Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald hat auf seiner Sitzung am 27.07.2010 die Fortschreibung Rohstoffe abschließend behandelt. Die Regierung von Niederbayern hat die Fortscheibung mit Auflagen für verbindlich erklärt. Der Beschluss des Verbandes zu den Auflagen liegt nun vor.
Die Unterlagen für das ergänzende Anhörungsverfahren liegen vor. Die betroffenen Verbandsmitglieder und Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert, zum Entwurf der Fortschreibung eine Stellungnahme abzugeben. Die Anhörungsfrist endet am 30.03.2009.
Der Planungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 30.11.2007 einen Sachstandsbericht des Regionsbeauftragten zur Kenntnis genommen und daraufhin u.a. die Einleitung eines ergänzenden Anhörungsverfahrens für eine Reihe von zusätzlichen Gebietsvorschlägen beschlossen. Der Regionsbeauftragte wurde beauftragt, die Anhörungsunterlagen und den Umweltbericht zu erstellen.
Der Planunsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald hat auf seiner Sitzung am 27.02.2007 den Vorentwurf zur Fortschreibung des Kapitels B IV 1, Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen (Teilbereich 1.1 Allgemeines, 1.2 Kies und Sand, 1.3 Lehm und Ton, Spezialton) gebilligt und beschlossen, das Anhörungsverfahren durchzuführen.
Wesentlicher Teil der Fortschreibung ist die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Sicherung des Rohstoffversorgung und zur Ordnung des Rohstoffabbaus. Ziel dieser Ausweisung ist es, die Gebiete von konkurrierenden Nutzungen freizuhalten und den Abbau in restriktionsfreie bzw. restriktionsarme Gebiete zu lenken.
Die Verbandsmitglieder und Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert, zum Entwurf der Fortschreibung Stellung zu nehmen. Die Anörung dauert vom 16.04.2007 bis zum 16.06.2007. Während dieses Zeitraums können Stellungnahmen gegenüber dem Planungsverband abgegeben werden.
Zudem wird die Öffentlichkeit in die Fortschreibung des Regionalplans einbezogen. Hierzu sind die Planunterlagen bei der zuständigen höheren Landesplanungsbehörde ausgelegt und ins Internet eingestellt. Schriftliche Äußerungen sind gegenüber dem Planungsverband möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass Rechtsansprüche durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet werden.
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