Fortschreibung Ausbauplan für Staatsstraßen in Bayern

Staatsstraßenausbauplan in Kraft getreten

Der Ministerrat hat am 11.10.2011 den 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen beschlossen, der rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist.

Der Planungsverband hat zum Entwurf des Plans eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Leider sind nicht alle Anregungen/Forderungen berücksichtigt worden. Immerhin konnte aber bei einigen Projekten eine höhere Dringlichkeitseinstufung erreicht werden. Darüber hinaus wurde der vom Planungsverband vorgeschlagene Tausch von zwei Projekten im Landkreis Straubing-Bogen übernommen.

Aufgerückte Projekte:

Fortschreibungsentwurf

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 04.09.2007 beschlossen, den derzeit geltenden 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern zum Ablauf der 1. Dringlichkeit im Jahr 2010 fortzuschreiben und einen aktualisierten 7. Ausbauplan aufzustellen. Die Projekte des neuen Ausbauplans wurden dabei nach Dringlichkeiten sortiert in einer Liste zusammengestellt.

Die Regionalen Planungsverbände wurden um Abstimmung gebeten, ob die Dringlichkeitseinstufung den aus regionaler Sicht gewünschten Prioritäten entspricht. Soweit dies im Einzelfall nicht zutrifft, kann der Regionale Planungsverband Donau-Wald den kostenneutralen Tausch von Projekten innerhalb der Region Donau-Wald anbieten. Dieser Tausch beschränkt sich auf die in der Dringlichkeitsliste genannten Projekte.

Der vorgegebene Finanzrahmen der einzelnen Dringlichkeiten in der Region Donau-Wald ist nach den Vorgaben zwingend einzuhalten. Dies bedeutet, dass das Vorziehen von Projekten in eine höhere Dringlichkeit nur mit dem Zurücksetzen von Maßnahmen in vergleichbarer Kostengröße in die entsprechende nachrangige Dringlichkeit möglich ist. Der Tausch sollte nicht zu Lasten des Anteils der Ausbauprojekte in der Region gehen und muss fachlich begründet werden.

Dringlichkeitsliste Region Donau-Wald (12)

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