Das Kapitel B II Siedlungswesen des Regionalplans Donau-Wald wurde geändert. Die Bekanntmachung wurde im Amtsblatt der Regierung von Niederbayern vom 29.04.2016 veröffentlicht (RABL Nr. 06/2016, S. 29). Die Änderung des Regionalplans ist am 30.04.2016 in Kraft getreten.
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Am 19. November 2015 hat sich der Planungsausschuss mit den Ergebnissen des Anhörungsverfahrens beschäftigt und über den Entwurf zur sechsten Verordnung zur Änderung des Regionalplans beraten. Der Entwurf wurde einstimmig beschlossen.
Bevor das Kapitel Siedlungswesen in Kraft treten kann, muss der Regionalplan von der Regierung von Niederbayern für verbindlich erklärt werden. Die beschlossenen Festlegungen entfalten aber auch jetzt schon eine Rechtswirkung, da sie als sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen sind (vgl. Art 3 Abs. 1 Satz 1 BayLplG).
Der Fortschreibungsentwurf des Kapitels B II Siedlungswesen ist fertiggestellt. Das Anhörungsverfahren wurde mit Schreiben vom 08.06.2015 eingeleitet.
Die Verbandsmitglieder, die Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange haben bis einschließlich 17.07.2015 die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Die Planunterlagen sind hier und auf den Seiten der Regierung von Niederbayern gemäß Art. 16 BayLplG ins Internet eingestellt. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen bei der Regierung von Niederbayern (Zi.Nr. E 11, Gartengebäude), den Landratsämtern Freyung-Grafenau (Bauamt, Zi.Nr. 313), Deggendorf (1. Stock, Zi.Nr. 102), Passau (Zi.Nr. 238, Büro des Landrats), Regen (Bürgerbüro), Straubing-Bogen (2. Stock, Zi.Nr. 220) und den kreisfreien Städten Passau (II. Etage vor dem Zimmer 206, Im Neuen Rathaus) und Straubing (1. OG, Zi.Nr. 148) bis zum 17.07.2015 zur Einsichtnahme aus.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald hat auf seiner Sitzung am 23.04.2015 den Vorentwurf zur Fortschreibung des Kapitels B II Siedlungswesen gebilligt.
Wesentlicher Teil der Fortschreibung ist die Neufassung der Ziele und Grundsätze zur Siedlungsentwicklung und Siedlungsgliederung in der Region.
Der Planungsausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung am 11.10.2011 beschlossen, das Kapitel B II Siedlungswesen des Regionalplans fortzuschreiben.
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