Die Regionalpläne sind nach Art. 14 Abs. 6 BayLplG bei Bedarf fortzuschreiben, wobei die Regionalpläne aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln sind (Art. 21 Abs. 1 BayLplG).
Der Planungsausschuss hat am 24.09.2021 beschlossen, ein Anhörungsverfahren zum Entwurf des Regionalplankapitels B XII einzuleiten.
Das Anhörungsverfahren wurde im März 2022 eingeleitet. Die Verbandsmitglieder und die Träger Öffentlicher Belange haben bis einschließlich 20.05.2022 die Möglichkeit, eine Stellungnahme gegenüber dem Planungsverband Donau-Wald abzugeben.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Planunterlagen gemäß Art.16 BayLplG auch auf den Internet-Seiten der Regierung von Niederbayern eingestellt. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen bei der Regierung von Niederbayern (Zi.E 111, Gartengebäude), den Landratsämtern Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen, Straubing-Bogen und den kreisfreien Städten Passau und Straubing vom 11.04.2022 bis zum 20.05.2022 zur Einsichtnahme aus.
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