Die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald sind in erster Linie das Raumordnungsgesetz (ROG), das durch das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) ergänzt wird und das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).
Der Planungsverband nimmt seine Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahr, Arbeitsgrundlage ist die Verbandssatzung.
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