Bayerische Bauordnung – Abstände Windkraftanlagen

Planungshinweise

Im Nachgang zum Urteil des Verfassungsgerichtes über die Abstandsregelung für Windkraftanlagen hat die Bayerische Staatsregierung Hinweise für die Planung von Windkraftanlagen aktualisiert.

Verfassungsgericht

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit der sog. "10 H-Regelung" in den meisten Teilen bestätigt und für verfassungskonform erklärt.

Damit ist auch geklärt, dass diese Regelung auch für Windkraftanlagen innerhalb der im Regionalplan Donau-Wald dargestellten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete gültig ist.

Landtag

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 12. November 2014 die Änderung der Bayerischen Bauordnung beschlossen. Kernstück dieser Änderung ist die sog. 10 H-Regelung“, die den Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung neu regelt. Das Gesetz ist am 21. November 2014 in Kraft getreten.

Damit hat der bayerische Gesetzgeber von der Befugnis der Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Gebrauch gemacht. Die 10 H-Regelung sieht danach bei Windenergieanlagen einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zur geschützten Wohnbebauung als Voraussetzung für eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB vor.

Genauere Informationen zur neuen bayerischen 10 H-Regelung werden im Windenergieerlass enthalten sein, der derzeit federführend durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie aktualisiert wird. Wichtige Erstinformationen zur 10 H-Regelung wurden jedoch bereits vom Innenministerium veröffentlicht.

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