Die Regionalpläne sind nach Art. 14 Abs. 6 BayLplG bei Bedarf fortzuschreiben, wobei die Regionalpläne aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln sind (Art. 21 Abs. 1 BayLplG).
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Fortschreibung Freiraum, Natur und Landschaft Der Planungsausschuss hat am 28.11.2017 das Kapitel B I als Verordnung beschlossen. Die Verbindlicherklärung durch die Regierung von Niederbayern wurde mittlerweile mit Bescheid vom 28.06.2018 erteilt. Der geänderte Regionalplan ist am 13.04.2019 in Kraft getreten.
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Fortschreibung Siedlungswesen Der Planungsausschuss hat das Kapitel B II Siedlungswesen als Verordnung beschlossen. Die Verbindlicherklärung durch die Regierung von Niederbayern ist zwischenzeitlich erfolgt. Der geänderte Regionalplan ist am 30.04.2016 in Kraft treten.
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Fortschreibung Trinkwasser Die Fortschreibung wird derzeit vorbereitet. |
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