Ende Dezember 2005 hat der Landtag das neue Landesplanungsgesetz (BayLPlG) beschlossen; in Kraft tritt das Gesetz zum 1. Januar 2006.
Wichtige Neuregelungen des Landesplanungsgesetzes mit direkten Auswirkungen auf die Arbeit in der Regionalplanung sind u.a. veränderte Zuständigkeiten der Gremien der Regionalen Planungsverbände, eine Straffung der regionalplanerischen Aufgaben und Regelungen in den Regionalplänen. Auch wurde die Intergtration der sog. Strategieschen Umweltprüfung (aufgrund einer Richtlinie der EU) in den Planaufstellungsprozess der Regionalpläne gesetzlich geregelt.
Zudem wird durch das Gesetz näher festgelegt, für welche Art von überörtlich raumbedeutsamen Vorhaben Raumordnungsverfahren durchzuführen sind und dass die Verfahrensdauer i.d.R. auf 3 Monate beschränkt wird.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Waldfunktionspläne keine fachlichen Pläne der Raumordnung mehr sind.
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