Die Regionalpläne sind nach Art. 14 Abs. 6 BayLplG bei Bedarf fortzuschreiben, wobei die Regionalpläne aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln sind (Art. 21 Abs. 1 BayLplG).
Der Planungsausschuss hat am 10.07.2025 beschlossen, ein Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalplankapitels B III einzuleiten.
Das Beteiligungsverfahren wurde im August 2025 eingeleitet. Die Verbandsmitglieder und die Träger Öffentlicher Belange haben bis einschließlich 08.10.2025 die Möglichkeit, eine Stellungnahme gegenüber dem Planungsverband Donau-Wald abzugeben.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Planunterlagen gemäß Art.16 BayLplG ins Internet einzustellen. Die Unterlagen sind auch auf der Internet-Seite der Regierung von Niederbayern eingestellt. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen beim regionalen Planungsverband Donau-Wald (Landratsamt Straubing Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Zimmer B.243) der Regierung von Niederbayern (Zi. E 11 G, Gartengebäude), den Landratsämtern Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen, Straubing-Bogen und den kreisfreien Städten Passau und Straubing vom 18.08.2025 bis zum 08.10.2025 zur Einsichtnahme aus. Schriftliche oder elektronische Äußerungen zur Fortschreibung des Regionalplans Donau-Wald sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber dem Regionalen Planungsverband Donau-Wald, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, E-Mail: planungsverband@region-donau-wald.de möglich.
Der Planungsausschuss hat am 24.09.2021 beschlossen, ein Anhörungsverfahren zum Entwurf des Regionalplankapitels B XII einzuleiten.
Das Anhörungsverfahren wurde im März 2022 eingeleitet. Die Verbandsmitglieder und die Träger Öffentlicher Belange haben bis einschließlich 20.05.2022 die Möglichkeit, eine Stellungnahme gegenüber dem Planungsverband Donau-Wald abzugeben.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Planunterlagen gemäß Art.16 BayLplG auch auf den Internet-Seiten der Regierung von Niederbayern eingestellt. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen bei der Regierung von Niederbayern (Zi.E 111, Gartengebäude), den Landratsämtern Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen, Straubing-Bogen und den kreisfreien Städten Passau und Straubing vom 11.04.2022 bis zum 20.05.2022 zur Einsichtnahme aus.
© 2025 Region Donau-Wald