Fortschreibung Energie

Änderung in Kraft getreten

Das Kapitel B III Energie des Regionalplans Donau-Wald wurde geändert.

Die Bekanntmachung wurde im Amtsblatt der Regierung von Niederbayern vom 25.07.2014 veröffentlicht (RABL Nr. 10/2014, S. 68). Die Änderung des Regionalplans ist am 26.07.2014 in Kraft getreten.

Beitrittsbeschluss

Die Regierung von Niederbayern hat mit Bescheid vom 11. Juni 2014 des Kapitel B III Energie des Regionalplans für verbindlich erklärt. Die Verbindlicherklärung wurde mit Ausnahmen und Auflagen verbunden. Insbesondere wurden 1 Vorranggebiet und 4 Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen von der Verbindlicherklärung ausgenommen. Dort konnte die Normenkollision mit dem LSG Bayerischer Wald nicht beseitigt werden.

Pressemitteilung der Regierung

Am 25. Juni 2014 hat sich der Planungsausschuss mit dem Bescheid der Regierung beschäftigt und einstimmig beschlossen, den Maßgaben der Regierung beizutreten. Der Planungsverband wird nun die weiteren Schritte veranlassen, damit die geänderte Verordnung baldmöglichst in Kraft treten kann.

Zonierung LSG Bayerischer Wald

Der Bezirkstag hat in seiner Sitzung am 03.06.2014 Änderungen am Zonierungskonzept zur Zulassung von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald beschlossen. Die Abstandsflächen zum Nationalpark wurden auf einen Kilometer festgelegt. Darüber hinaus wurden einige Potenzialgebiete von der Zonierung ausgenommen.

Beschluss

Am 19. November 2013 hat sich der Planungsausschuss mit den Ergebnissen des zweiten Anhörungsverfahrens beschäftigt und über den Entwurf zur fünften Verordnung zur Änderung des Regionalplans beraten. Der Entwurf wurde einstimmig beschlossen.

Bevor das Kapitel Energie in Kraft treten kann, muss der Regionalplan von der Regierung von Niederbayern für verbindlich erklärt und die Verordnung über das LSG Bayerischer Wald geändert werden. Zuständig für die Änderung der LSG-Verordnung ist der Bezirk Niederbayern. Das entsprechende Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Weitere Informationen zu den Sitzungen

Anhörungsverfahren

Der Planungsverband hat am 29. April 2013 beschlossen, ein Anhörungsverfahren zu den Änderungen des Regionalplanetwurfs durchzuführen.

Die Verbandsmitglieder, die Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis einschließlich 05. August 2013 eine Stellungnahme zu den Änderungen des Entwurfs abzugeben.

Die Planunterlagen stehen hier und auf den Internet-Seiten der Regierung von Niederbayern zur Ansicht und zum download zur Verfügung. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen bei der Regierung von Niederbayern (Zi.Nr. E 08, Gartengebäude), den Landratsämtern Freyung-Grafenau (Bauamt, Zi.Nr. 313), Deggendorf (1. Stock, Zi.Nr. 102), Passau (Zi.Nr. 238, Büro des Landrats), Regen (Bürgerbüro), Straubing-Bogen (2. Stock, Zi.Nr. 221) und den kreisfreien Städten Passau (II. Etage vor dem Zimmer 206, Im Neuen Rathaus) und Straubing (1. OG, Zi.Nr. 148) bis zum 05. August 2013 zur Einsichtnahme aus.

Anschreiben Anhörungsverfahren

Anhörungsunterlagen

Karte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen

Karte Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen

Erläuterungskarten

Der geänderte Fortschreibungsentwurf basiert auf einem Katalog von Ausschluss- und Restriktionskriterien. Die räumliche Ausprägung der Ausschlusskriterien, die in die Planung Eingang gefunden haben, sind in folgenden Erläuterungskarten dargestellt.

Karte 1

Ausschlusskriterien Siedlungsgebiete und Bauflächen

Karte 2

Ausschlusskriterien Infrastruktur, Wasserwirtschaft, Bodenschätze

Karte 3

Ausschlusskriterien Natur- und Artenschutz

Karte 4

Ausschlusskriterien Landschaft, Denkmalschutz, Tourismus

Beschluss

Am 29. April 2013 hat sich der Planungsausschuss mit den Ergebnissen des ersten Anhörungsverfahrens beschäftigt und in der Konsequenz einen geänderten Entwurf beschlossen.

Die Änderungen umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:

Derzeit werden die Unterlagen für das Anhörungsverfahren  zu den Änderungen des Regionalplanentwurfs erstellt.
Das Verfahren ist für Juli 2013 vorgesehen.

Anhörungsverfahren

Der Fortschreibungsentwurf des Kapitels B III Energie mit dem Schwerpunkt Windenergie ist fertiggestellt.

Das Anhörungsverfahren wurde mit Schreiben vom 28.08.2012 eingeleitet. Die Verbandsmitglieder, die Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis einschließlich 31.10.2012 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

Die Planunterlagen stehen hier und auf den Internet-Seiten der Regierung von Niederbayern zur Ansicht und zum download zur Verfügung. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen bei der Regierung von Niederbayern (Zi.Nr. E 08, Gartengebäude), den Landratsämtern Freyung-Grafenau (Bauamt, Zi.Nr. 313), Deggendorf (1. Stock, Zi.Nr. 102), Passau (Zi.Nr. 238, Büro des Landrats), Regen (Zi.Nr. 214), Straubing-Bogen (2. Stock, Zi.Nr. 221) und den kreisfreien Städten Passau (II. Etage vor dem Zimmer 206, Im Neuen Rathaus) und Straubing (1. OG, Zi.Nr. 148) bis zum 31.10.2012 zur Einsichtnahme aus.

Anschreiben Anhörungsverfahren

Anhörungsunterlagen

Karte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen

Karte Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen

Erläuterungskarten

Der geänderte Fortschreibungsentwurf basiert auf einem Katalog von Ausschluss- und Restriktionskriterien. Die räumliche Ausprägung der Ausschlusskriterien, die in die Planung Eingang gefunden haben, sind in folgenden Erläuterungskarten dargestellt.

Karte 1

Ausschlusskriterien Siedlungsgebiete und Bauflächen

Karte 2

Ausschlusskriterien Infrastruktur, Wasserwirtschaft, Bodenschätze

Karte 3

Ausschlusskriterien Natur- und Artenschutz

Karte 4

Ausschlusskriterien Landschaft, Denkmalschutz, Tourismus

Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald

Eine Reihe der geplanten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen liegen derzeit innerhalb des LSG Bayerischer Wald (Naturpark Bayerischer Wald). Die gültige Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet widerspricht der Errichtung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen und der Darstellung von entsprechenden Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Regionalplan.

Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Energiewende hat sich der Bezirk Niederbayern am 24.04.2012 dazu entschlossen, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Teile des LSG für die Errichtung von Windkraftanlagen geöffnet werden können. Das naturschutzrechtliche Anhörungsverfahren zur Änderung des LSG Bayerischer Wald wird von der Regierung von Niederbayern im Auftrag des Bezirks Niederbayern durchgeführt.

Die parallele Durchführung des LSG- und Regionalplanänderungsverfahrens dient der Verwaltungsvereinfachung und ermöglicht es den jeweiligen Beteiligten, sich in einem Zug mit den sich inhaltlich gegenseitig bedingenden Verfahren auseinander zu setzen. Aus rechtlichen Gründen ist es aber erforderlich, dass zu beiden Verfahren getrennt Stellung genommen wird.

Billigungsbeschluss

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald hat auf seiner Sitzung am 27.04.2012 den Vorentwurf zur Fortschreibung des Kapitels B III Energie mit dem Schwerpunkt Windenergie gebilligt.

Vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens muss noch ein Umweltbericht erarbeitet werden. Wenn dieser vorliegt, soll das Anhörungsverfahren voraussichtlich in den Sommermonaten durchgeführt werden.

Wesentlicher Teil der Fortschreibung ist die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraftanlagen.

Ziel dieser Ausweisung ist es, diese Gebiete von konkurrierenden Nutzungen freizuhalten. Darüber hinaus werden Ausschlussgebiete festgelegt, in denen die Errichtung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen nicht möglich sein soll.

Sitzungsunterlagen

Karte Potentialgebiete Windenergie

Karte Ausschlussgebiete Windenergie

Aufstellungsbeschluss

Der Planungsausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung am 11.10.2011 beschlossen, ein Kapitel "Energie" aufzustellen.

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