Die Regionalpläne sind nach Art. 16 Abs. 6 BayLplG bei Bedarf fortzuschreiben, wobei die Regionalpläne aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln sind (Art. 15 Abs. 1 BayLplG).
Der Planungsausschuss hat am 20.04.2026 beschlossen, ein zweites Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalplankapitels B III einzuleiten.
Das zweite Beteiligungsverfahren wurde im Juni 2026 eingeleitet. Die Verbandsmitglieder und die Träger Öffentlicher Belange haben bis einschließlich 10.08.2026 die Möglichkeit, eine Stellungnahme gegenüber dem Planungsverband Donau-Wald abzugeben.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Planunterlagen gemäß Art.16 BayLplG (in der am 31.03.2026 geltenden Fassung, vgl. Art. 33 Abs. 1 BayLplG) ins Internet einzustellen. Die Unterlagen sind auch auf der Internet-Seite der Regierung von Niederbayern eingestellt. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen beim regionalen Planungsverband Donau-Wald (Landratsamt Straubing Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Zimmer B.243) der Regierung von Niederbayern (Zi. E 11 G, Gartengebäude), den Landratsämtern Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen, Straubing-Bogen und den kreisfreien Städten Passau und Straubing vom 22.06.2026 bis 10.08.2026 zur Einsichtnahme aus. Schriftliche oder elektronische Äußerungen zur Fortschreibung des Regionalplans Donau-Wald sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber dem Regionalen Planungsverband Donau-Wald, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, E-Mail: Beteiligung-RPV@region-donau-wald.de möglich.
Stellungnahmen können nach Art. 16 Abs. 6 Satz 3 BayLplG (in der am 31.03.2026 geltenden Fassung) nur zu den Änderungen gegenüber dem ersten Beteiligungsverfahren (rote Schriftfarbe oder grün markiert in den Unterlagen) abgegeben werden.
Der Planungsausschuss hat am 20.04.2026 beschlossen, ein Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalplankapitels B IV, Teilbereich B IV 1.3.4 Spezialton einzuleiten.
Das Beteiligungsverfahren wurde im Juni 2026 eingeleitet. Die Verbandsmitglieder und die Träger Öffentlicher Belange haben bis einschließlich 03.08.2026 die Möglichkeit, elektronisch eine Stellungnahme gegenüber dem Planungsverband Donau-Wald abzugeben.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Planunterlagen gemäß Art.18 BayLplG vom 23.06.2026 bis einschließlich 03.08.2026 im Internet veröffentlicht. Auf Anfrage wird eine alternative Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Elektronische oder bei Bedarf schriftliche Stellungnahmen zur Fortschreibung des Regionalplans Donau-Wald im Kapitel B IV, Teilbereich B IV 1.3.4 Spezialton sind bis zum 03.08.2026 gegenüber dem Regionalen Planungsverband Donau-Wald, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, E-Mail: planungsverband@region-donau-wald.de möglich.
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