Fortschreibungen des Regionalplans Donau-Wald

Die Regionalpläne sind nach Art. 14 Abs. 6 BayLplG bei Bedarf fortzuschreiben, wobei die Regionalpläne aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln sind (Art. 21 Abs. 1 BayLplG).


Fortschreibung Freiraum, Natur und Landschaft
Der Planungsausschuss hat am 28.11.2017 das Kapitel B I als Verordnung beschlossen. Die Verbindlicherklärung durch die Regierung von Niederbayern wurde mittlerweile mit Bescheid vom 28.06.2018 erteilt. Der geänderte Regionalplan ist am 13.04.2019 in Kraft getreten.

 

Fortschreibung Siedlungswesen
Der Planungsausschuss hat das Kapitel B II Siedlungswesen als Verordnung beschlossen. Die Verbindlicherklärung durch die Regierung von Niederbayern ist zwischenzeitlich erfolgt. Der geänderte Regionalplan ist am 30.04.2016 in Kraft treten.

 

Fortschreibung Trinkwasser
Die Fortschreibung wird derzeit vorbereitet.




zurück drucken