Neues Raumordnungsgesetz

Aufgrund der Föderalismusreform und den damit verbundenen veränderten Gesetzgebungskompetenzen im Bereich der Raumordnung gilt ab 30. Juni 2009 grundsätzlich das ROG anstelle des BayLplG. Ausnahmsweise gelten gem. § 28 Abs. 3 ROG in bestimmten Bereichen ergänzende landesrechtliche Vorschriften fort. Landesrechtliche Regelungen, die inhaltsgleich oder abweichend vom ROG sind, verlieren hingegen ihre Geltung.

Raumordnungsgesetz (ROG)

Verkündigung

Das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) wurde am 30. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 65 S. 2986) verkündet. Den Gesetzestext können Sie auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes in einer Nur-Lese-Version einsehen.

Das Inkrafttreten ist zweigeteilt. Abschnitt 3  (§§ 17 bis 25) und § 29 des Artikels 1 sowie Nummer 1 des Artikels 2 sind am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Im Übrigen tritt das Gesetz sechs Monate nach der Verkündung in Kraft.

Die Bundesregierung hat am 16. Juli 2008 den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes beschlossen. Am 13. November 2008 ist das Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Den Bundesrat hat das Gesetz am 19. Dezember 2008 passiert. Die Verkündung des Gesetzes ist für Anfang 2009 geplant.

Hintergrund

Die 2006 wirksam gewordene Föderalismusreform erfordert die Erarbeitung eines neuen Raumordnungsgesetzes.

Zu den wichtigsten Änderungen der Föderalismusreform gehört:

Das Raumordnungsgesetz des Bundes enthält die gesetzlichen Grundlagen zur Raumentwicklung in Deutschland. Die Raumordnung soll für einen nachhaltigen Ausgleich der vielfältigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum sorgen, indem sie diesen durch Aufstellung überörtlicher fachüberübergreifender Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen entwickelt, ordnet und sichert.

Referentenentwurf

Das BMVBS hat einen Referentenentwurf für ein neues Raumordnungsgesetz erarbeitet und den Ländern sowie den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. 

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