Landesentwicklungsprogramm, Fortschreibung

Stellungnahme

Der Planungsverband Donau-Wald hat sich mit der Teilfortschreibung des LEP Bayern beschäftigt und eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abgegeben.

Stellungnahme

Teilfortschreibung

Der Ministerrat hat am 14.12.2021 den Entwurf der Teilfortschreibung des LEP zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Teilfortschreibung umfasst folgende Themenfelder:

Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur Äußerung gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Die Frist läuft bis zum 01.04.2022.

Mehr über die Teilfortschreibung erfahren

Ministerrat beschließt Teilfortschreibung LEP

Das Kabinett hat am 20.02.2018 die Teilfortschreibung des Landesentwicklungs-programms Bayern (LEP) endgültig beschlossen. Das geänderte LEP tritt am 01.03.2018 in Kraft.

Pressemitteilung

Änderungen

Erneutes Beteiligungsverfahren

Der Bayerische Landtag hat am 09.11.2017 dem Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) mit Maßgaben zugestimmt. Durch die Maßgaben ergeben sich noch Änderungen an der Teilfortschreibung. 

Zu den Zieländerungen in folgenden Festlegungen wird ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt. Hierzu kann bis zum 22.12.2017 Stellung genommen werden.

Billigung

Das Kabinett hat am 28.03.2017 die LEP-Fortschreibung gebilligt. Es beinhaltet Änderungen beim Zentrale-Orte-System, dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf, dem Anbindegebot, zu Höchstspannungsfreileitungen und der Zonierung des Alpenplans.

Stellungnahme

Der Planungsausschuss des Planungsverbandes Donau-Wald hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 09.11.2016 mit der Fortschreibung des LEP Bayern beschäftigt und beschlossen, eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abzugeben.

Stellungnahme

Teilfortschreibung

Der Ministerrat hat am 12.07.2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des LEP zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Teilfortschreibung umfasst folgende Punkte:

In der Region Donau-Wald ist die Aufstufung von Neuhaus am Inn (zusammen mit Schärding) zum grenzüberschreitenden Mittelzentrum geplant. Darüber hinaus sollen Gemeinden aus den Landkreisen Deggendorf und Straubing-Bogen dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zugeordnet werden.

Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur Äußerung gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Die Frist läuft bis zum 15.11.2016.

Heimatstrategie

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