Organe des Planungsverbandes Donau-Wald

Nach dem Bayerischen Landesplanungsgesetz (BayLplG) hat der Planungsverband Donau-Wald folgende Organe:

Verbandsvorsitz

Der Verbandsvorsitzende vertritt den Planungsverband Donau-Wald nach außen. Er leitet die Verbandsversammlung, steht dem Planungsausschuss vor und erledigt die laufenden Angelegenheiten. Der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter werden jeweils für 6 Jahre gewählt.

Die letzte Wahl fand im Juni 2020 statt.

Josef Laumer
Verbandsvorsitzender
Landrat Straubing-Bogen
Dr. Christian Moser
2. Stellvertreter
Oberbürgermeister Deggendorf

Planungsausschuss

Der Planungsausschuss des Planungsverbandes Donau-Wald setzt sich neben dem Verbandsvorsitzenden aus 11 Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden, 3 Vertretern der kreisfreien Städte und 10 Vertretern der Landkreise zusammen.

Der Planungsausschuss ist für die Verfahrensschritte zur Ausarbeitung des Regionalplans verantwortlich. Er beschließt über Teilfortschreibungen des Regionalplans und ist für die Stellungnahmen im Rahmen von Verfahren, an denen der Regionale Planungsverband beteiligt wird (z.B. Raumordnungsverfahren), zuständig (Art. 10 Abs. 5 BayLplG).

Verbandsversammlung

In der Verbandsversammlung sind alle Mitglieder des Planungsverbandes Donau-Wald mit je einem Verbandsrat vertreten.

Mitglieder des Planungsverbandes sind die kreisfreien Städte Passau und Straubing, die Landkreise Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen und Straubing-Bogen und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dieser Landkreise. Die Stimmenzahl, die jeder Verbandsrat auf sich vereinigt, richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl.

Die Verbandsversammlung wählt den Verbandsvorsitzenden und seine Stellvertreter, beschließt über die Verbandssatzung sowie über Gesamtfortschreibungen des Regionalplans (Art. 10 Abs. 3 BayLplG).

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