Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald sind in erster Linie das Raumordnungsgesetz (ROG), das durch das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) ergänzt wird und das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).

Der Planungsverband nimmt seine Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahr, Arbeitsgrundlage ist die Verbandssatzung.

Arbeitsgrundlagen des Planungsverbandes Donau-Wald

Gesetze und Verordnungen des Bundes

Gesetze und Verordnungen des Landes

Sonstige rechtliche Grundlagen

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