Grünzügen und Freiflächen erhalten bzw. aufgebaut werden.
     
2.2   Regionale Grünzüge
2.2.1 (Z) Zur großräumigen Sicherung und Entwicklung ihrer besonderen Funktionen für die Siedlungsgliederung, das Bioklima und die Erholungsvorsorge werden zusammenhängende Teile der freien Landschaft als Regionale Grünzüge festgelegt.
    In den Regionalen Grünzügen kommt den jeweiligen Freiraumfunktionen Priorität gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen zu.
    Die Regionalen Grünzüge sind grundsätzlich von weiterer Bebauung und von Nutzungen, die die jeweilige Freiraumfunktion beeinträchtigen, freizuhalten.
    Lage und Abgrenzung der Regionalen Grünzüge bestimmen sich nach der Karte „Freiraumsicherung“, die Bestandteil des Regionalplans ist.
    Folgende Gebiete werden als Regionale Grünzüge mit folgenden prioritären Freiraumfunktionen ausgewiesen:
    (S) Gliederung der Siedlungsräume, (K) Verbesserung des Bioklimas und (E) Erholungsvorsorge
    Regionale Grünzüge: 1 Tal der Kleinen Laber (S, K, E), 2 Aiterachtal (S, E), 3 Donautal (S, K, E), 4 Isartal (S, K, E), 5 Vilstal (S, K, E), 6 Rottal (S, K, E), 7 Inntal (S, K, E), 8 Hochbuchet/Neuburger Wald (K, E)
     
2.3   Landschaftliche Vorbehaltsgebiete
2.3.1 (G) Als Ergänzung zu naturschutzrechtlich geschützten Flächen sollen landschaftliche Vorbehaltsgebiete zum Schutz empfindlicher Landschaften und des Naturhaushaltes beitragen.
    In diesen Gebieten kommt dem Erhalt der Freiraumfunktionen und den gebietsspezifischen Erhaltungs- und Entwicklungszielen von Naturschutz und Landschaftspflege ein besonderes Gewicht gegenüber anderen Nutzungsansprüchen zu.
    Lage und Abgrenzung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete bestimmen sich nach der Karte „Freiraumsicherung“, die Bestandteil des Regionalplans ist.
    Folgende Gebiete werden als landschaftliche Vorbehaltsgebiete ausgewiesen:
    Landschaftsbildraum Isar-Donau-Hügelland: 1 Auen der Großen Laber, 2 Wälder im Hügellang nördlich der Kleinen Laaber, 3 Wälder im Hügelland zwischen Kleiner Laaber und Aiterach, 4 Wälder im Hügelland um Hankofen
    Landschaftsbildraum Dungau: 5 Wälder und Moore bei Moos und Osterhofen
    Landschaftsbildraum Isar-Inn-Hügelland: 6 Pleintinger Lössranken, 7 Wälder des Forstharter Rücken, 8 Leite im Donauengtal zwischen Pleinting und Vilshofen an der Donau, 9 Forst Steinkart, 10 Wälder östlich von Bad Griesbach, 11 Wälder westlich von Kösslarn, 12 Riedenburger Wald, 13 Leite zwischen Malching und Pocking, 14 Wälder nordwestlich von Bad Füssing, 15 Wälder westlich von Aidenbach
    Landschaftsbildraum Südliche Donaurandhöhen: 16 Wälder südöstlich von Zeitlarn
    Landschaftsbildraum Donautal: 17 Rainer Wald, 18 Auwälder zwischen Straubing und Irlbach, 19 Aue zwischen Donau und Isar, 20 Seenlandschaft Parkstetten, 21 Weiher- und Waldgebiet Steinrain, 22 Eglseer Moos
    Landschaftsbildraum Ilz-Erlauer Hügelland: 23 Talsystem der Kleinen Ohe, 24 Talsystem des Wimberger Bach, 25 Talsystem der Großen Ohe und Gaißa, 26 Wälder bei Sazlweg und Thyrnau, 27 Donauleite bei Erlau, 28 Talsystem bei Erlau, 29 Talsysteme bei Untergriesbach, 30 Kerbtäler nördlich der Donau, 31 Vorfeld der Feste Oberhaus
    Landschaftsbildraum Dreiburgenland: 32 Wald- und Heckenlandschaften bei Fürstenstein, 33 Wälder um den Schlossberg und den Rothauer See
    Landschaftsbildraum Hauzenberger Bergland: 34 Heckenlandschaften bei Saxing, 35 Wälder im Hauzenberger Bergland
    Landschaftsbildraum Wegscheider Hochfläche: 36 Streifenflurlandschft der Wegscheider Hochfläche, 37 Wald- und Wiesenlandschaft der Wegscheider Hochfläche
2.3.2 (G) In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten sollen die jeweilige Eigenart des Landschaftsbildes und die dort vorhandenen charakteristische Landschaftselemente erhalten und entwickelt werden.
     
2.4   Schutzgebiete
2.4.1 (G) Zur nachhaltigen Sicherung der Artenvielfalt, natürlicher und naturnaher Landschaften, typischer Kulturlandschaften und besonders erholungswirksamer Landschaftsteile soll das bestehende Netz von Schutzgebieten erhalten und - soweit notwendig - ausgebaut werden.
2.4.2 (Z) Der Nationalpark Bayerischer Wald ist entsprechend seiner Zweckbestimmung zu erhalten und zu entwickeln.
    Im Randbereich des Nationalparks ist sicherzustellen, dass durch die natürliche Waldentwicklung im Nationalpark keine negativen Auswirkungen auf die benachbarten Gebiete ausgehen.
2.4.3 (G) Im Naturpark Bayerischer Wald sollen die vielfältigen, charakteristischen Landschaften mit ihren prägenden Elementen erhalten und gemäß dem jeweiligen Pflege- und Entwicklungsplan weiterentwickelt werden.
2.4.4 (Z) Die in der Region vorhandenen Naturschutzgebiete sind in ihrem Bestand zu sichern und entsprechend dem jeweiligen Schutzzweck zu entwickeln.
2.4.5 (Z) Die in der Region vorhandenen Landschaftsschutzgebiete sind in ihrer Substanz zu sichern und entsprechend dem jeweiligen Schutzzweck zu entwickeln.
2.4.6 (G) Touristische Aktivitäten und Erholungsnutzungen sollen in Schutzgebieten so gelenkt werden, dass naturschutzfachlich wertvolle Flächen und ausreichend große, störungsarme bzw. nutzungsfreie Rückzugsgebiete für empfindliche Tierarten erhalten bleiben.
     
2.5   Arten und Lebensräume, Biotopverbund
2.5.1 (G) Die in der Region vorhandenen ökologisch wertvollen Standorte und Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen sollen erhalten, gepflegt und entwickelt werden.
2.5.2 (Z) In der Region ist durch Verknüpfung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen ein zusammenhängendes Biotopverbundsystem anzulegen.
  (G) Der regionale Biotopverbund soll durch örtliche Biotopvernetzungsmaßnahmen ergänzt und verdichtet werden.
     
2.6   Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
2.6.1 (G) Raumbedeutsame Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen unter Wahrung des funktionellen Bezugs bevorzugt in Schutzgebieten, landschaftlichen Vorbehaltsgebieten oder Regionalen Grünzügen umgesetzt werden.
2.6.2 (Z) In Regionalen Grünzügen und landschaftlichen Vorbehaltsgebieten sind bei Eingriffen höhere Anforderungen an Kompensationsmaßnahmen zu stellen.
2.6.3 (G) Die durch den Ausbau der Rhein-Main-Donau-Wasserstraße bedingten unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sollen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt und so weit wie möglich ausgeglichen werden.

Begründung zu B I - Freiraum, Natur und Landschaft

zu 1 Landschaftliches Leitbild
zu 1.1 Die Region Donau-Wald weist aufgrund ihrer naturräumlichen Rahmenbedingungen eine ausgeprägte Dreiteilung auf: die waldreichen Mittelgebirgslandschaften des Bayerischen Waldes im Nordosten, die fruchtbare Ebene des Dungaus mit den Ausläufern des Tertiärhügellandes im Westen und die Talniederungen von Donau, Isar und Unterem Inn.
  Die Freiräume in der Region sind ein Mosaik aus unterschiedlichen Nutzungsansprüchen und Raumfunktionen. Die nicht bebauten Bereiche außerhalb der Siedlungen werden im Wesentlichen land- und forstwirtschaftlich genutzt. Sie sind aber auch von Bedeutung für eine Vielzahl von Wohlfahrtsfunktionen. Voraussetzung für die Erhaltung einer gesunden Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und eines funktionsfähigen Naturhaushalts ist die Bewahrung der natürlichen Faktoren Luft, Boden, Wasser, Tier- und Pflanzenwelt vor schädlichen Einflüssen und Belastungen.
  Darüber hinaus ist in Natur und Landschaft die gestalterische Kraft des Menschen ablesbar. Der Raum wird vom Menschen geformt und legt Zeugnis ab über die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung. Die entstandenen Kulturlandschaften sind Lebensraum der Menschen und wirken heimat- und identitätsstiftend. Auf das vielgestaltige Landschaftsbild der Region ist bei Planungen und Maßnahmen daher Rücksicht zu nehmen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind auszugleichen.
  Bei Nutzungsansprüchen an den Raum gilt es, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu beachten und zu erhalten, um die natürlichen Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen zu sichern. Beeinträchtigte Naturgüter sollen in ihrer Funktionsfähigkeit wiederhergestellt werden.
zu 1.2 Die Sicherung und Wiederherstellung der für die naturräumlichen Einheiten typischen Ausstattung an naturnahen Ökosystemen sowie kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsstrukturen trägt zur Schönheit, Vielfalt und Eigenart der Landschaft und dadurch zur Verbesserung des Erholungswertes bei. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Bevölkerung geleistet, da der Fremdenverkehr einer der wichtigsten Wirtschaftszweige insbesondere im Bayerischen Wald und im Bereich der Thermalbäder Bad Füssing und Bad Griesbach i. Rottal ist.
  Das LfU Bayern hat auf der Grundlage einer flächendeckenden Landschaftsbildbewertung Landschaftsräume hinsichtlich ihrer Eigenart und Erholungswirksamkeit bewertet (vgl. Begründungskarte Landschaftliche Eigenart). Weite Teile der Region weisen demnach eine hohe und sehr hohe landschaftliche Eigenart auf. Diese landschaftlichen Qualitäten sind auch eine wichtige Grundlage für den Tourismus in der Region und weicher Standortfaktor. Ein Erhalt der Typik, charakteristischen Strukturen und Vielfalt dieser besonders wertvollen Räume setzt voraus, dass die Nutzungsartenverteilung sowie prägnante Kulturlandschaftselemente und naturräumliche Leitstrukturen in wesentlichen Zügen erhalten werden. Zusätzliche Fachliche Informationen hierzu können im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: https://www.lfu.bayern.de/natur/landschaftsplanung/planungsebenen/doc/lrp_anhang.pdf
  Nach Art 6 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 BayLplG sollen historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften in ihren prägenden kulturellen und ökologischen Merkmalen und mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern erhalten werden. Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine Übersicht über die bedeutsamen Kulturlandschaften in Bayern erstellt. In der Region Donau-Wald finden sich demnach noch mehrere Landschaftsbereiche, in denen sich eine außergewöhnliche natur- und kulturbedingte Eigenart bewahrt hat (vgl. Begründungskarte Bedeutsame Kulturlandschaften):
  Lallinger Winkel, Lamer Winkel, Falkensteiner Vorwald, Historische Bergbau- und Glasindustrielandschaft um Zwiesel, Hufen- und Streifenfluren des Inneren Bayer. Wald, Neue Welt, Inn- und Donautal von Passau bis zur Landesgrenze, Kulturlandschaft im südlichen Rottal, Donauhänge und Auenrelikte unterhalb von Regensburg und Donautal im Bereich Bogen-Niederaltaich
  Bei der Entwicklung dieser Kulturlandschaften geht es darum, auf die kultur- und naturbedingten Besonderheiten Rücksicht zu nehmen und die prägenden Merkmale zu erhalten. Die wertgebenden Merkmale dieser besonderen Kulturlandschaften sind in Kurzbeschreibungen zusammengefasst und werden ergänzt durch umfangreichere Informationen in ausführlichen Steckbriefen zu den Kulturlandschaftseinheiten der kulturlandschaftlichen Gliederung Bayerns. Diese Informationen sollten sowohl bei der Landschaftsentwicklung als auch bei Planungen und Maßnahmen in den bedeutsamen Kulturlandschaften berücksichtigt werden. Die Informationen können hier abgerufen werden: http://www.lfu.bayern.de/natur/kulturlandschaft/index.htm
  Die Freiräume haben eine besondere Funktion für die Erholung. Diese Qualitäten gilt es sowohl in den touristisch bedeutsamen Erholungslandschaften, als auch für die Naherholung zu erhalten. Für die Naherholung spielen auch die Freiräume im Umfeld größerer Siedlungen eine besondere Rolle. In weiten Teilen der Region ist die Naherholungsfunktion siedlungsnaher Freiflächen gut ausgebildet. Im Umfeld von Straubing, Plattling, Osterhofen, Pocking, Bad Füssing und Kirchham sind jedoch gewisse Defizite hinsichtlich der Erholungswirksamkeit der Freiräume vorhanden. Die Erhöhung der land-schaftlichen Attraktivität dieser Teilräume und der Erhalt der dort vorhandenen natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sind von besonderer Bedeutung für die Verbesserung der Erholungsqualität.
zu 1.3 Strukturelemente prägen das Erscheinungsbild, die Erholungseignung und die ökologische Qualität der Landschaft wesentlich mit. Vor allem durch die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung gehen diese Strukturelemente zunehmend verloren und führen zu einer Verarmung der Landschaft. Es ist daher von besonderer Bedeutung, die vorhandenen Strukturelemente in der Feldflur, insbesondere Hecken, Feldgehölze, Streuobstwiesen, Feuchtwiesen und Waldreste zu erhalten und ggf. wiederherzustellen. Oftmals übernehmen diese Elemente auch Funktionen als Trittsteinbiotope. Vor allem die landwirtschaftlich intensiv genutzten Teile des Gäubodens und des tertiären Hügellandes sind großteils arm an Strukturelementen. Die großflächigen und teils monotonen Nutzungseinheiten sind sowohl in ihrer Lebensraumfunktion als auch hinsichtlich der Landschaftsbildqualität und Erholungswirksamkeit eingeschränkt. Eine Erhöhung der Nischen- und Strukturvielfalt dient dort sowohl der Gliederung der großräumigen Agrarlandschaft als auch dem Biotopverbund und dem Erosionsschutz.
zu 1.4 Der Ausbau von Infrastrukturen oder Wohn- und Gewerbegebieten nehmen dauerhaft Grund und Boden in Anspruch. Auch andere Nutzungen wie z.B. der Rohstoffabbau oder Flächen für die Energiegewinnung (z.B. Photovoltaikanlagen) nehmen ebenfalls zumindest temporär Flächen in Anspruch oder gestalten den Freiraum nicht unerheblich um. Die Flächeninanspruchnahme für diese Nutzungen schreitet auch in der Region Donau-Wald weiter voran und geht in der Regel auf Kosten der Freiräume für Mensch, Tier und Natur. Nicht zuletzt stehen hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen unter einem hohen Konkurrenzdruck. Es gilt daher, die Nutzungsansprüche an den Freiraum möglichst zu reduzieren.
  Unvermeidbare Flächeninanspruchnahme sollen auf möglichst wenig sensible Flächen, in denen keine besonderen Freiraumfunktionen bestehen, gelenkt werden. Die Nutzungsansprüche an den Freiraum sollen möglichst auf vorbelasteten Standorten, weniger bedeutsamen und weniger empfindlichen Flächen befriedigt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Eingriffe der jeweiligen Vorhaben möglichst gering gehalten werden, die Freiräume weiter erlebbar bleiben und nicht überlastet werden.
  Visuell wahrnehmbaren landschaftlichen Leitstrukturen wie z. B. Reliefsprüngen, Höhenzügen, Kuppen oder markanten Waldrändern kommt eine wichtige Orientierungs- und Ordnungsfunktion in der Landschaft zu. Sie stellen wichtige landschaftliche Bezüge dar und prägen das Landschaftsbild mit. Derartige Lagen, die häufig auch Aussichtspunkte oder Landmarken sind, haben eine landschaftlich herausragende Bedeutung und sollten daher von störender Bebauung nach Möglichkeit freigehalten werden.
   
zu 2 Freiraumsicherung
zu 2.1 Nach Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 Satz 9 BayLplG (2012) soll der Freiraum erhalten werden; es soll ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem geschaffen werden. Auf der Ebene der Regionalplanung stehen hierzu insbesondere die Instrumente der regionalen Grünzüge und landschaftliche Vorbehaltsgebiete zur Verfügung.
  Die Darstellungen des Regionalplans ergänzen die naturschutzrechtlichen Sicherungsinstrumente (Nationalparke, Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete) und tragen zum Schutz empfindlicher Landschaftsteile, des Naturhaushaltes und anderer Wohlfahrtsfunktionen des Freiraums bei.
zu 2.2 Regionale Grünzüge
  Nach dem LEP Bayern 2013 (Ziel 7.1.4) sind in den Regionalplänen regionale Grünzüge festzulegen. Die regionalen Grünzüge dienen der großräumigen Freiraumsicherung und leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region.
zu 2.2.1 Regionale Grünzüge bilden als gliedernde Landschaftselemente ein Gegengewicht zum besiedelten Raum und stellen ein wichtiges Instrument der Freiraumvernetzung dar. In der Region Donau-Wald sind außerhalb des Naturparks Bayerischer Wald vor allem die größeren Fließgewässer mit ihren Auen und zusammenhängende Waldgebiete für die großräumige Freiraumsicherung und -vernetzung von herausragender Bedeutung. Aufgrund ihrer Größe tragen die regionalen Grünzüge zur Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt bei, erfüllen wichtige Erholungsfunktionen und sollen eine möglichst harmonische Einpassung der Siedlungsentwicklung in die Landschaft fördern.
  Die regionalen Grünzüge nehmen eine Vielzahl von sich teilweise überlagernden Freiraumfunktionen wahr. Neben der Gliederung der Siedlungsräume mit einer ökologisch-funktionalen und sozialverträglichen Zuordnung der Freiräume (S), der Verbesserung des Bioklimas und Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches mit angrenzenden Siedlungskomplexen (K) und der Erholungsvorsorge (E), die in der Begründung zu LEP 2013 7.1.4 genannt sind, sind dies insbesondere ökologische und wasserwirtschaftliche Funktionen.
  In regionalen Grünzügen hat die Erhaltung und Entwicklung der jeweiligen Freiraumfunktionen Priorität vor anderen raumbedeutsamen Raumnutzungsansprüchen. Insbesondere eine planmäßige Bebauung ist mit den Freiraumfunktionen in der Regel nicht vereinbar. Planungen, Maßnahmen und sonstige Vorhaben, welche die jeweiligen Frei-raumfunktionen nicht beeinträchtigen, sind in den regionalen Grünzügen auch weiterhin zulässig. Dies können insbesondere sein:
  - die maßvolle, im Vergleich zum Bestand untergeordnete Erweiterung bestehender Siedlungsstrukturen;
  - Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie öffentliche Einrichtungen mit freiraumbezogener Nutzung und einem untergeordneten baulichen Anteil;
  - privilegierte Vorhaben der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 6 BauGB;
  - der Abbau von Bodenschätzen in dafür ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie die kleinräumige Erweiterung bestehender Rohstoffabbaustätten;
  - Verkehrs- und Energietrassen sowie standortgebundene bauliche Anlagen der technischen Infrastruktur (z.B. Kläranlagen), Gewässerbewirtschaftung (z.B. Hafenanlagen und des Hochwasserschutzes).
  Ob durch eine geplante Nutzung eine Beeinträchtigung der Freiraumfunktion zu erwarten ist, ist unabhängig vom jeweiligen Genehmigungsverfahren im Einzelfall zu prüfen. Anhaltspunkte für die Bestimmung einer möglichen Beeinträchtigung der jeweiligen Freiraumfunktionen durch Planungen, Maßnahmen und sonstige Vorhaben können deren bauliche Dimension, deren Standort einschließlich dessen Empfindlichkeit und Vorbelastung, die Art der geplanten Nutzung und die zu erwartenden Auswirkungen sein.
  Bestehende Nutzungen und Genehmigungen sind von der Ausweisung der regionalen Grünzüge nicht betroffen. Auch die Ausübung einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft ist weiterhin möglich.
  Hinweise zu einzelnen Grünzügen:
  Grünzug 1 Tal der Kleinen Laaber: Das Tal der Kleinen Laber ist durch den noch größtenteils verwundenen Lauf des Gewässers geprägt, das von einem weitgehend geschlossenen, strukturreichen Gehölzsaum begleitet wird. Der Talraum ist in großen Teilen durch Grünland geprägt, in den Randbereichen finden sich häufig auch Ackerflächen. An den Rändern des Talraums befinden sich teils dichte Besiedelungen und Infrastrukturtrassen. Der regionale Grünzug spielt neben den im Ziel genannten Funktionen auch als Lebensraum für Wiesenbrüter und für den regionalen Biotopverbund (Gewässer und Feuchtlebensräume) als ökologisch-funktionaler Freiraum eine besondere Rolle.
  Grünzug 2 Aiterachtal: Die Aiterach fließt von Südwesten aus dem Donau-Isar-Hügelland durch das Straubinger Gäu nach Nordosten der Donau zu. Der Bachlauf ist teilweise stark verbaut und begradigt, das Gewässerbett eingetieft, die Ackernutzung erfolgt zum Teil bis zur Uferböschung. Es sind jedoch auch noch naturnahe Abschnitte mit Feuchtwiesen, Gehölzen und einem strukturreichem Gewäs-serbett vorhanden. In Aiterhofen und Salching ist der Talraum baulich stark eingeschränkt. Der regionale Grünzug spielt neben den im Ziel genannten Funktionen auch als Lebensraum für Wiesenbrüter und für den regionalen Biotopverbund (Gewässer und Feuchtlebensräume) als ökologisch-funktionaler Freiraum eine besondere Rolle.
  Grünzug 3 Donautal: Das niederbayerische Donautal ist ein Natur- und Kulturraum von herausra-gender Bedeutung, gleichzeitig ist die Donau als Bundeswasserstraße auch eine wichtige Verkehrsachse. Der Grünzug umfasst neben dem Gewässer vor allem Polderbereiche und gewässernahe Freiflächen. An den Rändern des Grünzugs befinden sich teils dichte Besiedelungen und Infrastrukturtrassen. Die Feuchtwiesen und Auwaldbereiche sowie die Wälder der Niederterrassen sind von Bedeutung als klimatische Ausgleichsflächen. Der regionale Grünzug spielt neben den im Ziel genannten Funktionen auch als Lebensraum für seltene und bedrohte Arten und für den regionalen Biotopverbund (Gewässer- und Feuchtlebensräume) als ökologisch-funktionaler Freiraum eine besondere Rolle. Den Donauhängen östlich von Passau kommt aufgrund der faunistischen und floristischen Ausstattung nationale Bedeutung zu. Weite Teile des Grünzugs unterliegen als Natura-2000-Gebiet einem besonderen Schutz. Darüber hinaus finden im Grünzug Erholungsnutzungen (Donauradweg, Wassersport) statt. Die freiraumorientierten Nutzungsan-sprüche an den Grünzug gilt es mit den Ansprüchen an die Donau als Bun-deswasserstraße in Abstimmung zu bringen.
  Grünzug 4 Isartal: Das Isartal in der Region Donau-Wald ist in weiten Teilen als NSG bzw. LSG geschützt. Der Grünzug ergänzt diese Flächen um naturschutzfachlich wertvolle Gebiete (Natura-2000, potenzielle Lebensräume von Wiesenbrütern), Abbaustellen von Kies (Sekundärbiotope, Erholung) und sonstige Freiflächen. Der Grünzug erfüllt zusammen mit den geschützten Gebieten wichtige klimatische Funktionen in der sonst stark ackerbaulich genutzten Umgebung und dient als Erholungsraum insbesondere für die Städte Deggendorf und Plattling.
  Grünzug 5 Vilstal: Die Vils teilt sich in der Region Donau-Wald auf den Vilskanal und die Altvils auf. Der Vilskanal und die Altvils vereinen und teilen sich im weiteren Verlauf mehrfach. Die Altvils behielt auf weiten Strecken ihren natürlichen Verlauf bei. Im (ehemaligen) Wiesental erfolgt die Ackernutzung zum Teil bis zur Uferböschung. Es sind jedoch auch noch naturnahe Abschnitte mit Feucht-wiesen, Gehölzen und einem strukturreichem Gewässerbett vorhanden. In Vilshofen fließt die Vils in einem Engtal (Naturschutzgebiet). An den Rändern des Talraums befinden sich teils dichte Besiedelungen und Infrastrukturtrassen. Der Grünzug umfasst im Wesentlichen die Aue der Vils. Er spielt neben den im Ziel genannten Funktionen auch als Lebensraum für seltene und bedrohte Arten (Wiesenbrüter, Natura-2000-Gebiete) und für den regionalen Biotopverbund (Gewässer- und Feuchtlebensräume) als ökologisch-funktionaler Freiraum eine besondere Rolle. Darüber hinaus finden im Grün-zug Erholungsnutzungen (Vilstalradweg) statt.
  Grünzug 6 Rottal: Die Rott mäandriert in ihrem asymmetrischen Tal und ist begleitet von vielen Altwasserschlingen. Im Talbereich gibt es noch vereinzelte Grünlandbereiche, Ackerflächen sind aber in weiten Teilen vorherrschend. Vor allem die flußbegleitenden Gehölz- und Staudensäume, Altwässer und Röhrichte sind von naturschutzfachlicher Bedeutung. In der ausgeräumten Agrarlandschaft sind die Feuchtwiesen und Auwaldbereiche von Bedeutung als klimatische Ausgleichsflächen. An den Rändern des Talraums befinden sich teils dichte Besiedelungen und Infrastrukturtrassen. Der Grünzug umfasst im Wesentlichen die Aue der Rott. Er spielt neben den im Ziel genannten Funktionen auch als Lebensraum für seltene und bedrohte Arten (Wiesenbrüter, Natura-2000-Gebiete) und für den regionalen Biotopverbund (Gewässer- und Feuchtlebensräume) als ökologisch-funktionaler Freiraum eine besondere Rolle. Darüber hinaus spielt im Grünzug die Erholungsnutzung (Baggerseen, Golf) eine wichtige Rolle.
  Grünzug 7 Inntal: In der Region Donau-Wald zieht sich entlang des Inns ein mehr oder weniger durchgängiges Auwaldband, das auch immer wieder von Ackerflächen durchbrochen ist. Im Bereich der Aue sind die Auwälder und ihre Kontaktbiotope, die Altwässer mit ihren großen Röhrichtbeständen und die Brennen von naturschutzfachlicher Bedeutung. Weite Teile des Grünzugs sind als Natura-2000-Gebiet bzw. als RAMSAR-Gebiet besonders geschützt. Die Innstauseen und der Innradweg sind ein beliebtes Ausflugsziel und für die Erholung von besonderer Bedeutung. Der Grünzug umfasst in erster Linie Teile der Niederterrasse des Inn, auf Teilflächen finden sich dort auch Abbaustellen von Kies (Sekundärbiotope, Erholung).
  Regionaler Grünzug 8 Hochbuchet/Neuburger Wald: Der Grünzug ist das größte zusammenhängende Waldgebiet südlich der Donau und übernimmt als Frischluftentstehungsgebiet wichtige klimatische Funktionen insbesondere für die Stadt Passau (vgl. Waldfunktionsplan). Dar-über hinaus spielt er für die stadtnahe naturbezogene Erholung trotz der Belastungen durch Infrastrukturtrassen (z.B. A 3) ebenso eine wichtige Rolle wie für den Artenschutz. Teile des Grünzugs sind als FFH-Gebiet geschützt.
  Wie sich aus der Beschreibung der Grünzüge ergibt, sind dort – neben den regionalplanerischen Funktionen – auch weitere Aspekte von Bedeutung. Im Bereich der Regionale Grünzüge 1-7 spielt beispielsweise eine Erhöhung des Grünlandanteils, der Erhalt der Auwaldreste, die Entwicklung der Auenfunktion, die Verbesserung der Fließgewässerdurchgängigkeit und -struktur sowie des Hochwasserschutzes eine besondere Rolle. Im Bereich des Grünzugs 8 hat die Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände, der Aufbau gestufter Waldränder, die Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald (insb. Erhaltung der großflächig unzerschnittenen und strukturreichen Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder sowie der Schlucht- und Hangmischwälder durch Umsetzung des FFH-Managementplans), die Verbesserung der Habitatfunk-tion und die Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland einen besonderen Stellenwert. Diese Aspekte sind im Rahmen der Umsetzung von Fachplanungen und -maßnahmen (z.B. WRRL, FFH-Management) zu berücksichtigen.
  In den Regionalen Grünzügen 1, 3, 4 und 7 sind Kiesabbaustellen vorhanden, die es unter der Berücksichtigung der Funktionen der Grünzüge naturnah auszugestalten gilt.
  In den Regionalen Grünzügen 3, 6, 7 und 8 ist der Flächenbedarf für einen möglichen Ausbau der Autobahn A 3 von der Festlegung ausgenommen.
   
zu 2.3 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete
zu 2.3.1 Nach dem LEP Bayern 2013 (Ziel 7.1.2) sind in den Regionalplänen Gebiete mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege als landschaftliche Vorbehaltsgebiete festzulegen. Die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete ergänzen die naturschutzrechtlichen Sicherungsinstrumente und sollen zum Schutz empfindlicher Landschaften und des Naturhaushaltes beitragen.
  In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu. Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sollen großräumig zur ökologischen Stabilität der Landschaft beitragen und die Erneuerung der Naturgüter gewährleisten.
  Die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete werden den Landschaftsbildräumen (basierend auf einem Gutachten der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf) in denen sie überwiegend liegen, zugeordnet (vgl. Begründungskarte Landschaftsbildräume).
  Landschaftliche Vorbehaltsgebiete umfassen in der Region Donau-Wald unterschiedliche Gebietstypen:
  (1) größere, teils naturnahe und artenreiche, Wälder Diese Wälder übernehmen vielfältige ökologische Ausgleichs- und verschiedene Schutzfunktionen (z.B. Boden, Wasser, Klima). Darüber hinaus dienen sie der Naherholung, gliedern die Landschaft und sind Lebensräume für seltene und bedrohte Arten.
  (2) zusammenhängende naturnahe (ehemalige) Grünlandstandorte und Wiesenbereiche Diese Gebietsteile haben besondere Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz (z.B. Wiesenbrütergebiete, Feuchtwiesen, Magerrasen), dienen dem Erosionsschutz und sorgen für ausgeglichenes Klima. Diese Kategorie umfasst in Teilen auch Ackerflächen mit ökologischem Aufwertungspotenzial.
  (3) zusammenhängende naturnahe und renaturierbare Moore und Feuchtgebiete Moore leisten einen wertvollen Beitrag zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten, zum Erhalt einer besonders vielfältigen Biodiversität, verfügen je nach Erhaltungszustand und Lage über ein enormes Wasserrückhaltevermögen und tragen durch eine dauerhafte Fixierung ihres hohen Kohlestoffvorrates wesentlich zum Klimaschutz bei.
  (4) naturnahe Bach- und Flusstäler einschließlich der Leiten, Quellbereiche, Auen und Gewässerrandstreifen Fließgewässer prägen in vielfältiger Weise das Bild und die ökologische Funktion der Landschaft. Sie bieten gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Lebensräume und erfüllen für die Gesamtlandschaft durch ihre netzartige Verteilung stabilisierende Funktionen. Gerade die Fluss- und Bachlandschaften im Bayerischen Wald stellen wichtige Lebensadern für Tier- und Pflanzenwelt dar, entlang denen z.B. periodische Wanderungsprozesse der Tierwelt ablaufen.
  (5) Bereiche mit hoher Dichte an Biotopen, Naturdenkmälern und wertvollen Landschaftsbestandteilen In diesen Gebietsteilen sind Besonderheiten der Kulturlandschaftsentwicklung noch gut erhalten und ablesbar (z.B. Streifenflurlandschaften). Sie bilden durch die hohe Biotopdichte wertvolle Lebensräume.
  (6) Bereiche mit hoher (entwickelbarer) Lebensraumfunktion Diese Räume stellen oftmals Extremstandorte dar (z.B. Feucht- und Trockenstandorte), die für die Entwicklung von Fauna und Flora mit besonderen Standortansprüchen entscheidend sind, umfassen aber auch Bereiche, die nutzungsbedingt wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen sein können.
  (7) Visuelle Leitlinien (z.B. Leiten) und landschaftsprägende Geländerücken Visuelle Leitlinien (z.B. Leiten, Waldränder, Hanglagen) wirken als Raumkanten, gliedern und prägen die Landschaft und grenzen optisch Räume voneinander ab. Damit dienen sie wie auch landschaftsprägende Geländerücken und Kuppen/Einzelgipfel zur Orientierung in der Landschaft und entfalten teils größere Fernwirkung.
  (8) Räume für naturbezogene Erholung Erlebnisreiche Landschaften sind für die naturbezogene Erholung be-sonders geeignet. Diese Funktion erfüllen insbesondere landschaftlich reizvolle Gebiete, naturnahe Bereiche, große zusammenhängende Waldgebiete, Gebiete mit Fließ- und Stillgewässern und Bereiche mit einer hohen Reliefenergie.
  Hinweise zu einzelnen Vorbehaltsgebieten:
  Zu Gebiet 1: Vorwiegender Gebietstyp (3), (4) und (6). Das Gebiet ist eine funktionale Ergänzung eines LSG an der Großen Laaber (Oberpfalz). Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt und Pflege von ökologisch wertvollem Offenland (Moorflächen, Feuchtstandorte).
  Zu Gebiet 2, 3, 4, 7, 15: Vorwiegender Gebietstyp (1), (7) und (8). Die zusammenhängenden Waldgebiete in der agrarisch geprägten Landschaft des Donau-Isar-Hügellandes und Isar-Inn-Hügellandes haben besondere Bedeutung für die Landschaftsgliederung und Naherholung. Die Waldränder stellen visuelle Leitlinien dar und strukturieren die Landschaft. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Waldsubstanz, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Verbesserung der Habitatfunktion für lebensraumtypische Tiergruppen, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion, Sicherung des Wasserhaushaltes im Einzugsgebiet von Wasserversorgungseinrichtungen.
  Zu Gebiet 5: Vorwiegender Gebietstyp (2), (3), (5) und (6). Niedermoorkomplex mit Nasswiesen südlich des Isarmündungsgebietes, der derzeit z.T. ackerbaulich überprägt und durch Entwässerungsmaßnahmen degradiert ist. Erhebliche Bedeutung für den Artenschutz, insbesondere für Wiesenbrüter und weitere Vögel des Offenlandes (z.B. Kiebitz, Großer Brachvogel, Wiesenweihe). Die enthaltenen Waldflächen sind kulturell (ehemaliger Schlossgarten Moos) und ökologisch bedeutsam. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt und Entwicklung der Natura-200-Gebiete bzw. der Moore und grundwassergeprägten Standorte, Erhöhung des Grünlandanteils, Erhalt ausreichend großer, störungsfreier Ruhezonen zum Schutz sensibler Arten und deren Lebensräume (insbesondere Rast-, Mauser- und Brutplätze für die Avifauna).
  Zu Gebiet 6: Vorwiegender Gebietstyp (5) und (6). Die Pleintinger Lössranken sind ein regional bedeutsamer Trocken- und Magerstandort entlang des Donautals. Die teils mächtigen Lössaufwehungen sind Standort für Kalkmagerrasen verschiedener Ausprägung, wärmeliebender Säume und Lebensraum für landesweit bedeutsame und seltene Tier- und Pflanzenarten. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Sicherung von Pufferflächen zum Schutz der Ranken vor Nährstoffeinträgen sowie Entwicklung artenreicher Grünländer. Erhalt der Biotopwertigkeit durch geeignete Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen.
  Zu Gebiet 8: Vorwiegender Gebietstyp (1), (7) und (8). Leite im Donauengtal mit Kerbtälern zur Donau und naturnahen Bachkomplexen. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder sowie charakteristischer Habitatstrukturen (Schlucht- und Schuttwälder), Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Erhalt und Entwicklung der naturnahen Lebensraumkomplexe, Sicherung der Leite als Biotopverbund.
  Zu Gebiet 9 und 10: Vorwiegender Gebietstyp (1), (7) und (8). Das naturnahe Waldgebiet des Steinkart (mit Naturwaldreservat, Geotopen und Walderlebnispfad) hat einen hohen Laubwaldanteil und ebenso wie die Wälder östlich von Bad Griesbach besondere Bedeutung für die Landschaftsgliederung und Naherholung. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Waldsubstanz, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion, Sicherung des Wasserhaushaltes im Einzugsgebiet von Wasserversorgungseinrichtungen.
  Zu Gebiet 11: Vorwiegender Gebietstyp (1), (7) und (8). Der sog. Grafenwald hat besondere Bedeutung für die Landschaftsgliederung und Naherholung. Er verfügt über ein ausgedehntes Wanderwegenetz, das auf markierten Wanderwegen zu Spaziergängen, aber auch zu längeren Rundwanderungen einlädt. Dort befinden sich mit dem „Steinernen Rössl“ und dem „Felsengarten“ zwei interessante Naturdenkmäler. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Waldsubstanz, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung der Quellbäche des Kößlarner Baches sowie der Quellarme und Seitenbäche zum Kößlarner Bach, Sicherung von Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion.
  Zu Gebiet 12 und 14: Vorwiegender Gebietstyp (1), (7) und (8). Der sog. Riedenburger Wald bzw. das Freiungholz haben besondere Bedeutung für die Landschaftsgliederung und Naherholung im Umfeld des Kurortes Bad Füssing. Im Waldgebiet des Riedenburger Waldes befinden sich ehemals militärisch genutzte Flächen, die inzwischen umgenutzt sind (z.B. Bärenpark). Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Waldsubstanz, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion, Sicherung des Wasserhaushaltes im Einzugsgebiet von Wasserversorgungseinrichtungen.
  Zu Gebiet 13: Vorwiegender Gebietstyp (1) und (7). Die zum Teil steile Leite (Tertiärbruch zum Inntal) stellt eine visuelle Leitlinie und ein regional bedeutsames Biotopband dar. Es sind noch Reste des ehemals artenreichen Leitenwaldes vorhanden. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Waldsubstanz, insbesondere der Eschen-Eichen-Hainbuchen Bestände, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland.
  Zu Gebiet 16: Vorwiegender Gebietstyp (1) und (6). Das Oberohrer Holz hat besondere Bedeutung für den Arten- und den Trinkwasserschutz. Das Gebiet liegt vollständig im FFH-Gebiet „östlicher Neuburger Wald und Innleite bis Vornbach“. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhaltung der großflächig unzerschnitte-nen und strukurreichen Hainsimsen- und Waldmeister-buchenwälder sowie der Schlucht- und Hangmischwälder durch Umsetzung des FFH-Managementplans. Erhalt der Waldsubstanz, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Sicherung des Wasserhaushaltes im Einzugsgebiet von Wasserversorgungseinrichtungen.
  Zu Gebiet 17: Vorwiegender Gebietstyp (1), (5) und (6). Der Rainer Wald und die Wälder um Schloss Puchhof haben herausragende Bedeutung für die Landschaftsgliederung und den Artenschutz (Natura-2000-Gebiet). Teilweise sind die Wälder als Bannwald festgesetzt. Ergänzt wird das Gebiet um die Kirchenbachaue mit ihren Feuchtwiesenkomplexen. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Waldsubstanz, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion.
  Zu Gebiet 18: Vorwiegender Gebietstyp (1), (3), (5) und (6). Die feuchten Standorte des (ehemaligen) Auwaldes haben herausragende Bedeutung für die Land-schaftsgliederung und den Artenschutz (Natura-2000-Gebiet). Insbesondere ist es aufgrund eines überregional bedeutsamen Mittelspechtvorkommens von hoher avifaunistischen Bedeutung. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Waldsubstanz, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Erhaltung und Entwicklung eines für die Donauniederung typischen Niedermoores im Straßkirchner Moos.
  Zu Gebiet 19: Vorwiegender Gebietstyp (1), (5) und (6). Die feuchten Standorte des (ehemaligen) Auwaldes haben besondere Bedeutung für die Landschaftsgliederung und den Artenschutz (Wiesenbrüter) und wurden im Bereich der Isar-mündung teilweise als Natura-2000-Gebiet gesichert. Die Bereiche um die aus Kiesabbau hervorgegangenen Seen (z.B. Burgsee) und das Elypso sind auch für die Naherholung. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Waldsubstanz, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion, Erhalt ausreichend großer, während der Brut- und Mauserzeit störungs- und nutzungsfreier und naturnaher Stillgewässerkomplexe, Sicherung von Wiesenbrüterlebensräumen.
  Zu Gebiet 20: Vorwiegender Gebietstyp (5) und (8). Die Parkstettener Seen sind aus Abbaustellen von Kies und Sand hervorgegangen und sind zum Teil als LSG gesichert. Neben der Naherholung steht in diesem Gebiet der Biotop- und Artenschutz im Mittelpunkt. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt und Entwicklung der Biotope, Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion.
  Zu Gebiet 21: Vorwiegender Gebietstyp (1), (5) und (6). Die feuchten Standorte des (ehemaligen) Auwaldes haben besondere Bedeutung für die Landschaftsgliederung und den Artenschutz (Natura-2000-Gebiet). Teilweise sind in den Waldgebieten Relikte der potentiellen Vegetation (Eichen-Hainbuchen-Wälder und Hartholzauwälder) vorzufinden. Im Weiher- und Waldgebiet Steinrain steht daher der Biotop- und Artenschutz im Mittelpunkt. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt und Entwicklung der Biotope.
  Zu Gebiet 22: Vorwiegender Gebietstyp (2) und (3). Das Eglseer Moos liegt östlich des bebauten Stadtgebietes der Stadt Straubing. Das ehemalige Niedermoor zeichnet sich durch Offenlandbereiche, temporäre Feuchtflächen und Gebüsch/Gehölzstrukturen aus und ist bedeutsamer Lebensraum für zahlreiche Artgruppen (Avifauna, Amphibien, Reptilien, Mollusken). Aufgrund der künstlichen Grundwasserabsenkung durch den Unteren Moosgraben und der teilweise intensiven Landwirtschaft sind die naturnahen Lebensräume nur auf kleinflächigen Bereichen vorzufinden und weist deshalb insgesamt hohes Entwicklungspotenzial auf. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Sicherung und Wiederherstellung der Niedermoor-Lebensräume einschließlich strukturreicher Kleingewässer mit ihren charakteristischen Artengemeinschaften, Erhalt des Talzuges des Unteren Moosgrabens und seiner Saumflächen als wichtige Vernetzungsachse zwischen Donauauen und dem Eglseer Moos, Reduzierung der Nährstoffbelastung.
  Zu Gebiet 23, 24, 25, 28, 29: Vorwiegender Gebietstyp (1), (4), (5) und (7). Die Talsysteme der Kleinen Ohe, Wimberger Bach, Große Ohe, Gaißa, Erlau, Rampersdorfer Bach, Grießenbach und Tiessenbach (mit ihren Zuflüssen) prägen mit ihren teils tief eingeschnittenen Tälern und den anschließenden Hang- und Bruchwäldern das Landschaftsbild im Ilz-Erlauer Hügelland und sind naturschutzfachlich wertvoll (teils Natura-2000-Gebiete). Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt und Entwicklung des Fließgewäs-sers, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Sicherung des Wasserhaushaltes im Einzugsgebiet von Wasserversorgungseinrichtungen.
  Zu Gebiet 26: Vorwiegender Gebietstyp (1), (6) und (8). Die Wälder bei Salzweg und Thyrnau haben neben der klimatischen Funktion besondere Bedeutung für die Naherholung. Im südlichen Bereich an den Donauleiten (teilweise Natura-2000-Gebiet) stellen die Waldgesellschaften hinsichtlich ihres Artenpotentials (Reptilienvorkommen) und Naturausstattung eine Besonderheit dar. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Waldsubstanz, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion.
  Zu Gebiet 27: Vorwiegender Gebietstyp: (1), (6) und (7). Die Waldbestände an der Donauleite zwischen Erlau und Löwmühle haben herausragende Bedeutung für die Landschaftsgliederung, dem Biotopverbund und den Artenschutz. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Waldsubstanz, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland.
  Zu Gebiet 30: Vorwiegender Gebietstyp (1), (4), (5) und (8). Die Kerbtäler nördlich der Donau prägen mit ihren teils tief eingeschnittenen Tälern und den anschließenden (Hang-) Wäldern das Landschaftsbild und sind sowohl naturschutzfachlich als auch für die Naherholung von besonderer Bedeutung (Donau-Panoramaweg). Im westlichen Teilbereich bei Wörth wechseln sich an den Randhängen des Donautals die Kerbtäler mit schützenswerten Offenlandlebensräumen ab. Im Norden schließt sich das FFH-Gebiet „Ehemaliges Kiesgrubengelände nördlich Hellersberg“ an mit bedeutsamen und individuenreichen Amphibien-Vorkommen. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt und Entwicklung des Fließgewässers, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Of-fenland, Entwicklung artenreicher Offenlandlebensräume, Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion.
  Zu Gebiet 31: Vorwiegender Gebietstyp (7). Das Vorfeld der Veste Oberhaus ist im Stadtgebiet von Passau gut einsehbar und stellt einen charakteristischen freien Landschaftsbereich und landschaftlichen Bezugsraum für das landschaftsbildprägende Denkmal dar. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Freihaltung des Freiraums in seiner kulturhistorischen Funktion.
  Zu Gebiet 32: Vorwiegender Gebietstyp (1), (2), (4), (5) und (6). Das Gebiet umfasst die strukturreiche Kulturlandschaft um Fürstenstein. Es ist geprägt durch die Hecken- bzw. Rankenlandschaften um Fälsching und Nammering mit hoher Dichte an Hecken, Feldgehölzen, Gebüschen, trockenen Altgras- und Ruderalfluren und größere Waldflächen. Das Gebiet beinhaltet auch Teile des Laufs der Kleinen Ohe (Natura-2000-Gebiet), die als Lebensraum der Flussperlmuschel von besonderer Bedeutung ist. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Waldsubstanz, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald und Offenland, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offen-land, Erhalt der Komplexlebensräume der Rankenlandschaften, Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Bäche mit ihrer natürlichen Gewäs-serdynamik, Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion.
  Zu Gebiet 33: Vorwiegender Gebietstyp (1), (7) und (8). Die Wälder um den Schlossberg stehen in Zusammenhang mit dem landschaftsprägenden Baudenkmal der Englburg. Das Gebiet beinhaltet auch Teile des Laufs der Kleinen Ohe (Natura-2000-Gebiet), die als Lebensraum der Flussperlmuschel von besonderer Bedeutung ist. Die Wälder am Höhenberg sind „Kulisse“ des Rothauer Sees und bieten einen reizvollen Aussichtspunkt mit Ausblick zur Saldenburg. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Waldsubstanz, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Fließgewässern, Biotopen und Sonderstandorten, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion.
  Zu Gebiet 34: Vorwiegender Gebietstyp (4), (5) und (6). Das Gebiet umfasst die strukturreiche Heckenlandschaft um Saxing. Es ist geprägt durch die Hecken- bzw. Rankenlandschaften mit hoher Dichte an Hecken, Feldgehölzen, Gebüschen, trockenen Altgras- und Ruderalfluren, größere Waldflächen und durch die als Biotopverbund bedeutsamen Bäche Rampersdorfer Bach und Ecker Bach. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der charakteristischen Heckenlandschaft, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Erhalt und Entwicklung der Biotope durch geeignete Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, Erhaltung der naturnahen Bachsysteme.
  Zu Gebiet 35: Vorwiegender Gebietstyp (1), (4), (7) und (8). Die großen zusammenhängenden Wälder im Hauzenberger Bergland haben einen hohen Laubwaldanteil und bestimmen mit ihren markanten Erhebungen, wie z.B. der pyramidenförmigen Kuppe des Staffelberges, das Landschaftsbild. Das Vorbehaltsgebiet beinhaltet auch Teile des Laufs der Ranna (Natura-2000-Gebiet), die als Lebensraum der Flussperlmuschel von besonderer Bedeutung ist. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Waldsubstanz, Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald und Offenland, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Erhaltung der Ranna als sauberes Mittelgebirgsflüsschen mit ihrer bedeutenden Gewässerfauna, Erhaltung bzw. Wiederherstellung der offenen oder nur wenig bestockten Hochmoor-Lebensräume mit ihren charakteristischen lichtbedürftigen Artengemeinschaften, Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion, Sicherung des Wasserhaushaltes im Einzugsgebiet von Wasserversorgungseinrichtungen.
  Zu Gebiet 36: Vorwiegender Gebietstyp (2) und (5). Insbesondere um die Ortschaften Kramerschlag, Lacken und Kasberg haben sich die Flurformen teilweise seit der Besiedlungszeit in nahezu unveränderter Form erhalten. Aufgrund ihrer kulturhistorischen und auch ökologischen Bedeutung sind diese Landschaftsteile besonders erhaltenswert. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt der Ablesbarkeit der Flurformen (angepasste Bewirtschaftung, Berücksichtigung bei Bauleitplanung und Flurbereinigung), Erhalt und Entwicklung der Natura-2000-Gebiete, Feuchtflächen, Biotope und Wiesen.
  Zu Gebiet 37: Vorwiegender Gebietstyp (1), (2), (3), (4), (5) und (6). Die Gebiete umfassen eine strukturreiche Kulturlandschaft, die von einer harmonischen Abfolge von Wäldern und Wiesen sowie naturnahen Bachsystemen geprägt ist. Südlich der Ortschaft Sonnen findet man im Offenland degradierte Hochmoorbereiche mit kleinflächigen Borstgrasbeständen vor. Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Entwicklung abwechslungs- und strukturreicher standortheimischer Waldbestände mit Biotopbäumen, Aufbau gestufter Waldränder, Sicherung von Quellbereichen, Biotopen und Sonderstandorten im Wald und Offenland, Verbesserung der Habitatfunktion, Verzahnung der Waldflächen mit dem umgebenden Offenland, Erhalt und Entwicklung der Natura-2000-Gebiete, Feuchtflächen, naturnahen Bächen, Biotope und Wiesen, Erhaltung bzw. Wiederherstellung der offenen oder nur wenig be-stockten Hochmoor-Lebensräume mit ihren charakteristischen lichtbedürftigen Artengemeinschaften, Sicherung des Wasserhaushaltes im Einzugsgebiet von Wasserversorgungseinrichtungen.
zu 2.3.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sollen so gesichert und weiterentwickelt werden, dass ihr jeweiliger Charakter erhalten bleibt. Eine Verbesserung ihrer Eignung als ökologische Ausgleichsräume oder Erholungsgebiete ist anzustreben.
  Im Rahmen der Umsetzung von Fachplanungen und -maßnahmen soll auf die Realisierung der in der Begründung zu B I 2.3.1 aufgeführten Erhaltungs- und Entwicklungsziele hingewirkt werden.
   
zu 2.4 Schutzgebiete
zu 2.4.1 Das Naturschutzrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, durch die Ausweisung von Schutzgebieten einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der Artenvielfalt, natürlicher und naturnaher Landschaften, typischer Kulturlandschaften und besonders erholungswirksamer Landschaftsteile zu leisten.
  Die Region ist in Teilen besonders reich an naturschutzfachlich wertvollen Gebieten. Dieses gilt es zu sichern und zu entwickeln. Hierzu soll das in der Region bestehende Netz von Schutzgebieten daher erhalten und – soweit notwendig – weiter ausgebaut werden.
  Zur Ausweisung als Naturschutzgebiet kommen insbesondere folgende Bereiche in Frage:
  Altwässer, Auwälder und Streuwiesen an Donau, Isar und Inn, Trockenrasen, Halbtrockenrasen und Hangwälder an der Donau, Naturnahe Fließgewässer im Bayerischen Wald, Hochmoore und Niedermoore im Bayerischen Wald, Bergfichtenwälder im Bayerischen Wald, Geologisch und pflanzensoziologisch charakteristische Bereiche des Pfahls und des Jurakalkschollens entlang der Donauverwerfung bei Helmberg und Flintsbach.
  Zur Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet kommen insbesondere folgende Bereiche in Frage:
  Gebiete, die zur Erhaltung und Entwicklung des regionalen Biotopverbundes zwischen den Kernlebensräumen notwendig sind, Gebiete, die dem Erhalt und der Entwicklung großflächiger naturnaher Lebensräume dienen, Gebiete, die als Erholungslandschaften besonders bedeutsam sind und Landschaften mit besonderer Vielfalt, Eigenart und Schönheit.
zu 2.4.2 Der Nationalpark Bayerischer Wald wurde im 1970 als erster deutscher Nationalpark eröffnet und 1997 erweitert. Zusammen mit dem angrenzenden tschechischen Sumava-Nationalpark ist er das größte Waldschutzgebiet Mitteleuropas. Der Nationalpark Bayerischer Wald umfasst eine Fläche von ca. 240 km². Ziel des Nationalparks ist der Schutz einer für Mitteleuropa charakteristischen, weitgehend bewaldeten Mittelgebirgslandschaft mit ihren natürlichen und naturnahen Ökosystemen als nationales Naturerbe für jetzige und künftige Generationen.
  Um den Nationalpark entsprechend seiner Zweckbestimmung zu schützen und weiterzuentwickeln, sollen die natürlichen Lebensgemeinschaften erhalten und die naturnahen zu natürlichen Lebensgemeinschaften entwickelt werden. Der Zugang zu den Naturschönheiten ist zu ermöglichen, soweit dies nicht zu einer zu großen Beeinträchtigung der Natur durch Besucher führen kann.
  Im Randbereich des Nationalparks ist sicherzustellen, dass durch die natürliche Waldentwicklung im Nationalpark keine negativen Auswirkungen auf die benachbarten Gebiete ausgehen. Es sind auf Dauer alle erforderlichen ordnungsgemäßen und wirksamen Waldschutzmaßnahmen einschließlich der Maßnahmen der Borkenkäferbekämpfung zu ergreifen, um die an den Nationalpark angrenzenden Wälder vor Schäden, die auf eine unbeeinflusste Waldentwicklung im Nationalpark zurückgehen, zu bewahren.
zu 2.4.3 Der Naturpark Bayerischer Wald besteht seit 1967 und ist damit einer der ältesten Naturparke Bayerns. Er umfasst Flächen in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Regen und in den nördlich der Donau gelegen Teile der Landkreise Deggendorf und Straubing-Bogen.
  „Kapital“ des Naturparks Bayerischer Wald sind seine vielfältigen, charakte-ristischen Landschaften, die es in ihren prägenden Elementen zu erhalten gilt. Darüber hinaus soll im Naturpark beispielhaft die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit den Belangen der Erholungssuchenden im Einklang gebracht werden. Grundlage hierfür bietet der Pflege- und Entwicklungsplan für den Naturpark Bayerischer Wald.
zu 2.4.4 Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Sie dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Diese Gebiete gilt es zu sichern und dem Schutzzweck entsprechend zu entwickeln.
zu 2.4.5 Die in der Region vorhandenen Landschaftsschutzgebiete haben eine be-sondere Bedeutung für den Schutz des Naturhaushalts und seiner Funkti-onsfähigkeit. Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt z.B. Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild. Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung sind in der Region Gebiete als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Diese Gebiete gilt es in der Substanz zu sichern und dem Schutzzweck entsprechend zu entwickeln.
zu 2.4.6 Das Bedürfnis nach Erholung und Erlebnis in der Natur steht häufig in Konflikt zu den Habitatansprüchen der Tierwelt. Die Lenkung der Besucher innerhalb von Schutzgebieten (v.a. im Nationalpark und Naturschutzgebieten) kann daher erforderlich sein, um einer zu großen Beeinträchtigung und Störung der Natur durch Besucher vorzubeugen.
   
zu 2.5 Arten und Lebensräume, Biotopverbund
zu 2.5.1 Nach BayLplG (2012) soll die raumtypische Biodiversität gesichert (Art. 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2) und den Erfordernissen des Biotopverbunds Rechnung getragen werden (Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 Satz 7).
  Die Region verfügt in Teilbereichen über ökologisch wertvolle Standorte und Lebensräume, die von besonderer Bedeutung sind. Diese gilt es zu sichern zu pflegen und weiterzuentwickeln.
  Durch die Verbesserung der Standortbedingungen, die Ergänzung von Lebensräumen und Lebensraumkomplexen soll zu einer Optimierung der ökologischen Funktionen und der Vernetzung der Standorte untereinander beigetragen werden.
  Insbesondere Gewässer- und Auenlebensräume, Streuwiesen, Nass- und Feuchtwiesen, Trockenrasen, Waldlebensräume, Gehölzstrukturen im Offenland sowie Moorlebensräume sollen erhalten, gepflegt, entwickelt und miteinander vernetzt werden. Auf standortangepasste Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen soll hingewirkt und durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen insbesondere das Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften erhalten und verbessert werden.
zu 2.5.2 Gemäß § 20 Abs. 1 BNatschG ist ein Netz verbundener Biotope (Biotopver-bund) zu schaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen soll.
  Ein wesentlicher Teil des Biotopverbundes in der Region Donau-Wald sind Natura-2000-Gebiete (FFH- und SPA-Gebiete) bzw. hoheitlich gesicherte Flächen (z.B. Nationalpark Bayerischer Wald, Naturschutzgebiete). Der Erhalt dieser Gebiete als Kernlebensräume ist für den Fortbestand seltener und gefährdeter Arten und Lebensräume in der Region unabdingbar.
  In diesen Gebieten kann aber nur ein Teil der heimischen Arten in überlebensfähigen Populationen gesichert werden. Zum Erhalt der biologischen Vielfalt ist es daher notwendig, auch auf örtlicher Ebene ökologisch wertvolle Flächen zu sichern und dort entsprechende Lebensbedingungen herzustellen. Ziel soll es sein, einen räumlichen Zusammenhang zwischen bisher isoliert liegenden Lebensräumen bzw. (Teil)-Populationen zu schaffen, um die Möglichkeit der Ausbreitung und Wanderung zu gewährleisten (zusammenhängendes Biotopverbundsystem).
  Die Auen und Fließgewässer spielen für den Biotopverbund von Gewässer- und Feuchtlebensräumen eine besondere Rolle. Hierfür ist es u.a. erforderlich, die Durchgängigkeit und Gewässerbettdynamik der Gewässer zu erhalten bzw. zu verbessern, Uferbereiche, Altwässer und Seitenarme naturnah zu gestalten und auentypische Nutzungen zu erhalten bzw. zu entwickeln.
  Für den Biotopverbund von Trockenlebensräumen sind u.a. die Sicherung von Trocken- und Magerstandorten in den Flussauen sowie auf sonnigen und exponierten Hanglagen, die Offenhaltung von Magerrasen und die extensive Nutzung von Grünlandbereichen (z.B. Borstgrasrasen, Schachten) erforderlich.
  Die Schwerpunktbereiche des Biotopverbundes sind in der Begründungskarte Biotopverbundachsen zeichnerisch erläuternd dargestellt. Sie stellen naturraumübergreifende ökologische Verbindungsstrukturen von regionaler und überregionaler Bedeutung dar. Um den regionalen Biotopverbund zu vervollständigen und zu verdichten ist eine Ergänzung durch örtliche Biotopvernetzungsmaßnahmen erforderlich. Es gilt daher, bei der kommunalen Landschaftsplanung, der Auswahl von Ausgleichsflächen und anderen Instrumenten der Freiraumentwicklung, den Biotopverbund besonders zu berücksichtigen.
   
zu 2.6 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
zu 2.6.1 Durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die aufgrund von unvermeidbaren Eingriffen erforderlich werden, kann ein wertvoller Beitrag zur Sanierung von Landschaftsschäden, der Bereicherung der Kulturlandschaft oder der Verbesserung des Biotopverbundes erreicht werden. Die Vernetzung bestehender Biotope und Landschaftsstrukturen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen führt zu nachhaltigen Synergieeffekten für Natur und Landschaft. Durch die Lokalisierung von solchen Maßnahmen in Schutzgebieten, landschaftlichen Vorbehaltsgebieten oder Regionalen Grünzügen können diese Bereiche – unter der Voraussetzung, dass dort Verbesserungspotenziale vorhanden sind – weiter aufgewertet und ein Beitrag dazu geleistet werden, dass die formulierten Entwicklungsziele umgesetzt werden.
zu 2.6.2 Regionale Grünzüge und landschaftliche Vorbehaltsgebiete sind aus unterschiedlichen Gründen der Freiraumsicherung von besonderer Bedeutung (z.B. Landschaftsbild, Erholung, Klimafunktion, Lebensraumausstattung, Standort- und Biotopverbundpotenzial) und weisen daher gegenüber Eingriffen in der Regel eine höhere Empfindlichkeit auf. Insofern ist davon auszugehen, dass bei Eingriffen in diese Landschaftsbereiche besonders wertige Flächen beansprucht werden.
  Nach § 15 Abs. 2 Satz 5 BNatschG sind bei der Festsetzung von Art und Umfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen u.a. die Programme und Pläne nach den § 10 (Landschaftsrahmenpläne) zu berücksichtigen. Bei unvermeidbaren Eingriffen in Regionale Grünzüge oder landschaftliche Vorbehaltsgebiete ist daher in der Regel ein vergleichsweise höherer Kompensationsbedarf zu erwarten.
zu 2.6.3 Um die Auswirkungen des Donauausbaus möglichst gering zu halten, ist die Erhaltung der verbleibenden Restbiotope wie auch die Neuschaffung von Ersatzbiotopen im Rahmen landschaftspflegerischer Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
  Die bestehenden bzw. beim Ausbau der Donau entstehenden Altwässer sind als Lebensräume vor allem für Wasservögel, Amphibien, Insekten und Fische von Bedeutung und deshalb unbedingt zu erhalten.

Umwelterklärung zu B I

  Die Begründung der Neuaufstellung des Kapitels B I Freiraum, Natur und Landschaft des Regionalplans Donau-Wald enthält gemäß Art. 18 Satz 2 Nr. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG 2012, zuletzt geändert am 22.12.2015) eine zusammenfassende Erklärung, wie
  1) Umwelterwägungen in den Raumordnungsplan einbezogen wurden,
  2) der Umweltbericht, die Ergebnisse der Anhörungsverfahren sowie die geprüften Alternativen in der Abwägung berücksichtigt wurden und
  3) welche Maßnahmen für eine Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen bei der Verwirklichung des Regionalplans durchgeführt werden sollen.
   
1 Einbeziehung von Umwelterwägungen
  Die Ziele und Grundsätze des Regionalplans setzen den regionalplanerischen Rahmen für die Entwicklung des Raums. Neben textlichen Festlegungen enthält das Kapitel B I Freiraum, Natur und Landschaft auch zeichnerisch Festlegungen (Regionale Grünzüge und landschaftliche Vorbehaltsgebiete). Bei der Ausarbeitung dieser Festlegungen und insbesondere der Darstellung regionaler Grünzüge und landschaftlicher Vorbehaltsgebiete standen auch Umwelterwägungen im Mittelpunkt. Die Kernfunktion dieser Instrumente besteht darin, aus verschiedenen Gründen wertvolle Freiräume zu erhalten und weiterzuentwickeln.
  Als Teil des Fortschreibungsentwurfs für das Kapitel B I Freiraum, Natur und Landschaft wurde gem. Art. 15 BayLplG ein Umweltbericht erstellt. In diesem wurden der allgemeine Umweltzustand und die derzeitigen Umweltprobleme in der Region Donau-Wald dargelegt und die erheblichen Auswirkungen, die die Verwirklichung des Raumordnungsplanes auf die Umwelt haben kann, entsprechend dem Planungsstand ermittelt, beschrieben und bewertet.
  Die Umsetzung der hier vorgegebenen Ziele und Grundsätze erfolgt auf anderen Planungsstufen und von anderen Planungsträgern. Relevante Umweltprobleme und potenzielle Konflikte mit den Umweltbelangen treten erst zu diesem Zeitpunkt tatsächlich auf. Wenn Vorhaben zur Verwirklichung anstehen, sind die konkreten Umweltauswirkungen von den jeweiligen Planungsträgern zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
  Der Maxime der Nachhaltigkeit folgend versucht der Regionalplan durch seine Rahmensetzung die Belange Natur- und Umwelt, Wirtschaft und Soziales/ Kultur gleichgewichtig zu behandeln. Umwelterwägungen sind daher integraler Bestandteil raumordnerischer Abwägung. Der Regionalplan stellt ein Mittel der planerischen Konfliktbewältigung bzw. -minimierung dar.
   
2 Berücksichtigung des Umweltberichtes, Ergebnisse des Anhörungsverfahrens, geprüfte Alternativen
  Umweltbericht: Der Fortschreibungsentwurf mit Umweltbericht wurde den Trägern öffentlicher Belange, den Verbandsmitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald sowie der Öffentlichkeit im Rahmen des Anhörungsverfahrens bzw. durch Einstellung in das Internet und Auslegung bei der Regierung von Niederbayern und den Kreisverwaltungsbehörden zugänglich gemacht. Die Umweltauswirkungen der Neufassung des Kapitels B I wurden im Umweltbericht schutzgutbezogen ermittelt und bewertet.
  Ergebnisse des Anhörungsverfahrens: Die Informationen des Umweltberichtes und die Bewertungen der voraussichtlichen Umweltauswirkungen stellten eine Informationsbasis und Abwägungsmaterial dar. Im Anhörungsverfahren sind keine Hinweise zum Umweltbericht eingegangen, die eine andere Bewertung des Umweltzustandes oder der Umweltauswirkungen der Planung nach sich ziehen würden.
  Alternativen: Aufgrund der Verpflichtung an die Regionalplanung, gemäß Art. 21 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG 2012), regionsweit raumbedeutsame Festlegungen zur Freiraumsicherung zu treffen, entfällt eine Null-Variante (Verzicht auf Festlegungen im Regionalplan) als Planungsalternative.
  Räumliche Alternativen sind bei der Darstellung von Regionalen Grünzügen und landschaftlichen Vorbehaltsgebieten denkbar. Die Ausweisung erfolgte anhand der im LEP angelegten Raumkategorien und vorgegebenen Zielsetzungen und sind daher fachlich geboten (vgl. LEP 7.1.2, LEP 7.1.4)
   
3 Überwachungsmaßnahmen
  Die Überwachung der Umweltauswirkungen kann erst im Zuge der Verwirklichung der regionalplanerischen Ziele und Grundsätze im Rahmen der Umsetzung einzelner Vorhaben erfolgen. Dies erfolgt auf den nachfolgenden Planungsebenen.
  Konkrete  berwachungsmaßnahmen hinsichtlich potentieller erheblicher Umweltauswirkungen sind auf der Ebene der Regionalplanung daher nicht vorgesehen. Im Zuge der laufenden Raumbeobachtung durch die Landesplanungsbehörden ist aber gewährleistet, dass die raumbedeutsamen Tatbestände und Entwicklungen fortlaufend erfasst, bewertet und überwacht werden.

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