Zu den Karten

A III - Zentrale Orte

1   Bestimmung der Kleinzentren und Unterzentren
1.1 (Z) Als Kleinzentren werden folgende Gemeinden bestimmt, wobei durch Schrägstrich verbundene Gemeinden Doppelzentren bezeichnen:
    im Landkreis Deggendorf: Lalling (E), Metten, Schöllnach
    im Landkreis Freyung-Grafenau: Neureichenau, Perlesreut, Röhrnbach, Schönberg, Spiegelau, Sankt Oswald-Riedlhütte, Thurmansbang
    im Landkreis Passau: Eging a. See, Fürstenstein, Neuhaus a. Inn, Salzweg, Tiefenbach
    im Landkreis Regen: Drachselsried/Arnbruck, Frauenau, Kirchberg im Wald, Rinchnach, Ruhmannsfelden, Teisnach
    im Landkreis Straubing-Bogen: Hunderdorf, Kirchroth (E), Leiblfing, Mitterfels, Schwarzach, Stallwang (E), Straßkirchen
1.2 (Z) Die mit dem Zusatz (E) bezeichneten Kleinzentren sollen bevorzugt entwickelt werden.
1.3 (Z) Als Unterzentren werden folgende Gemeinden bestimmt, wobei durch Schrägstrich verbundene Gemeinden Doppelzentren bezeichnen:
    im Landkreis Deggendorf: Hengersberg
    im Landkreis Passau: Aidenbach/Aldersbach, Bad Füssing, Bad Griesbach im Rottal, Fürstenzell, Hutthurm/Büchlberg, Ortenburg, Rotthalmünster, Untergriesbach/Obernzell, Wegscheid (E)
    im Landkreis Regen: Bodenmais
    im Landkreis Straubing-Bogen: Geiselhöring, Konzell (E)
1.4 (Z) Die mit dem Zusatz (E) bezeichneten Unterzentren sollen bevorzugt entwickelt werden.
     
2   Ausbau der zentralen Orte
2.1   Kleinzentren
2.1.1 (G) Eine Stärkung der Einzelhandelszentralität ist in folgenden Kleinzentren anzustreben:
    im Landkreis Deggendorf: Lalling
    im Landkreis Freyung-Grafenau: Perlesreut, Röhrnbach, Sankt Oswald-Riedlhütte, Thurmansbang
    im Landkreis Regen: Kirchberg im Wald, Rinchnach
    im Landkreis Passau: Salzweg
    im Landkreis Straubing-Bogen: Hunderdorf, Kirchroth, Leiblfing, Schwarz­­ach, Stallwang
2.1.2 (G) Eine Ausweitung des Angebotes an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen sind in folgenden Kleinzentren anzustreben:
    im Landkreis Deggendorf: Lalling, Metten
    im Landkreis Freyung-Grafenau: Perlesreut, Sankt Oswald-Riedlhütte, Spiegelau, Thurmansbang
    im Landkreis Passau: Fürstenstein
    im Landkreis Regen: Arnbruck/Drachselsried, Frauenau, Kirch­berg im Wald, Rinchnach, Ruhmannsfelden
    im Landkreis Straubing-Bogen: Hunderdorf, Kirchroth, Leiblfing, Mitterfels, Schwarzach, Stallwang, Straßkirchen
     
2.2   Unterzentren
2.2.1 (G) In den bevorzugt zu entwickelnden Unterzentren Konzell und Wegscheid und den Unterzentren Aidenbach/Aldersbach, Geiselhörung und Ortenburg ist die Stärkung der Einzelhandelszentralität und die Ausweitung des Angebots an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen anzustreben.
2.2.2 (G) Eine Stärkung der Einzelhandelszentralität ist in Unterzentren Bad Griesbach im Rottal, Fürstenzell und Rotthalmünster anzustreben.
2.2.3 (G) Eine Ausweitung des Angebotes an nichtlandwirtschaftlichen Arbeits-plätzen ist im Unterzentrum Bodenmais anzustreben.
     
2.3   Mögliche Mittelzentren
  (G) Es ist von besonderer Bedeutung, die möglichen Mittelzentren Mallersdorf-Pfaffenberg, Osterhofen, Waldkirchen und vor allem die bevorzugt zu entwickelnden möglichen Mittelzentren Hauzenberg und Tittling in ihren mittelzentralen Versorgungsaufgaben zu stärken. Dabei sind vor allem anzustreben:
    Die Ausweitung und Sicherung des Angebots an Arbeitsplätzen im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Mängel, die Verbesserung der verkehrlichen Anbindung, die Stärkung des Handels- und Dienstleistungsbereichs und die Stärkung des Schulstandortes.
     
2.4   Mittelzentren
2.4.1 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, das Mittelzentrum Bogen in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben zu stärken. Insbesondere sind anzustreben:
    Die Stärkung des Dienstleistungsbereichs und die Ausweitung des Arbeitsplatzangebotes im Produzierenden Gewerbe.
2.4.2 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, das Mittelzentrum Freyung bevorzugt zum mittelzentralen Versorgungszentrum seines Verflechtungsbereichs zu entwickeln. Insbesondere sind anzustreben:
    Die Stärkung des Handels- und Dienstleistungsbereichs, die Ausweitung des Arbeitsplatzangebotes im Produzierenden Gewerbe und die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Mängel.
2.4.3 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, das Mittelzentrum Grafenau in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben zu stärken. Insbesondere sind anzustreben:
    Die Stärkung des Handels- und Dienstleistungsbereichs, die Ausweitung des Arbeitsplatzangebotes im Produzierenden Gewerbe und die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Mängel.
2.4.4 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, das gemeinsame Mittelzentrum Pocking/Ruhstorf a.d. Rott in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben zu stärken. Insbesondere sind anzustreben:
    Die Stärkung des Dienstleistungsbereichs und die Ergänzung und Abrundung im Produzierenden Gewerbe.
2.4.5 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, das gemeinsame Mittelzentrum Regen/Zwiesel in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben zu stärken. Insbesondere sind anzustreben:
    Die Stärkung des Dienstleistungsbereichs und die Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes im Produzierenden Gewerbe.
2.4.6 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, das Mittelzentrum Viechtach bevorzugt zum mittelzentralen Versorgungszentrum seines Verflechtungsbereichs zu entwickeln. Insbesondere sind anzustreben:
    Die Stärkung des Handels- und Dienstleistungsbereiches und die Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes im Produzierenden Gewerbe.
2.4.7 (G) s ist von besonderer Bedeutung, das Mittelzentrum Vilshofen an der Donau in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben zu stärken. Insbesondere sind anzustreben:
    Die Stärkung des Dienstleistungsbereichs und die Ausweitung des Arbeitsplatzangebotes im Produzierenden Gewerbe.
     
2.5   Oberzentren
2.5.1 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, das gemeinsame Oberzentrum Deggendorf/Plattling in seinen oberzentralen Versorgungsaufgaben zu stärken. Insbesondere sind anzustreben:
    Die Stärkung des Dienstleistungsbereichs, der Ausbau im gewerblich-industriellen Bereich, der Ausbau des oberzentralen Bildungsangebotes und die Stärkung und der Ausbau im oberzentralen Behördenbereich.
2.5.2 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, das Oberzentrum Passau in seinen oberzentralen Versorgungsaufgaben zu stärken. Insbesondere sind anzustreben:
    Der Ausbau im gewerblich-industriellen sowie im Dienst-leistungsbereich, die Abrundung im oberzentralen Kultur- und Bildungsbereich, die Verbesserung im Bereich Freizeit und Sport und die Stärkung und der Ausbau im oberzentralen Behördenbereich.
2.5.3 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, das Oberzentrum Straubing in seinen oberzentralen Versorgungsaufgaben zu stärken. Insbesondere sind anzustreben:
    Die Stärkung des Handels- und Dienstleistungsbereichs, der Ausbau im gewerblich-industriellen Bereich, der Ausbau im oberzentralen Bildungsbereich und der Ausbau im oberzentralen Behördenbereich.
     
3   Nahbereiche der zentralen Orte
  (Z) Die Nahbereiche der zentralen Orte ergeben sich auf Gemeindebasis aus der Begründungskarte „Nah- und Mittelbereiche“.

Begründung zu A III - Zentrale Orte

zu 1 Bestimmung der Kleinzentren und Unterzentren
zu 1.1 Die Festlegung der Kleinzentren erfolgte erstmals im vorgezogenen Teilabschnitt des Regionalplans "Bestimmung der zentralen Orte der untersten Stufe (Kleinzentren)" vom 15. Oktober 1980 nach den Auswahlgrundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Bayern von 1976. Mit der Änderung des Regionalplans vom 8. Januar 1998 wurden die Kleinzentren überprüft und fortgeschrieben.
  Im LEP 2003 wurde das Zentrale-Orte-Konzept grundlegend überprüft und der neueren Entwicklung angepasst. Im LEP 2006 wurden die Kriterien gem. Anhang 4 (zu A II 2.1) übernommen. Auch für die Bestimmung der Kleinzentren wurden darin die Auswahlkriterien festgelegt. Danach müssen von neuen Kleinzentren von den Kriterien „Einzelhandelsumsatz 1999 (GfK-Schätzung)“ (mindestens 10 Mio. €), sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (mindestens 850), sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einpendler (mindestens 500) sowie 10 weiteren zentralörtlichen Ausstattungskriterien zumindest 11 Kriterien erreicht werden. Der Richtwert für die Zahl der Einwohner im kleinzentralen Verflechtungsbereich beträgt 5.000.
  Aufgrund des bereits dichten Netzes an zentralen Orten und auch an Kleinzentren in der Region sind angesichts der vorgegebenen Kriterien der Neuausweisung von Kleinzentren enge Grenzen gesetzt. Darüber hinaus gelten in den Stadt- und Umlandbereichen Deggendorf/Plattling, Straubing und Passau sowie in unmittelbarer Nachbarschaft zu Mittelzentren weiterhin erheblich strengere Maßstäbe.
  Die Kleinzentren sind in Karte „Raumstruktur“ zeichnerisch dargestellt.
zu 1.2 Als bevorzugt zu entwickelnde Kleinzentren werden gemäß LEP 2006 A II 2.1.2.6 die Gemeinden festgelegt, die zur Gewährleistung einer flächendeckenden wohnortnahen Grundversorgung in noch unterversorgten Räumen erforderlich sind und aufgrund ihrer Ausstattung den Anforderungen an ein Kleinzentrum noch nicht ausreichend genügen. Sie sind auch in Karte „Raumstruktur“ zeichnerisch dargestellt.
zu 1.3 Im LEP 2003 wurde das Zentrale-Orte-Konzept grundlegend überprüft und der neueren Entwicklung angepasst. Im LEP 2006 wurden die Kriterien gem. Anhang 4 (zu LEP A II 2.1) übernommen. Auch für die seit dem LEP 2003 der Regionalplanung übertragene Bestimmung der Unterzentren wurden darin die Auswahlkriterien festgelegt. Danach müssen von neuen Unterzentren von den Kriterien „Einzelhandelsumsatz 1999 (GfK-Schätzung)“ (mindestens 25 Mio. €), sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (mindestens 2.000), sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einpendler (mindestens 1.200) sowie 13 weiteren zentralörtlichen Ausstattungskriterien insgesamt zumindest 13 Kriterien erreicht werden. Der Richtwert für die Zahl der Einwohner im unterzentralen Verflechtungsbereich beträgt 10.000.
  Aufgrund des bereits dichten Netzes an zentralen Orten und auch an Unterzentren in der Region sind angesichts der vorgegebenen Kriterien der Neuausweisung von Unterzentren enge Grenzen gesetzt. Darüber hinaus gelten in den Stadt- und Umlandbereichen Deggendorf/Plattling, Passau und Straubing sowie in unmittelbarer Nachbarschaft zu Mittelzentren weiterhin erheblich strengere Maßstäbe.
  Die Unterzentren sind in Karte „Raumstruktur“ zeichnerisch dargestellt.
zu 1.4 Als bevorzugt zu entwickelnde Unterzentren werden gemäß LEP 2006 A II 2.1.2.6 die Gemeinden festgelegt, die zur Gewährleistung einer flächendeckenden wohnortnahen Grundversorgung in noch unterversorgten Räumen erforderlich sind und aufgrund ihrer Ausstattung den Anforderungen an ein Unterzentrum noch nicht ausreichend genügen.
   
zu 2 Ausbau der zentralen Orte
  Zentrale Orte sollen Mittelpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens ihres Verflechtungsbereiches sein und die Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des überörtlichen Bedarfs versorgen. Sie bilden darüber hinaus geeignete Ansatzpunkte für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die zentralen Orte sind daher wesentliche Voraussetzung und raumordnerischer Bezugsrahmen für Planungen und Maßnahmen zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilen der Region.
  Die Ziele zum Ausbau der zentralen Orte der Region berücksichtigen die jeweiligen Versorgungsaufgaben, die vorhandene Ausstattung und die Struktur des Raumes. Sie richten sich nach den Ausbaugrundsätzen des Landesentwicklungsprogramms (LEP, A II 2.1.4 bis 2.1.9) und nach den fachlichen Zielen des Regionalplanes (vgl. Teil B).
   
zu 2.1 Kleinzentren
  Kleinzentren sollen die Bevölkerung ihres Nahbereiches mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs versorgen. In Kleinzentren soll ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen angestrebt werden. Sie sollen die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Betrieben geeigneter Größe bieten.
  Einer Stärkung der Funktion der Kleinzentren kommt zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region besondere Bedeutung zu. Dazu ist erforderlich, die Grundversorgungseinrichtungen in ihrer gesamten Breite bereitzuhalten und zu sichern und ein ausreichendes Angebot an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen.
zu 2.1.1 Die aufgeführten Kleinzentren haben den vom LEP 2006 geforderten Mindestwert von 10 Mio. € Einzelhandelsumsatz (GfK-Schätzung) nicht erreicht.
zu 2.1.2 Die aufgeführten Kleinzentren haben den vom LEP 2006 geforderten Mindestwert von 850 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nicht erreicht.
   
zu 2.2 Unterzentren
  Unterzentren sollen die Bevölkerung eines größeren Nahbereiches mit Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten Grundbedarfs versorgen. Sie sollen ein in Qualität und Quantität ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen und Standortvoraussetzungen für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben geeigneter Größe bieten.
zu 2.2.1 Die aufgeführten Unterzentren haben vom LEP 2006 geforderten Mindestwerte von 25 Mio. € Einzelhandelsumsatz (GfK-Schätzung) und von 2000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nicht erreicht
zu 2.2.2 Die aufgeführten Unterzentren haben den vom LEP 2006 geforderten Mindestwert von 25 Mio. € Einzelhandelsumsatz (GfK-Schätzung) nicht erreicht.
zu 2.2.3 Die aufgeführten Unterzentren haben den vom LEP 2006 geforderten Mindestwert von 2000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nicht erreicht.
   
zu 2.3 Mögliche Mittelzentren
  Mögliche Mittelzentren erfüllen für die Bevölkerung ihrer Nahbereiche in vollem Umfang die Versorgungsaufgaben eines Unterzentrums und sollen darüber hinaus einzelne Funktionen von Mittelzentren, insbesondere im Bildungswesen, bei der gesundheitlichen Versorgung, im Einzelhandel und bei der Bereitstellung von Arbeitsplätzen für ihren Verflechtungsbereich wahrnehmen.
  Die möglichen Mittelzentren Mallersdorf-Pfaffenberg, Osterhofen und Waldkirchen sollen daher in ihren mittelzentralen Funktionen weiterentwickelt und zur besseren mittelzentralen Versorgung der Region gestärkt werden. Dies betrifft insbesondere auch das Schulwesen.
  Die möglichen Mittelzentren Hauzenberg und Tittling erfüllen die Anforderungen noch nicht in vollem Umfang und sollen daher bevorzugt entwickelt werden.
   
zu 2.4 Mittelzentren
  Mittelzentren sollen im Vergleich zu Unterzentren ein in Qualität und Quantität gesteigertes Angebot an Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs bereitstellen und als Mittelpunkte eines größeren Raumes Entwicklungsimpulse für die zentralen Orte niedrigerer Stufen innerhalb ihres Verflechtungsbereiches geben.
  Für die Mittelzentren stellt – als Folge des rasch voran schreitenden wirtschaftlichen Strukturwandels – die Ausweitung bzw. Sicherung und qualitative Verbesserung des Arbeitsplatzangebots im Produzierenden Sektor eine besondere Herausforderung dar. Auch für den Handels- und Dienstleistungsbereich gilt es, entsprechende Rahmenbedingungen zu seiner Stärkung zu schaffen. Darüber hinaus haben einige Mittelzentren der Region noch städtebauliche und funktionale Mängel zu beseitigen.
   
zu 2.5 Oberzentren
  Oberzentren ermöglichen für die Bevölkerung im Oberbereich die Bedarfsdeckung mit Gütern und Dienstleistungen in allen Bereichen, auch in spezialisierten und seltener in Anspruch genommenen Teilbereichen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens (spezialisierter, höherer Bedarf). Sie sind in der Regel Sitz wirtschaftlicher Organisationen sowie bedeutender Einrichtungen der Kultur, der Rechtspflege und der Verwaltung. Sie sollen als leistungsfähige Zentren zur Stärkung auch des ländlichen Raumes beitragen und die Entwicklung der übrigen zentralen Orte günstig beeinflussen. Oberzentren sind Impulsgeber für die Wirtschaft und Gesellschaft, als Zentren von Innovation und Entwicklung sind sie herausgehobene Standorte auf dem Weg von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft. Oberzentren sollen in ihrem Arbeitsplatzangebot die zugeordneten regionalen Arbeitsmärkte ergänzen. Ein umfassendes Angebot an Arbeitsplätzen beinhaltet auch hochwertige und spezialisierte Arbeitsmöglichkeiten in unterschiedlichsten Berufen. Dazu gehört auch eine entsprechende Differenzierung nach Wirtschaftsbereichen und Branchen, wobei innerhalb des jeweiligen Bereichs die Möglichkeit für einen qualifizierten beruflichen Aufstieg gegeben sein soll.
  Zur weiteren Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ist es erforderlich, im Oberzentrum Deggendorf/Plattling - neben den bereits wahrgenommenen Aufgaben der höheren Bedarfsdeckung auf wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet - weitere oberzentrale Teilbereiche zu entwickeln und zu fördern. Von besonderer Bedeutung ist der zügige Ausbau der 1994 neu errichteten Fachhochschule Deggendorf. Darüber hinaus ist eine Stärkung und der Ausbau im oberzentralen Behördenbereich anzustreben.
  Sowohl das Oberzentrum Passau als auch das Oberzentrum Straubing bieten geeignete Standortvoraussetzungen für Betriebe jeder Größenordnung des Dienstleistungsbereiches und des Produzierenden Bereiches.
  Das Oberzentrum Passau weist eine weitgehend ausgebaute Universität auf, eine Ausweitung und qualitative Verbesserung des Arbeitsplatzangebots ist anzustreben. Eine hohe Standortattraktivität hat Passau für Betriebe der Informationstechnologie. Darüber hinaus ist eine Stärkung und der Ausbau im oberzentralen Behördenbereich anzustreben.
  Im Oberzentrum Straubing kommt es darauf an, das Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe zügig auszubauen und nach Möglichkeit weitere an das Abitur anschließende Bildungs- und Forschungseinrichtungen anzusiedeln. Eine qualitative Verbesserung des Arbeitsplatzangebots ist anzustreben.
   
zu 3 Nahbereiche der zentralen Orte
  Gem. LEP 2006 A III 2.1.3.2 werden die Nahbereiche aller Zentralen Orte in den Regionalplänen als Teil der Begründung ermittelt. Die Nahbereiche der zentralen Orte gehen aus der Begründungskarte „Nah- und Mittelbereiche“ hervor.

Umwelterklärung zu A

1 Einbeziehung von Umwelterwägungen
  Als Teil des Fortschreibungsentwurfs „Präambel, A I Leitbild, A II Raumstruktur, A III Zentrale Orte“ wurde gem. Art. 12 BayLplG ein Umweltbericht erstellt. In diesem wurden der allgemeine Umweltzustand und die derzeitigen Umweltprobleme in der Region Donau-Wald dargelegt.
  Die überfachlichen Ziele und Grundsätze des Regionalplans setzen den regionalplanerischen Rahmen für die raumstrukturelle Gliederung und Entwicklung des Raums. Gebietsscharfe Festlegungen (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete) oder Projektziele sind hier nicht enthalten. Die Umsetzung der hier vorgegebenen Ziele und Grundsätze erfolgt auf anderen Planungsstufen und von anderen Planungsträgern. Relevante Umweltprobleme und potenzielle Konflikte mit den Umweltbelangen treten konkret erst zu diesem Zeitpunkt tatsächlich auf. Wenn konkrete Vorhaben zur Verwirklichung anstehen, sind die konkreten Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
  Der Maxime der Nachhaltigkeit folgend versucht der Regionalplan durch seine Rahmensetzung die Belange Natur- und Umwelt, Wirtschaft und Soziales/ Kultur gleichgewichtig zu behandeln. Umwelterwägungen sind daher integraler Bestandteil raumordnerischer Abwägung.
   
2 Berücksichtigung des Umweltberichtes, Ergebnisse des Anhörungsverfahrens, geprüfte Alternativen
  Der Fortschreibungsentwurf mit Umweltbericht wurde den Trägern Öffentlicher Belange, den Verbandsmitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald sowie der Öffentlichkeit im Rahmen des Anhörungsverfahrens bzw. durch Einstellung in das Internet und Auslegung bei der Regierung von Niederbayern zugänglich gemacht.
  Auch Stellungnahmen und Hinweise, die nach der gesetzten Frist eingegangen sind, fanden soweit als möglich Berücksichtigung. Im Anhörungsverfahren wurden einige Anregungen auch zu den Inhalten des Umweltberichtes gegeben und der Umweltbericht daher weiterentwickelt. Teilweise wurden auch Stellungnahmen zur Aussagenschärfe des Umweltberichtes abgegeben, konkrete Hinweise, wie sich einzelne Grundsätze oder Ziele des Regionalplans auf die Umweltsituation auswirken werden, wurden allerdings nicht genannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden.
  Die gegenständliche Fortschreibung enthielt keine gebietsscharfen Darstellungen (Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete) bzw. Projektziele. Standort- oder andere räumliche Alternativen waren daher nicht zu prüfen.
   
3 Überwachungsmaßnahmen
  Die Überwachung der Umweltauswirkung kann erst im Zuge der Verwirklichung der regionalplanerischen Ziele und Grundsätze im Rahmen der Umsetzung einzelner Vorhaben erfolgen. Dies erfolgt auf den nachfolgenden Planungsebenen.

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