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B IV – Wirtschaft

1   Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen
1.1   Allgemeines
1.1.1 (Z) Zur Sicherung der regionalen und – soweit erforderlich – der überregionalen Rohstoffversorgung und zur Ordnung der Rohstoffgewinnung werden nachstehende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze ausgewiesen.
    Lage und Abgrenzung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete bestimmt sich nach der Karte „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“, die Bestandteil des Regionalplans ist.
  (G) Abbauvorhaben sollen in diese Vorrang- und Vorbehaltsgebiete gelenkt werden. Dies gilt insbesondere für großflächige bzw. dauerhafte Abbauvorhaben.
1.1.2 (Z) In den Vorranggebieten für Bodenschätze ist bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen der Vorrang gegenüber anderen Nutzungsansprüchen einzuräumen.
    In den Vorbehaltsgebieten für Bodenschätze ist der Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ein besonderes Gewicht beizumessen.
1.1.3 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass Rohstoffabbau und Rekultivierung nach einem Gesamtkonzept vorgenommen werden. Insbesondere in großen Abbaugebieten sollten Abbau und Rekultivierung sukzessive in geeigneten Teilabschnitten erfolgen.
1.1.4 (G) Auf einen möglichst sparsamen Umgang mit den vorhandenen Bodenschätzen soll ebenso hingewirkt werden wie auf die weitestgehende Verwendung von Ersatz- und Recyclingrohstoffen und eine möglichst vollständige Ausbeutung der Lagerstätten.
1.1.5 (Z) Bei allen Abbaumaßnahmen – insbesondere bei Nassabbauten – ist der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung sicherzustellen.
    Bei der Wiederverfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen ist sicherzustellen, dass nur geeignetes Material verwendet wird.
1.1.6 (G) Die abgebauten Flächen sollen – sofern durch den Rohstoffabbau keine Gewässer hergestellt werden – nach Möglichkeit wieder in land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen zurückgeführt werden, soweit in den nachstehenden Zielen keine anderen Folgefunktionen festgelegt sind.
    Darüber hinaus ist von besonderer Bedeutung, dass nach Beendigung des Abbaus möglichst eine Bereicherung des Landschaftsbildes erreicht wird, Biotope entwickelt und die Lebensräume für Tiere und Pflanzen miteinander vernetzt werden.
    Auf die Erhaltung wissenschaftlich, heimatkundlich oder für das Landschaftsbild bedeutender Bodenaufschlüsse und Geotope soll hingewirkt werden.
     
1.2   Kies und Sand
1.2.1 (Z) Vorranggebiete für Kies und Sand (KS)
    KS 1 Parkstetten-Nord (Gemeinden Parkstetten, Steinach und Kirchroth, Lkr. Straubing-Bogen)
    KS 8 Natternberg (Stadt Deggendorf, Lkr. Deggendorf)
    KS 12 Osterhofen-Ost (Stadt Osterhofen und Gemeinde Künzing, Lkr. Deggendorf)
    KS 14 Pocking-Ost (Stadt Pocking, Lkr. Passau)
    KS 16 Thalling (Stadt Pocking, Lkr. Passau)
    KS 17 Kirchham (Gemeinden Kirchham und Bad Füssing, Lkr. Passau)
    KS 21 Schönerting-Nord (Gemeinde Aldersbach, Lkr. Passau)
    KS 22 Hörgessing (Stadt Vilshofen, Lkr. Passau)
    KS 23 Aldersbach-Süd (Gemeinde Aldersbach, Lkr. Passau)
    KS 26 Gerlesberg (Gemeinde Tiefenbach, Lkr. Passau)
    KS 31 Malching (Gemeinde Malching, Lkr. Passau)
    KS 33 Jägerwirth (Markt Fürstenzell, Lkr. Passau)
    KS 35 Obervoglarn-West (Markt Fürstenzell, Lkr. Passau)
    KS 40 Uttenkofen (Gemeinde Stephansposching, Lkr. Deggendorf)
    KS 41 Sautorn (Gemeinde Stephansposching, Lkr. Deggendorf)
    KS 45 Grafling (Gemeinden Oberschneiding und Straßkirchen, Lkr. Straubing-Bogen)
    KS 49 Oberlindhart-Süd (Markt Mallersdorf-Pfaffenberg, Lkr. Straubing-Bogen)
    KS 50Oberhaselbach (Markt Mallersdorf-Pfaffenberg, Lkr. Straubing-Bogen)
    KS 62 Walchsing (Gemeinde Aldersbach, Lkr. Passau)
    KS 64 Hundsöd (Markt Fürstenzell, Lkr. Passau)
    KS 65 Stauffendorf-West (Gemeinde Stephansposching und Stadt Deggendorf, Lkr. Deggendorf)
    KS 66 Freundorf-Ost (Gemeinde Stephansposching, Lkr. Deggendorf)
    KS 68 Pfaffing (Stadt Pocking, Lkr. Passau)
    KS 70 Radldorf (Gemeinde Perkam, Lkr. Straubing-Bogen)
    KS 72 Prenzing (Stadt Pocking, Lkr. Passau)
    KS 74 Malching-Süd (Gemeinde Malching, Lkr. Passau)
    Bei den Vorranggebieten KS 14 Pocking-Ost (Stadt Pocking, Landkreis Passau), KS 16 Thalling (Stadt Pocking, Landkreis Passau), KS 17 Kirchham (Gemeinden Kirchham und Bad Füssing, Lkr. Passau), KS 31 Malching (Gemeinde Malching, Landkreis Passau), KS 68 Pfaffing (Stadt Pocking, Landkreis Passau), KS 72 Prenzing (Stadt Pocking, Lkr. Passau) und KS 74 Malching-Süd (Gemeinde Malching, Landkreis Passau) ist der notwendige Flächenbedarf für die geplante Bundesautobahn A 94 ausgenommen.
1.2.2 (G) Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand (KS)
    KS 2 Straubing-Wallmühle (Gemeinde Atting, Lkr. Straubing-Bogen)
    KS 4 Perkam-Hart (Gemeinde Perkam, Lkr. Straubing-Bogen)
    KS 5 Aiterhofen (Gemeinde Aiterhofen, Lkr. Straubing-Bogen)
    KS 6 Mariaposching (Gemeinde Mariaposching, Lkr. Strubing-Bogen)
    KS 12 Osterhofen-Ost (Gemeinde Künzing, Lkr. Deggendorf)
    KS 18 Anning-Ost (Stadt Osterhofen, Lkr. Deggendorf)
    KS 19 Iggensbach (Markt Schöllnach und Gemeinde Iggensbach, Lkr. Deggendorf)
    KS 32 Reding (Gemeinde Neuhaus am Inn, Lkr. Passau)
    KS 38 Forstern-Ost (Gemeinde Moos, Lkr. Deggendorf)
    KS 43 Straßkirchen (Gemeinde Straßkirchen, Lkr. Straubing-Bogen)
    KS 44 Schambach-Ost (Gemeinde Straßkirchen, Lkr. Straubing-Bogen)
    KS 46 Niedermotzing-Süd (Gemeinden Aholfing und Atting, Lkr. Straubing-Bogen)
    KS 47 Aholfing (Gemeinde Aholfing, Lkr. Straubing-Bogen)
    KS 51 Künzing (Gemeinde Künzing, Lkr. Deggendorf)
    KS 53 Alkofen-Ost (Gemeine Niederwinkling, Lkr. Straubing-Bogen)
    KS 54 Forstern-Nord (Gemeinde Moos, Lkr. Deggendorf)
    KS 58 Thannet-West (Gemeinde Aholming, Lkr. Deggendorf)
    KS 59 Untersimboln (Gemeinde Salzweg, Lkr. Passau)
    KS 60 Reding-Ost (Gemeinde Neuhaus am Inn, Lkr. Passau)
    KS 71 Blaimberg (Stadt Osterhofen, Lkr. Deggendorf)
1.2.3 (Z) Folgefunktionen für Vorranggebiete für Kies und Sand
    Für die nachstehend aufgeführten Vorranggebiete sind folgende überwiegende Folgefunktionen anzustreben:
    KS 1 Fremdenverkehr, Erholung, Biotopentwicklung
    KS 8 Fremdenverkehr, Erholung, Biotopentwicklung
    KS 11 Erholung, Biotopentwicklung
    KS 12 Erholung, Biotopentwicklung
    KS 14 Erholung, Biotopentwicklung
    KS 16 Erholung, Biotopentwicklung
    KS 17 Biotopentwicklung
    KS 21 Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 22 Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 23 Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 26 Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 31 Biotopentwicklung
    KS 33 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 35 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 40 Erholung, Biotopentwicklung
    KS 41 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 45 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 49 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 50 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 62 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 64 Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 65 Erholung, Biotopentwicklung
    KS 66 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 68 Erholung, Biotopentwicklung
    KS 70 Land- und Forstwirtschaft, Erholung, Biotopentwicklung
    KS 72 Biotopentwicklung
    KS 74 Erholung, Biotopentwicklung
1.2.4 (Z) Folgefunktionen für Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand
    Für die nachstehend aufgeführten Vorbehaltsgebiete sind folgende überwiegende Folgefunktionen anzustreben:
    KS 2 Erholung, Biotopentwicklung
    KS 4 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    KS 5 Erholung, Biotopentwicklung
    KS 6 Erholung, Biotopentwicklung
    KS 12 Biotopentwicklung
    KS 18 Biotopentwicklung, Forstwirtschaft
    KS 19 Biotopentwicklung, Forstwirtschaft
    KS 32 Biotopentwicklung
    KS 38 Biotopentwicklung
    KS 43 Land- und Forstwirtschaft, Erholung, Biotopentwicklung
    KS 44 Land- und Forstwirtschaft, Erholung, Biotopentwicklung
    KS 46 Biotopentwicklung
    KS 47 Erholung, Biotopentwicklung
    KS 51 Biotopentwicklung
    KS 53 Erholung, Biotopentwicklung
    KS 54 Biotopentwicklung
    KS 58 Erholung, Biotopentwicklung
    KS 59 Forstwirtschaft, Biotopentwicklung, Geotop
    KS 60 Biotopentwicklung
    KS 71 Erholung, Biotopentwicklung
1.2.5 (G) Es soll darauf hingewirkt werden, dass in räumlichem Zusammenhang stehende benachbarte Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete, insbesondere die Gebiete KS 38 und KS 55 bzw. KS 12 und KS 51 bzw. KS 32 und KS 60 nicht gleichzeitig abgebaut werden.
     
1.3   Lehm und Ton, Spezialton
1.3.1 (Z) Vorranggebiete für Lehm und Ton (LE)
    LE 4 Oberellenbach-Nord (Markt Mallersdorf-Pfaffenberg, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 5 Grafentraubach (Gemeinde Laberweinting, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 6 Salching-West (Gemeinden Salching und Leiblfing, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 7 Straubing-Süd (Stadt Straubing und Gemeinde Feldkirchen, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 9 Riedling-West (Gemeinden Oberschneiding und Salching, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 10 Riedling-Nord (Gemeinden Oberschneiding und Salching, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 18 Schmidham (Markt Ruhstorf a.d. Rott, Lkr. Passau)
    LE 19 Tettenweis (Gemeinde Tettenweis, Lkr. Passau)
    LE 21 Irsham-Süd (Markt Fürstenzell, Lkr. Passau)
    LE 26 Oberlindhart-Nord (Markt Mallersdorf-Pfaffenberg, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 27 Grafentraubach-Nord (Gemeinde Laberweinting, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 28 Hofkirchen (Gemeinde Laberweinting, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 30 Padering-West (Gemeinde Oberschneiding, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 31 Padering-Ost (Gemeinde Oberschneiding, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 32 Padering-Süd (Gemeinde Oberschneiding, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 33 Mundlfing (Gemeinde Leiblfing, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 38 Fürstenzell-West (Markt Fürstenzell, Lkr. Passau)
    LE 39 Unterellenbach (Markt Mallersdorf-Pfaffenberg, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 40 Scharn (Markt Mallersdorf-Pfaffenberg, Lkr. Straubing-Bogen)
    LE 41 Thanham (Markt Rotthalmünster und Gemeinde Kößlarn, Lkr. Passau)
    LE 42 Aspertsham (Markt Fürstenzell und Gemeinde Neuburg am Inn, Lkr. Passau)
    LE 44 Hotting (Markt Ruhstorf a.d. Rott, Lkr. Passau)
1.3.2 (Z) Folgefunktionen für Vorranggebiete für Lehm und Ton
    Für die nachstehend aufgeführten Vorranggebiete sind folgende überwiegende Folgefunktionen anzustreben:
    LE 4 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 5 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 6 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 7 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 9 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 10 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 18 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung, Geotop
    LE 19 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung, Geotop
    LE 21 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung, Geotop
    LE 26 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 27 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 28 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 30 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 31 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 32 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 33 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 38 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 39 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 40 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 41 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 42 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    LE 44 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
1.3.3 (G) Es soll darauf hingewirkt werden, dass in räumlichem Zusammenhang stehende benachbarte Vorranggebiete, insbesondere die Vorranggebiete LE 9, LE 10, LE 30, LE 31 und LE 32, nicht gleichzeitig abgebaut werden.
1.3.4 (Z) Vorranggebiete für Spezialton (ST)
    ST 1 Bogen-Nord (Stadt Bogen und Gemeinde Hunderdorf, Lkr. Straubing-Bogen)
    ST 2 Schwarzach-Süd (Markt Schwarzach, Gemeinde Niederwinkling, Lkr. Straubing-Bogen)
    ST 4 Dingstetten (Märkte Hengersberg und Schöllnach, Lkr. Deggendorf)
    ST 6 Schwanenkirchen-Ost (Markt Hengersberg, Lkr. Deggendorf)
    ST 9 Grund (Markt Ruhstorf a.d. Rott, Lkr. Passau)
1.3.5 (Z) Folgefunktionen für Vorranggebiete für Spezialton
    Für die nachstehend aufgeführten Vorranggebiete sind folgende überwiegende Folgefunktionen anzustreben:
    ST 1 Militärisches Übungsgelände, Landwirtschaft, Biotop-entwicklung, Geotop
    ST 2 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    ST 4 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
    ST 6 Landwirtschaft, Biotopentwicklung
    ST 9 Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung
     
1.4   Granit
1.4.1 (Z) Vorranggebiete für Granit (GR)
    GR 2 Steinach (Gemeinden Ascha
    GR 3 Rattenberg (Gemeinde Rattenberg, Lkr. Straubing-Bogen)
    GR 4 Maulendorf (Gemeinde Rattenberg, Lkr. Straubing-Bogen)
    GR 5 Schwarzach (Markt Schwarzach und Stadt Bogen, Lkr. Straubing-Bogen)
    GR 6 Igleinsberg (Gemeinde Prackenbach, Lkr. Regen)
    GR 7 Adlwarting-Ost (Gemeinde Bernried, Lkr. Deggendorf)
    GR 8 Sölden (Gemeinden Offenberg und Bernried, Lkr. Deggendorf)
    GR 9 Lohhof (Gemeinde Bernried, Lkr. Deggendorf)
    GR 10 Obermettenwald (Markt Metten, Lkr. Deggendorf)
    GR 11 Tradweging (Gemeinden Geiersthal und Patersdorf, Lkr. Regen)
    GR 12 Schönbergsiedlung (Gemeinden Patersdorf und Geiersthal, Lkr. Regen)
    GR 14 Wildtier (Gemeinde Patersdorf, Lkr. Regen)
    GR 15 Prünst (Gemeinde Patersdorf und Markt Ruhmannsfelden, Lkr. Regen)
    GR 16 Zachenberg-Ost (Gemeinde Zachenberg, Lkr. Regen)
    GR 17 Auerbach (Gemeinde Auerbach, Lkr. Deggendorf)
    GR 18 Kaußing (Gemeinden Lalling und Grattersdorf, Lkr. Deggendorf)
    GR 19 Neustift (Markt Ortenburg und Stadt Vilshofen, Lkr. Passau)
    GR 20 Probstberg (Gemeinden Rinchnach und Kirchdorf i. Wald, Lkr. Regen)
    GR 22 Thurmansbang (Gemeinden Thurmansbang und Saldenburg, Lkr. Freyung-Grafenau)
    GR 24 Schönberg-Nord (Markt Schönberg, Lkr. Freyung-Grafenau)
    GR 25 Mühlbruch Einzeldobl (Markt Eging a. See, Lkr. Passau)
    GR 27 Fürstenstein-Süd (Gemeinde Fürstenstein, Lkr. Passau)
    GR 28 Waldesruh (Gemeinde Fürstenstein, Lkr. Passau)
    GR 30 Kühberg (Gemeinden Fürstenstein und Neukirchen vorm Wald, Lkr. Passau)
    GR 31 Kapfham-Süd (Gemeinde Aicha v. Wald, Lkr. Passau)
    GR 33 Hötzendorf (Markt Tittling, Lkr. Passau)
    GR 34 Höhenberg (Markt Tittling, Lkr. Passau)
    GR 35 Matzersdorf (Gemeinde Saldenburg, Lkr. Freyung-Grafenau)
    GR 36 Hohenwart (Markt Tittling, Lkr. Passau)
    GR 39 Steinhof (Gemeinde Neukirchen v. Wald, Lkr. Passau)
    GR 40 Steinerleinbach (Markt Röhrnbach und Stadt Waldkirchen, Lkr. Freyung-Grafenau)
    GR 41 Bernhardsberg-Nord (Stadt Waldkirchen, Lkr. Freyung-Grafenau)
    GR 42 Richardsreut (Stadt Waldkirchen, Lkr. Freyung-Grafenau)
    GR 43 Kirchstein (Stadt Waldkirchen, Lkr. Freyung-Grafenau)
    GR 45 Dorn-West (Stadt Waldkirchen, Lkr. Freyung-Grafenau)
    GR 46 Eitzing (Stadt Waldkirchen, Lkr. Freyung-Grafenau und Stadt Hauzenberg, Lkr. Passau)
    GR 48 Steinberg (Stadt Hauzenberg, Lkr. Passau und Stadt Waldkirchen, Lkr. Freyung-Grafenau)
    GR 49 Bauzing-West (Stadt Hauzenberg, Lkr. Passau)
    GR 51 Kaltrum (Stadt Hauzenberg, Lkr. Passau)
    GR 52 Steinbruch am Brand (Stadt Hauzenberg, Lkr. Passau)
    GR 53 Tiessenberg (Stadt Hauzenberg, Lkr. Passau)
    GR 54 Schulerbruch (Stadt Hauzenberg, Lkr. Passau)
    GR 56 Wotzdorf (Stadt Hauzenberg, Lkr. Passau)
    GR 57 Herrnholz (Gemeinde Sonnen, Lkr. Passau)
    GR 58 Oberneureuth-Ost (Gemeinde Sonnen, Lkr. Passau)
    GR 59 Schauberg (Gemeinde Sonnen, Lkr. Passau)
    GR 61 Hirschenberg (Gemeinde Breitenberg, Lkr. Passau)
    GR 62 Spießbrunn (Gemeinde Breitenberg, Lkr. Passau)
1.4.2 (Z) Folgefunktionen für Vorranggebiete für Granit
    Für die nachstehend aufgeführten Vorranggebiete sollen folgende überwiegende Folgefunktionen angestrebt werden:
    GR 2 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 3 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 4 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 5 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 6 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 7 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 8 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 9 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 10 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 11 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 12 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 14 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 15 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 16 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 17 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 18 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 19 Fremdenverkehr, Erholung, Landschaftssee
    GR 20 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 22 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 24 Siedlungstätigkeit, Fremdenverkehr, Erholung, Geotop
    GR 25 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 27 Siedlungstätigkeit, Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 28 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 30 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 31 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 33 Siedlungstätigkeit, Erholung
    GR 34 Fremdenverkehr, Erholung, Geotop
    GR 35 Fremdenverkehr, Erholung, Landschaftssee, Geotop
    GR 36 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 39 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 40 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 41 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 42 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 43 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 45 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 46 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 48 Fremdenverkehr, Erholung
    GR 49 Biotopentwicklung, Siedlungstätigkeit, Erholung
    GR 51 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 52 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 53 Biotopentwicklung, Siedlungstätigkeit, Fremdenverkehr, Erholung
    GR 54 Biotopentwicklung, Siedlungstätigkeit, Fremdenverkehr, Erholung
    GR 56 Biotopentwicklung, Siedlungstätigkeit, Fremdenverkehr, Erholung
    GR 57 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 58 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 59 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
    GR 61 Biotopentwicklung, Erholung
    GR 62 Biotopentwicklung, Erholung, Geotop
     
1.5   Quarz
1.5.1 (Z) Vorranggebiete für Quarz (QU)
    QU 2 Zuckenried (Markt Teisnach, Gemeinden Patersdorf und Zachenberg, Lkr. Regen)
    QU 3 Arnetsried (Stadt Regen und Markt Teisnach, Lkr. Regen)
    QU 4 Tragenreuth (Markt Hutthurm, Lkr. Passau)
1.5.2 (Z) Folgefunktionen für Vorranggebiete für Quarz
    Für die Vorranggebiete QU 2 und QU 3 sollen die überwiegenden Folgefunktionen Biotop- und Geotopentwicklung angestrebt werden.
     
1.6   Sonstige Rohstoffe
  (Z) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen soll darauf hingewirkt werden, dass den Erfordernissen der Gewinnung von Graphit, Spezialton/Aluminiumrohstoff, Spezialquarz und Pegmatitquarz in folgenden Räumen Rechnung getragen wird:
    Graphit:
    Raum Kellberg-Untergriesbach-Wildenranna-Jahrdorf (Lkr. Passau)
     
    Spezialton/Aluminiumrohstoff:
    Raum Rattiszell-Ascha-Bärnzell (Lkr. Straubing-Bogen)
    Raum Trudendorf-Weingarten (Lkr. Straubing-Bogen)
    Raum Hunderdorf-Sollach (Lkr. Straubing-Bogen)
    Raum Bernried-Kronwinkling (Lkr. Deggendorf)
    Raum Hengersberg, Schöllnach-Eging-Iggensbach (Lkr. Deggendorf und Passau)
    Raum Tiefenbach-Hacklberg (Lkr. Passau)
     
    Spezialquarz:
    Raum Loitzendorf-Landorf-Stallwang (Lkr. Straubing-Bogen)
    Raum Moosbach-Prackenbach (Lkr. Regen)
    Raum Viechtach-March-Teisnach-Niederndorf (Lkr. Regen)
    Raum Galgweis-Alkofen (Lkr. Passau)
    Raum Kirchberg-Schönberg (Lkr. Regen und Freyung-Grafenau)
    Raum Lindberg-Frauenau (Lkr. Regen)
    Raum Weng (Lkr. Passau)
    Raum Kößlarn (Lkr. Passau)
    Raum Rathsmannsdorf-Kirchberg-Schalding (Lkr. Passau)
    Raum Thurmansbang (Lkr. Freyung-Grafenau)
    Raum Hutthurm-Fürsteneck-Wilhelmsreut (Lkr. Passau und Freyung-Grafenau)
    Raum Böhmzwiesel (Lkr. Freyung-Grafenau)
    Raum Sagstetten-Albertsried (Lkr. Straubing-Bogen und Deggendorf)
    Raum Söldenau-Kaltenöd (Lkr. Passau)
     
    Pegmatitquarz:
    Raum Unterried (Lkr. Regen)
    Raum Böbrach (Lkr. Regen)
    Raum Raschau-Kreuzseigen (Lkr. Regen)
2   Regionale Wirtschaftsstruktur / Standortentwicklung
2.1 (Z) Im zunehmenden Standortwettbewerb um Fachkräfte, Investitionen und Wissen soll die Region Donau-Wald in allen Teilräumen als attraktiver, leistungsfähiger und innovativer Wirtschaftsraum gestärkt und gesichert werden.
  (G) Hierzu ist es von besonderer Bedeutung, dass zum Ausgleich des innerregionalen Strukturgefälles, insbesondere im ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll, qualifizierte und saisonunabhängige Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden.
  (G) Es ist anzustreben, dass die Stadt- und Umlandbereiche im ländlichen Raum (Deggendorf/Plattling, Passau, Straubing) in ihrer Funktion als wirtschaftliche Impulsgeber für die Region weiter gestärkt und ausgebaut werden.
2.2 (Z) Zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes soll in der Region eine möglichst ausgewogene Betriebsgrößen- und Branchenstruktur im Produzierenden Gewerbe und in den Dienstleistungsbereichen angestrebt werden.
  (G) Dabei hat die Bestandspflege und Neuansiedelung klein- und mittelständischer Betriebe in Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungsgewerbe besondere Bedeutung.
  (Z) Noch vorhandene Defizite hinsichtlich der wirtschaftsnahen Infrastruktur, die als Standorthemmnisse wirken können, sollen zügig beseitigt werden.
  (G) Hierbei ist insbesondere auf den Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur in der Region hinzuwirken.
2.3 (G) Zur Unterstützung von Existenzgründungen ist darauf hinzuwirken, dass ein Netz von Technologie- und Gründerzentren in der Region aufgebaut und unterhalten wird. In der Region ist ein gründerfreundliches Klima anzustreben.
2.4 (G) Zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der regionalen Wirtschaft ist der Wissens- und Technologietransfer von besonderer Bedeutung. Hierzu ist auf eine weitere Vernetzung zwischen den in der Region vorhandenen Forschungs- und Bildungseinrichtungen und den Unternehmen hinzuwirken. Auf ein, an den Bedürfnissen der Unternehmen in der Region angepasstes, Weiterbildungsangebot ist besonderer Wert zu legen.
2.5 (Z) Die in der Region vorhandenen Hochschulen und wirtschaftsnahen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sollen weiter ausgebaut und nach Möglichkeit weitere derartige Einrichtungen angesiedelt werden.
2.6 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Cluster-Offensive im Rahmen der Allianz Bayern Innovativ auch für die Weiterentwicklung der Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Region nutzbar gemacht wird.
  (G) Zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung und Verfestigung der Standortbindung der Betriebe ist darauf hinzuwirken, dass die vorhandenen Ansätze zur regionalen Cluster- und Netzwerkbildung in der ganzen Region verstärkt werden.
  (G) Es ist darauf hinzuwirken, dass die in der Region vorhandenen Regionalmanagementansätze für eine intensivere Vernetzung der Wirtschaftsakteure gestärkt und weiterentwickelt werden.
  (G) Für die Profilierung des Wirtschaftsstandortes nach außen ist das Instrument des Regionalmarketing von besonderer Bedeutung.
3   Industrie und Handwerk
3.1 (Z) In der gesamten Region soll die Leistungsfähigkeit von Industrie und Handwerk erhalten und weiterentwickelt werden.
  (G) Hierzu ist es u. a. von besonderer Bedeutung, dass die erforderlichen Anpassungen an den Strukturwandel unterstützt, die wirtschaftsnahe Infrastruktur weiter ausgebaut und bedarfsorientiert Industrie- und Gewerbegebiete an geeigneten Standorten zur Verfügung gestellt werden.
3.2 (G) Es ist anzustreben, dass an geeigneten Standorten die günstigen infrastrukturellen Voraussetzungen der vorhandenen Bandinfrastruktureinrichtungen für industriell-gewerbliche Vorhaben genutzt werden.
3.3 (G) Insbesondere in den Tourismusgebieten an und nördlich der Donau sowie im Bereich der Thermalb der Bad Füssing und Bad Griesbach im Rottal sind bei industriell-gewerblichen Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben die Belange der Fremdenverkehrs- und Tourismuswirtschaft besonders zu berücksichtigen.
4   Handel und Dienstleistungen
4.1 (Z) In der gesamten Region soll auf eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Waren und Dienstleistungen hingewirkt werden.
4.2 (Z) Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs soll in allen Gemeinden der Region sichergestellt werden.
4.3 (G) Die historisch gewachsenen Geschäfts- und Dienstleistungszentren in den Innenstädten und Ortskernen sind als Standort der Versorgungseinrichtungen von besonderer Bedeutung. Es ist anzustreben, sie in ihrer Funktionsfähigkeit zu erhalten und auszubauen bzw. wiederzubeleben.
4.4 (G) Im Rahmen der kommunalen Planung, insbesondere im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, ist anzustreben, dass geeignete Standorte für Handels- und Dienstleistungsbetriebe vor allem auch in den Zentrenlagen erhalten und weiterentwickelt werden.
4.5 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass in der Region die Voraussetzungen für ein Wachstum im Dienstleistungsbereich, insbesondere bei unternehmensorientierten und wissensintensiven Dienstleistungen geschaffen werden.
4.6 (G) Die Lagegunst der Region an der Nahtstelle zu Südosteuropa ist insbesondere für die Weiterentwicklung von Logistik- und Transportdienstleistungen zu nutzen.
5   Tourismus
5.1 (Z) In den Tourismusgebieten an und nördlich der Donau und im Bereich der Thermalb der Bad Füssing und Bad Griesbach im Rottal sollen der Tourismus und das Kurwesen als wichtige Wirtschaftsfaktoren gesichert und weiterentwickelt werden.
  (G) Es ist anzustreben, die Naturparke in der Region und den Nationalpark Bayerischer Wald entsprechend ihrer Zweckbestimmung für naturorientierte Erholungs- und Tourismusformen weiterzuentwickeln.
  (G) Im Bereich der Thermalbäder ist es von besonderer Bedeutung, dass raumbedeutsame Maßnahmen und Vorhaben die Belange des Kur- und Bäderwesens berücksichtigen.
  (G) In der gesamten Region ist darauf hinzuwirken, dass Angebote für zeitgemäße Urlaubsformen, insbesondere für den Gesundheits- bzw. Wellness- Tourismus, geschaffen und verbessert werden.
  (G) Für den Ausbau des Städtetourismus und des Kurz- und Tagesreiseverkehrs kommen insbesondere die Räume Deggendorf/Plattling, Passau, Straubing und Vilshofen an der Donau, die Thermalbäder und der Nationalpark Bayerischer Wald in Betracht.
  (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Voraussetzungen für den Schiffsund Städtetourismus erhalten und insbesondere in den Städten an der Donau verbessert werden. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Chancen, die aus dem Flusstourismus auf der Donau erwachsen, auch für die Region insgesamt in Wert gesetzt werden.
5.2 (G) Zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft in der Region ist es u. a. von besonderer Bedeutung, dass Strategien und Maßnahmen zur Ergänzung und Verbesserung des Touristik- und Freizeitangebotes, zur Sicherung sowie zum Ausbau der Wintersaison, zum Ausbau und Modernisierung der touristischen Infrastruktur, zur Verstärkung des touristischen Standortmarketings und zur Verbesserung der Qualifikationen der im Tourismus Beschäftigten entwickelt und durchgeführt werden.
5.3 (Z) Die Attraktivität und ökologische Funktionsfähigkeit der Natur-, Kultur- und Erholungslandschaften des Bayerischen Waldes, der Fließgewässerachsen und des tertiären Hügellandes sollen als Grundlage des Fremdenverkehrs auf Dauer erhalten und weiterentwickelt werden.
  (Z) Darüber hinaus sollen die kunst- und kulturhistorisch bedeutsamen Stätten bzw. Denkmäler erhalten und als Anziehungspunkte für den Tourismus nutzbar gemacht werden.
5.4 (G) Bei raumbedeutsamen Maßnahmen, insbesondere beim Ausbau der touristischen Infrastruktur sowie des Fremdenverkehrs- und Freizeitangebotes, ist auf die orts- und gebietstypischen Eigenarten und Traditionen besonders zu achten.
  (G) Bei touristischen Großprojekten, wie z.B. Hotels, Campingplätzen, Feriendörfern und Golfplätzen, ist besonderer Wert auf die Einbindung in das Ortsund Landschaftsbild zu legen und auf die Verträglichkeit mit der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu achten.
5.5 (G) Es ist anzustreben, Freizeitwohngelegenheiten und Ferienhaussiedlungen so auszugestalten, dass eine dauerhaft touristische Nutzung sichergestellt ist.
5.6 (G) Die Entwicklung und Stärkung touristischer Routen ist für die Region von besonderer Bedeutung. Dabei ist eine verstärkte Zusammenarbeit von Industrie, Gewerbe, (Kunst)Handwerk und touristischen Dienstleistungen anzustreben.
5.7 (Z) Das vorhandene Netz touristischer Wege soll in der Region weiter verbessert und untereinander vernetzt werden.
  (G) Eine möglichst gute Anbindung an entsprechende Wege in den Nachbarregionen sowie grenzüberschreitend in Oberösterreich sowie in den tschechischen Bezirken Südböhmen und Pilsen ist anzustreben.
5.8 (G) In den Wintersportgebieten ist auf den bedarfsgerechten Ausbau und die Modernisierung der vorhandenen Einrichtungen hinzuwirken.
6   Land- und Forstwirtschaft
6.1 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass die bäuerlich betriebene Land- und Forstwirtschaft erhalten und weiterentwickelt wird, um die gewachsene Kulturlandschaft in der Region erhalten zu können.
6.2 (G) Die für die landwirtschaftliche Nutzung geeigneten Flächen sind soweit möglich für diese Nutzung zu erhalten und durch standortgemäße und umweltverträgliche Bewirtschaftungsformen langfristig zu sichern. Es ist von besonderer Bedeutung, durch geeignete Maßnahmen der Bodenerosion vorzubeugen, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und die Überbelastung mit Dünger und Pestiziden zu vermeiden.
  (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Bewirtschaftungsformen den Schutz des Trinkwassers und darüber hinaus insbesondere in den Überschwemmungsgebieten die Erfordernisse des Gewässer- und Hochwasserschutzes berücksichtigen.
6.3 (G) Es ist anzustreben, die in der Region vorhandenen Wirtschaftskreisläufe im Bereich nachwachsender Rohstoffe und Nahrungsmittelproduktion zu stärken. Hierbei kommt der Stärkung des Kompetenzzentrums für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing in seiner Rolle als Impulsgeber besondere Bedeutung zu.
6.4 (G) Im Bayerischen Wald ist es von besonderer Bedeutung, dass die bestehenden Offenlandbereiche im Sinne eines abwechslungsreichen Landschaftsbildes weitgehend waldfrei gehalten werden.
6.5 (G) In der Region ist die gezielte und vermehrte Verwendung nachwachsender heimischer Rohstoffe, insbesondere von Holz, als Werk- und Baustoff im öffentlichen Bauwesen sowie zur Wärme- und Energieversorgung, von besonderer Bedeutung.
6.6 (G) Es ist darauf hinzuwirken, dass die Wälder in der Region zur Wiederherstellung ihrer Vitalität in standortgerechte Wälder umgebaut werden. Eine diesen Umbau unterstützende Jagd ist von besonderer Bedeutung.
  (G) Es ist anzustreben, insbesondere Wälder, die besondere Funktionen haben, in ihrer Substanz zu erhalten und zur Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit weiterzuentwickeln.
  (G) In waldarmen Bereichen, v. a. im tertiären Hügelland und in den Gäubodenlagen ist darauf hinzuwirken, dass Rodungen nur im unbedingt notwendigen Maß durchgeführt und möglichst durch Aufforstungen gleichwertiger Standorte in der näheren Umgebung bzw. am Standort selbst ausgeglichen werden. Darüber hinaus ist in waldarmen Bereichen auf geeigneten Flächen die Neubegründung von Wald anzustreben.
6.7 (G) Bei vermehrter Holznutzung und verstärkter Waldbewirtschaftung (z.B. in Energiewäldern) kommt der Sicherung der übrigen Waldfunktionen, insbesondere Schutz- und Erholungsfunktionen, besondere Bedeutung zu.

Begründung zu B IV – Wirtschaft

zu 1 Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen
zu 1.1 Allgemeines
zu 1.1.1 Die Region Donau-Wald verfügt über Bodenschätze, deren Sicherung und Gewinnung für die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung von großer Bedeutung ist. Nach den Zielen des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2006 sollen zur Sicherung der Rohstoffversorgung und zur Ordnung der Rohstoffgewinnung Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze zur Deckung des regionalen und überregionalen Bedarfs ausgewiesen werden (vgl. Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 B II 1.1).
  Damit leistet die Regionalplanung einen wichtigen Beitrag, den Bedarf mineralischer Rohstoffe in Bayern zu decken, der nach Brancheninformationen in Bayern bei rund 150 Millionen Tonnen pro Jahr liegt. Der größte Teil der Versorgung kann mit heimischen Rohstoffen sichergestellt werden, was nicht zuletzt den überwiegend mittelständisch geprägten Gewinnungs- und Verarbeitungsbetrieben zugute kommt.
  Zur Sicherung der Rohstoffversorgung und zur Ordnung der Gewinnung der Rohstoffe Kies und Sand, Lehm und Ton, Spezialton, Granit und Quarz werden daher im Regionalplan Donau-Wald Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, die in der Karte „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“ als flächenbezogene, als zeichnerisch verbindliche Ziele der Raumordnung dargestellt sind. Fachrechtlich hinreichend gesicherte Flächen werden, soweit dies im Maßstab des Regionalplans sinnvoll möglich ist, nicht als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete dargestellt.
  In Vorranggebieten ist der Abbau von Bodenschätzen nach Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen regionalplanerisch grundsätzlich unbedenklich. In Vorbehaltsgebieten ist der Abbau von Bodenschätzen gegenüber anderen Belangen mit einem besonderen Gewicht ausgestattet. Mit der Lenkung von Abbauvorhaben in die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete soll erreicht werden, dass die Bodenschatzgewinnung weitgehend in aus regionalplanerischer Sicht restriktionsfreien (Vorranggebiete) bzw. restriktionsarmen (Vorbehaltsgebiete) Gebieten stattfindet.
  Da die großflächige bzw. auf Dauer ausgelegte Gewinnung der Bodenschätze in der Regel mit erheblichen Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaft verbunden ist, ist es im Sinne der Ordnungsfunktion der Raumordnung sinnvoll, diese Abbauvorhaben auf diejenigen Gebiete zu konzentrieren, die sich im Rahmen des regionalplanerischen Abstimmungsprozesses als weitgehend restriktionsfrei (Vorrang-gebiete) bzw. restriktionsarm (Vorbehaltsgebiete) herausgestellt haben.
  Je nach räumlichem Kontext, der Schwere des Eingriffs in Natur und Landschaft, der Betroffenheit anderer Schutzgüter sowie weiteren Gesichtspunkten (wie z.B. der Seltenheit eines Rohstoffs) ist die Größe eines Abbauvorhabens im Einzelfall zu prüfen. In der Regel wird die Schwelle, ab der ein Abbauvorhaben als „groß“ zu bezeichnen ist, bei Massenrohstoffen wie Kies und Sand bzw. Lehm und Ton höher liegen als bei den anderen Rohstoffen, die in der Region vorkommen (z.B. Granit). Als Orientierung für die Schwelle zur Großflächigkeit kann § 1 Nr. 17 Raumordnungsverordnung (RoV) gelten. Daneben sollen Abbauvorhaben, die voraussichtlich über mehrere Jahre andauern werden, in Vorrang- und Vorbehaltsgebiete gelenkt werden.
  Bei bestehenden Abbaustellen außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ist darauf hinzuwirken, dass Erweiterungen v. a. unter dem Gesichtspunkt einer endgültigen Ausgestaltung und Rekultivierung der Abbaustellen durchgeführt werden.
  Hinweis zur Darstellung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im Regionalplan: Die Darstellung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im Regionalplan ist aufgrund des vorgegebenen Maßstabs von 1:100.000 nicht parzellenscharf. In den Regionalplankarten wird dies durch Planzeichen ausgedrückt, die an den Rändern offen sind. Angesichts dieser Unschärfe ist bei der Anwendung der regionalplanerischen Zieldarstellungen (etwa im Rahmen der Anpassungspflicht nach § 4 Raumordnungsgesetz (ROG)) im Randbereich der Gebiete ggf. eine konkrete Feststellung der Betroffenheit notwendig. Durch unterschiedliche Druck- und Vervielfältigungstechniken kann sich die Darstellung der Planzeichen geringfügig verändern. Dies stellt aber keine inhaltliche Änderung der regionalplanerischen Aussage dar.
zu 1.1.2 Als Vorranggebiete für Bodenschätze werden solche Rohstoffgebiete ausgewiesen, in denen aus regionalplanerischer Sicht andere Nutzungsansprüche gegenüber der Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen zurücktreten müssen. Für Maßnahmen zur Gewinnung von Bodenschätzen in einem Vorranggebiet wird deshalb die Durchführung einer landesplanerischen Überprüfung in der Regel nicht mehr erforderlich sein. Jedoch bleiben die im Einzelfall gebotenen Verwaltungsverfahren oder Genehmigungen ebenso unberührt wie die Verpflichtung, für UVP-pflichtige Vorhaben i.S.d. § 3 Abs. 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung, deren Ergebnis durch den Vorrang nicht präjudiziert wird, durchzuführen. Im Rahmen der Verwaltungsverfahren ist u. a. zu prüfen, wie der Abbau von Bodenschätzen mit den Erfordernissen z.B. des Grundwasserschutzes, Naturschutzes und Immissionsschutzes in Einklang gebracht werden kann.
  Als Vorranggebiete werden sowohl Gebiete ausgewiesen, in denen Bodenschätze zur Deckung des derzeitigen regionalen und überregionalen Bedarfs bereits abgebaut werden, als auch Gebiete, in denen die spätere Gewinnung von Bodenschätzen zur Deckung des zukünftigen Bedarfs aus regionalplanerischer Sicht sichergestellt werden soll.
  Als Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze werden solche Rohstoffgebiete ausgewiesen, in denen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen der Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen ein besonderes Gewicht beizumessen ist. Für Maßnahmen zur Gewinnung von Bodenschätzen in einem Vorbehaltsgebiet wird deshalb die Durchführung einer landes-planerischen Überprüfung, z.B. in Form eines Raum-ordnungsverfahrens, in der Regel erforderlich sein. Die landesplanerische Überprüfung wird hierbei die Bedeutung der Gewinnung von Bodenschätzen gegenüber anderen Nutzungs-ansprüchen, z.B. des Naturschutzes oder der Wasserwirtschaft, abzuwägen haben.
  Jedoch bleiben die im Einzelfall gebotenen Verwaltungsverfahren oder Genehmigungen ebenso unberührt wie die Verpflichtung, für UVP-pflichtige Vorhaben i. S. d. § 3 Abs. 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung, deren Ergebnis durch den Vorrang nicht präjudiziert wird, durchzuführen. Im Rahmen der Verwaltungsverfahren ist u. a. zu prüfen, wie der Abbau von Bodenschätzen mit den Erfordernissen z.B. des Grundwasserschutzes, Naturschutzes und Immissionsschutzes in Einklang gebracht werden kann.
  Als Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze werden auch solche Rohstoffgebiete ausgewiesen, bei denen auf der Ebene der Regionalplanung nicht ausgeschlossen werden kann, dass benachbarte Natura-2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden können, aus rohstoffgeologischer Sicht eine Sicherung aber notwendig und sinnvoll erscheint. Erst im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren kann durch eine vom Vorhabensträger vorzulegende Natura-2000-Verträglichkeitsstudie eindeutig geklärt werden, ob eine Bodenschatzgewinnung mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete verträglich ist.
  Bei Abbauvorhaben außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete richtet sich die Erforderlichkeit einer landesplanerischen Überprüfung nach den gesetzlichen Grundlagen (ROG, BayLplG).
zu 1.1.3 Durch den Abbau von Bodenschätzen können die genutzten Flächen, das Landschaftsbild, der Erholungswert, der Naturhaushalt wie auch benachbarte Siedlungen teilweise erheblich beeinträchtigt werden. Um die Beeinträchtigungen möglichst zu minimieren, ist es von besonderer Bedeutung, dass der Abbau der Bodenschätze und die Rekultivierung der Abbaustellen nach einem Gesamtkonzept vorgenommen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass von den Abbauunternehmen bzw. Gemeinden fachlich fundierte Abbau- und Rekultivierungskonzepte als Basis für die Nutzung der Bodenschätze erstellt werden.
  Insbesondere in großen Abbaugebieten ist sicherzustellen, dass Abbau und Rekultivierung sukzessive in geeigneten Teilabschnitten erfolgen. Durch eine verbindlich festgelegte Abbau- und Rekultivierungsplanung kann die landschaftliche Umgestaltung und die Beeinträchtigung durch den Abbau auf das unabdingbar notwendige Maß reduziert werden. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass sich die Rekultivierungsplanung an den bestehenden Landschafts- bzw. Geländeformen orientiert.
  Abbauflächen für Bodenschätze sind, soweit erforderlich, nach § 5 Abs. 2 Nr. 8 BauGB in Flächennutzungsplänen darzustellen und nach § 9 Abs. 1 Nr. 17 BauGB in Bebauungsplänen festzusetzen. Landschafts- und Grünordnungspläne sind gemäß Art. 3 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) als Bestandteil der Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne auszuarbeiten und aufzustellen, sobald und soweit dies aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist.
  Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen bzw. Grünordnungsplänen für Rohstoffabbauflächen können die Gemeinden gewährleisten, dass der Rohstoffabbau ordnungsgemäß und ohne nachhaltige und schwerwiegende Eingriffe in den Naturhaushalt erfolgt. Zudem kann im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung das Ziel, Abbauvorhaben in die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu lenken und dort zu konzentrieren, am wirkungsvollsten umgesetzt werden.
  Die bauleitplanerische Ordnung des Rohstoffabbaus ist in denjenigen Gemeinden besonders dringlich, in denen bereits eine Reihe von Abbaustellen vorhanden oder mehrere Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze dargestellt sind.
zu 1.1.4 Die Gewinnungsmöglichkeiten für Rohstoffe in der Region sind begrenzt. Zum einen sind wirtschaftlich abbaubare Lagerstätten nur in begrenztem Umfang vorhanden, zum anderen werden die Gewinnungsmöglichkeiten durch andere Belange (z.B. Grundwasser-, Immissions- oder Naturschutz) eingeschränkt und durch konkurrierende Raumnutzungsansprüche (z.B. Siedlungstätigkeit, Infrastrukturvorhaben, Erholung) zusätzlich reduziert. Es ist daher auf einen möglichst sparsamen Umgang mit den vorhandenen Bodenschätzen hinzuwirken. Darüber hinaus ist von besonderer Bedeutung, dass soweit als möglich Ersatz- und Recyclingrohstoffe Verwendung finden.
  Durch eine möglichst vollständige Nutzung der in den Lagerstätten vorhandenen Rohstoffe kann ein substanzieller Beitrag geleistet werden, die Inanspruchnahme von Flächen für die Rohstoffgewinnung gering zu halten. Es ist daher darauf hinzuwirken, dass die Lagerstätten – soweit es technisch, wirtschaftlich oder aufgrund anderer Belange (wie etwa Grundwasserschutz oder Landschaftsbild) möglich ist – vollständig abgebaut und größtmögliche Abbautiefen genutzt werden.
zu 1.1.5 Durch den Abbau oberflächennaher Rohstoffe werden in der Regel das Grundwasser schützende Bodenschichten abgetragen und damit die Filter- und Puffereigenschaften des Bodens nachhaltig verändert. Bei Nassabbauten (vor allem bei Kiesen und Sanden) wird das Grundwasser freigelegt, wodurch die Gefahr besteht, dass Schadstoffe direkt ins Grundwasser gelangen können. Es ist daher bei allen Abbaumaßnahmen sicherzustellen, dass das Grundwasser vor Verunreinigungen geschützt wird.
  Jede Verfüllung in freigelegtes Grundwasser stellt eine Gefährdungsquelle dar. Eine auf Dauer lückenlose Überwachung des Materials für eine Verfüllung sowie des Verfüllvorgangs direkt in das Grundwasser ist nur sehr schwer sicherzustellen. Ausgenommen ist der Einbau unbedenklichen Materials aus dem örtlichen Abbau. Eine ausnahmsweise (Teil-) Verfüllung bei Abbaustätten im Grundwasser mit Fremdmaterial kann nur genehmigt werden, wenn der Grundwasserschutz gewahrt bleibt und die Verfüllung aus weiteren Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist.
  Näheres bzgl. der Bedingungen, die bei Verfüllungen einzuhalten sind, regelt das sog. Eckpunktpapier aus dem Jahre 2001, das als vertragliche Vereinbarung zwischen dem Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und dem Industrieverband Steine und Erden geschlossen wurde.
zu 1.1.6 Jährlich werden in der Region Donau-Wald zwischen 45 und 50 ha in der Regel land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen für die Gewinnung von Rohstoffen benötigt. Die durch den Abbau von Rohstoffen verursachten z. T. erheblichen Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaft sollen so gering wie möglich gehalten werden. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 enthält deshalb in Ziel B II 1.1.1.2 den Auftrag, bereits in den Regionalplänen vorausschauend Aussagen zu den Folgefunktionen der Abbaugebiete zu treffen. Der Zurückführung der abgebauten Flächen – sofern sie nicht das Grundwasser aufdecken – in land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen kommt demnach besondere Bedeutung zu.
  Eine Rückführung in landwirtschaftliche Nutzflächen ist insbesondere dann sinnvoll, wenn nach Geländeausformung und Bodenverhältnissen wieder Standorte mit guten Ertragsbedingungen geschaffen werden können. Die forstwirtschaftliche Nachfolgenutzung richtet sich im Detail nach den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Waldgesetzes.
  Wenn auch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung als Hauptfolgefunktion anzusehen ist, kommen weitere Nutzungen, wie z.B. die Schaffung landschaftsgliedernder Elemente einschließlich ökologischer Zellen in Frage. Vor allem in intensiv genutzten und an naturnahen Landschaftsbestandteilen armen Bereichen der Talauen und des tertiären Hügellandes ist es von besonderer Bedeutung, dass die Abbaustellen nach Beendigung des Abbaus zu einer Bereicherung des Landschaftsbildes beitragen. Darüber hinaus ist es v. a. in landschaftlich und naturschutzfachlich sensiblen Bereichen und in strukturarmen Landschaftsteilen notwendig, dass Biotope entwickelt und die Lebensräume für Tiere und Pflanzen vernetzt werden.
  Zudem ist auf die Erhaltung wissenschaftlich, heimatkundlich oder für das Landschaftsbild bedeutender Bodenaufschlüsse und Geotope hinzuwirken.
   
zu 1.2 Kies und Sand
  Die Gewinnung von Kies und Sand wurde in den sechziger und siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts weitgehend konzeptionslos und teilweise ohne entsprechende Berücksichtigung der Belange von Natur- und Landschaftsschutz betrieben und hinterließ erhebliche Landschaftsschäden. Durch eine vorausschauende übergeordnete Abbauplanung und Berücksichtigung der verschiedenen Belange können derartige Schäden verhindert werden. Insbesondere sollen dadurch auch Eingriffe in ökologisch wertvolle Landschaftsbestandteile vermieden werden. Die Regionalplanung leistet hier durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten einen wichtigen Beitrag.
  Seit im Regionalplan Vorrang- und Vorbehaltsgebiete dargestellt werden, konnte die konzeptlose Verteilung von Abbaustätten in der Region deutlich reduziert werden. Damit konnten vielfach nachteilige Auswirkungen auf Boden, Vegetation und Grundwasser verringert und einer weiteren Entwertung der Talräume von Donau, Isar und Inn durch planloses Abbaugeschehen entgegengewirkt werden.
  Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete werden dort ausgewiesen, wo aufgrund einer geologischen Groberkundung mit abbauwürdigen Rohstoffvorkommen gerechnet werden kann. Betriebsaffine Flächenvorschläge sind dabei besonders berücksichtigt. Innerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten kann z. T. auf engem Raum in Quantität und Qualität durchaus unterschiedliches Material anstehen. Eine Gewähr dafür, dass in einer für den Abbau ins Auge gefassten Lagerstätte quantitativ und qualitativ das erhoffte Kies- bzw. Sandmaterial vorhanden ist, kann erst durch spezielle Voruntersuchungen, wie etwa Bohrungen, gewonnen werden.
  In der Region Donau-Wald werden laut Industrieverband Steine und Erden jährlich Flächen von ca. 26 ha für Zwecke des Sand- und Kiesabbaus benötigt und ca. 4,6 Mio. Tonnen Kies und Sand abgebaut. Sonderbedarf, wie für den Autobahnbau im Süden der Region, Hochwasserschutzmaßnahmen (z.B. Deichrückverlegungen) usw., ist darin nicht enthalten. Insgesamt sind im Regionalplan ca. 1.350 ha Vorrang- und 780 ha Vorbehaltsgebiete dargestellt. Damit liegt der Flächenansatz in Höhe von rd. 2.130 ha deutlich über dem rein rechnerisch ermittelbaren Bedarf für die Geltungsdauer des Regionalplans, hier mit 10-15 Jahren angenommen. Bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ist zudem zu berücksichtigen, dass die Lagerstätten geologisch lediglich groberkundet sind. Dies hat erfahrungsgemäß zur Folge, dass sich die Rohstoffgebiete nur teilweise als abbauwürdig erweisen. Zudem steht dem Regionalplan kein Instrument zur Verfügung, die ausgewiesenen Gebiete auch für den Rohstoffabbau verfügbar zu machen.
  Darüber hinaus kann auf der Ebene der Regionalplanung nicht ausgeschlossen werden, dass in einer Reihe von Vorbehaltsgebieten (benachbarte) Natura-2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden. Erst im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren kann durch eine vom Vorhabensträger vorzulegende Natura-2000-Verträglichkeitsstudie eindeutig geklärt werden, ob eine Bodenschatzgewinnung mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete verträglich ist. Es ist also damit zu rechnen, dass nicht alle Rohstoffgebiete in vollem Umfang für einen Abbau zum Tragen kommen. Durch den Flächenansatz wird den Unternehmen aber ein ausreichender Spielraum ermöglicht, der die regionale und überregionale Versorgung mit Rohstoffen sicherstellt.
  Die tertiären Kiese und Sande in der Region sollten in Zukunft verstärkt zur Verwendung gelangen. Damit könnte die Abbautätigkeit in den ökologisch empfindlicheren Talräumen der Flüsse eingeschränkt werden. Aufgrund der im Vergleich mit den quartären Vorkommen in der Regel größeren Mächtigkeiten dieser Lagerstätten kann hier die Rohstoffgewinnung wesentlich flächenschonender erfolgen. Grundwasser wird bei den tertiären Lagerstätten zudem nur in Ausnahmefällen freigelegt.
zu 1.2.1 Vorranggebiete für Kies und Sand (KS)
  Zu KS 1: Nördlich von Parkstetten wird seit Jahrzehnten in großem Umfang Kies und Sand abgebaut. Zur Ordnung des Abbaugeschehens und Koordinierung der Nachfolgenutzung wurde ein Grünordnungsplan aufgestellt, der die KS 1 teilweise überdeckt. Eine Gefährdung des Betriebs und Unterhalts einschließlich der Erneuerung und Erweiterung der das Vorranggebiet querenden 380-kV-Leitung ist auszuschließen. Das nördlich des Vorranggebietes liegende Wasserschutzgebiet ist bei der Abbauplanung zu berücksichtigen.
  Zu KS 8: Die westlich des Vorranggebietes liegende Biotopfläche ist bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Die KS 8 liegt derzeit am Rande eines Überschwemmungsgebietes. Im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu KS 11: In der KS 11 sind Bodendenkmäler vorhanden. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten. Die östlich des Vorranggebietes liegende Biotopfläche ist bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Die KS 11 liegt derzeit in einem Überschwemmungsgebiet. Im Zuge des Ausbaus des Hochwasserschutzes ist in diesem Bereich eine neue Deichlinie vorgesehen. Im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu KS 12: In der KS 12 sind Bodendenkmäler vorhanden. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten. Die Hausversorgungsanlagen innerhalb der KS 12 sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Bei der KS 12 ist die Verkehrserschließung ungünstig. Es ist daher zu prüfen, ob eine Anbindung zur St 2115 möglich ist, ohne dass Wohnbebauung beeinträchtigt wird. Die KS 12 liegt in einem Überschwemmungsgebiet. Im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu KS 14: Der notwendige Flächenbedarf für die geplante Autobahn A 94 ist ausgenommen.
  Zu KS 16: Die KS 16 liegt nahe eines Wasserschutzgebietes. Das südlich des Vorranggebietes liegende Wasserschutzgebiet ist bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen. Der notwendige Flächenbedarf für die geplante Autobahn A 94 ist ausgenommen.
  Zu KS 17 : Das südwestlich des Vorranggebietes liegende Wasserschutzgebiet ist bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen. Der notwendige Flächenbedarf für die geplante Autobahn A 94 ist ausgenommen.
  Zu KS 21: Die nördlich des Vorranggebietes befindlichen Biotopstrukturen (Teichkomplex Amphibienhabitat) sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen.
  Zu KS 26: Das Vorranggebiet beinhaltet nach dem Waldfunktionsplan Waldflächen mit besonderer Bedeutung für den lokalen Immissionsschutz. Mit der zuständigen Behörde ist abzustimmen, wie die beanspruchte Waldsubstanz wiederhergestellt werden kann. Vorhandene Auffüllungen im Bereich ehemaliger Abbaustellen (Bauschutt) sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen.
  Zu KS 31: Der notwendige Flächenbedarf für die geplante Autobahn A 94 ist ausgenommen.
  Zu KS 33: Die nordwestlich des Vorranggebietes befindlichen Biotopstrukturen sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Die im Umfeld des Vorranggebietes vorhandenen privaten TW-Versorgungen sind im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
  Zu KS 35: Die westlich des Vorranggebietes befindlichen Biotopstrukturen sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Die im Umfeld des Vorranggebietes vorhandenen privaten TW-Versorgungen sind im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
  Zu KS 40: In der KS 40 sind Bodendenkmäler vorhanden. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten.
  Zu KS 41: Das südlich des Vorranggebietes positiv raumgeordnete ADAC-Fahrsicherheitszentrum ist bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Die Erschließung der KS 41 soll unmittelbar über die B 8 oder die St 2074 erfolgen.
  Zu KS 45: In der KS 45 sind möglicherweise Bodendenkmäler vorhanden. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten.
  Zu KS 49: In der KS 49 sind Bodendenkmäler vorhanden. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten. Der südliche Teil des Vorranggebietes liegt in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Über ein fachlich fundiertes Abbau- und Rekultivierungskonzept soll sichergestellt werden, dass das besondere Gewicht der Belange von Natur und Landschaft berücksichtigt wird. Durch die festgelegte Nachfolgenutzung ist sichergestellt, dass nach Abbau keine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft verbleibt.
  Zu KS 50: Bei der Abbauplanung ist die im Westen des Vorranggebietes geplante Trasse der B 15 neu zu berücksichtigen.
  Zu KS 62: Die westlich des Vorranggebietes befindlichen Biotopstrukturen sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Die im Umfeld des Vorranggebietes vorhandenen privaten TW-Versorgungen sind im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
  Zu KS 64: Das Vorranggebiet beinhaltet Waldflächen. Mit der zuständigen Behörde ist abzustimmen, wie die Waldsubstanz beansprucht werden kann.
  Zu KS 65: In der KS 65 sind Bodendenkmäler vorhanden. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten.
  Zu KS 68: In der KS 68 liegt eine Deponie der VAW Pocking, die bei der Abbauplanung zu berücksichtigen ist. Der notwendige Flächenbedarf für die geplante Autobahn A 94 ist ausgenommen.
  Zu KS 70: In der KS 70 sind Bodendenkmäler vorhanden. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten.
  Zu KS 72: Eine Gefährdung des Betriebs und Unterhalts einschließlich der Erneuerung und Erweiterung der das Vorranggebiet querenden 110-kV-Leitung ist auszuschließen. Der notwendige Flächenbedarf für die geplante Autobahn A 94 ist ausgenommen.
  Zu KS 74: In der KS 74 sind Bodendenkmäler vorhanden. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten. Die nordwestlich des Vorranggebietes befindlichen Biotopstrukturen sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Der notwendige Flächenbedarf für die geplante Autobahn A 94 ist ausgenommen.
zu 1.2.2 Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand (KS)
  Im Rahmen der regionalplanerischen Abstimmung konnte aufgrund verschiedener fachlicher Einwände ein Vorrang für die Rohstoffsicherung und -gewinnung nicht bei allen vorgeschlagenen Rohstoffgebieten festgelegt werden. Diese Gebiete werden daher als Vorbehaltsgebiete dargestellt und der Rohstoffsicherung damit ein besonderes Gewicht zugemessen. Den fachlichen Belangen, die einem Vorrang der Rohstoffsicherung entgegenstehen, kann im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren bzw. landesplanerischen Überprüfungen Rechnung getragen werden.
  Rohstoffsicherungsgebiete, bei denen auf der Ebene der regionalplanerischen Abstimmung eine erhebliche Beeinträchtigung von (benachbarten) Natura-2000-Gebieten nicht ausgeschlossen werden kann, sind als Vorbehaltsgebiete dargestellt. Im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist vom Vorhabensträger eine Natura-2000-Verträglichkeitsstudie vorzulegen, die eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete nachweist.
  Zu KS 2: Eine erhebliche Beeinträchtigung von benachbarten Natura-2000-Gebieten kann auf der Ebene der Regionalplanung nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist vom Vorhabensträger eine Natura-2000-Verträglichkeitsstudie vorzulegen, die eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete nachweist. In unmittelbarer Nähe zum Vorbehaltsgebiet befindet sich der Flugplatz Straubing-Wallmühle. Abbauplanung und Rekultivierung sind daher unter dem Gesichtspunkt der Flugsicherheit und einer möglichen Erweiterung des Flugplatzes in einem abgestimmten Gesamtkonzept vorzunehmen. In der KS 2 sind Bodendenkmäler vorhanden. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten.
  Zu KS 4: Das südlich des Vorbehaltsgebietes liegende Wasserschutzgebiet ist bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Bei der KS 4 ist die Verkehrserschließung ungünstig. Es ist daher zu prüfen, ob eine Anbindung zur St 2142 möglich ist, um einen Abtransport durch den Hauptort zu vermeiden.
  Zu KS 5: Eine erhebliche Beeinträchtigung von benachbarten Natura-2000-Gebieten kann auf der Ebene der Regionalplanung nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist vom Vorhabensträger eine Natura-2000-Verträglichkeitsstudie vorzulegen, die eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete nachweist. Die in der KS 5 liegende Waldinsel (Bannwald) soll erhalten werden. Durch das Vorbehaltsgebiet sind Leitungstrassen geplant, die bei der Abbauplanung zu berücksichtigen sind. Die KS 5 liegt derzeit in einem Überschwemmungsgebiet. Im Zuge des Ausbaus des Hochwasserschutzes wird das Gebiet weitgehend hochwasserfrei sein. Im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu KS 6: Die nordwestlich des Vorbehaltsgebietes liegende Biotopfläche ist bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Die KS 6 liegt derzeit in einem Überschwemmungsgebiet. Im Zuge des Ausbaus des Hochwasserschutzes ist in diesem Bereich eine Deichrückverlegung vorgesehen. Im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu KS 12: Die in der KS 12 liegenden Waldinseln sollen nach Möglichkeit erhalten werden. Eine Teilfläche des Vorbehaltsgebietes ist Wiesenbrütergebiet. Bei der KS 12 ist die Verkehrserschließung ungünstig. Es ist daher zu prüfen, ob eine Anbindung zur St 2115 möglich ist, ohne dass Wohnbebauung beein-trächtigt wird. Die KS 12 liegt derzeit in einem Überschwemmungsgebiet. Im Zuge des Ausbaus des Hochwasserschutzes wird das Gebiet weitgehend hochwasserfrei sein. Im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu KS 18: Die KS 18 liegt teilweise in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Über ein fachlich fundiertes Abbau- und Rekultivierungskonzept soll sichergestellt werden, dass das besondere Gewicht der Belange von Natur und Landschaft und die vorhandenen Biotope berücksichtigt werden. Durch die festgelegte Nachfolgenutzung ist sichergestellt, dass nach Abbau keine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft verbleibt. Das Vorbehaltsgebiet beinhaltet nach dem Waldfunktionsplan Waldflächen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild. Mit der zuständigen Behörde ist abzustimmen, wie die Waldsubstanz beansprucht werden kann.
  Zu KS 19: Eine erhebliche Beeinträchtigung von benachbarten Natura-2000-Gebieten kann auf der Ebene der Regionalplanung nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist vom Vorhabensträger eine Natura-2000-Verträglichkeitsstudie vorzulegen, die eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete nachweist. Die KS 19 liegt in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Über ein fachlich fundiertes Abbau- und Rekultivierungskonzept soll sichergestellt werden, dass das besondere Gewicht der Belange von Natur und Landschaft berücksichtigt wird. Durch die festgelegte Nachfolgenutzung ist sichergestellt, dass nach Abbau keine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft verbleibt. Bei der Abbauplanung ist die im Süden des Vorbehaltsgebietes geplante Verlegung der St 2126 zu berücksichtigen.
  Zu KS 32: Die KS 32 liegt in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Über ein fachlich fundiertes Abbau- und Rekultivierungskonzept soll sichergestellt werden, dass das besondere Gewicht der Belange von Natur und Landschaft berücksichtigt wird. Durch die festgelegte Nachfolgenutzung ist sichergestellt, dass nach Abbau keine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft verbleibt. Die im Umfeld des Vorbehaltsgebietes liegenden Biotope sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Die Lage des Vorbehaltsgebietes im Überschwemmungsgebiet des Inns erfordert Abstimmung der Abbautätigkeit mit Hochwasserschutzmaßnahmen. Im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu KS 38: Eine erhebliche Beeinträchtigung von benachbarten Natura-2000-Gebieten kann auf der Ebene der Regionalplanung nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist vom Vorhabensträger eine Natura-2000-Verträglichkeitsstudie vorzulegen, die eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete nachweist. Das Vorbehaltsgebiet überdeckt zum Teil ein Wiesenbrütergebiet. Die KS 38 liegt derzeit in einem Überschwemmungsgebiet. Im Zuge des Ausbaus des Hochwasserschutzes wird das Gebiet weitgehend hochwasserfrei sein. Im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu KS 43: Eine erhebliche Beeinträchtigung von benachbarten Natura-2000-Gebieten kann auf der Ebene der Regionalplanung nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist vom Vorhabensträger eine Natura-2000-Verträglichkeitsstudie vorzulegen, die eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete nachweist. In der KS 43 sind Bodendenkmäler vorhanden. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten. Die im Umfeld des Vorbehaltsgebietes liegenden Biotope sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen.
  Zu KS 44: Eine erhebliche Beeinträchtigung von benachbarten Natura-2000-Gebieten kann auf der Ebene der Regionalplanung nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist vom Vorhabensträger eine Natura-2000-Verträglichkeitsstudie vorzulegen, die eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete nachweist. In der KS 44 sind Bodendenkmäler vorhanden. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten. Die im Umfeld des Vorbehaltsgebietes liegenden Biotope sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen.
  Zu KS 46: Die KS 46 liegt in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Über ein fachlich fundiertes Abbau- und Rekultivierungskonzept soll sichergestellt werden, dass das besondere Gewicht der Belange von Natur und Landschaft berücksichtigt wird. Durch die festgelegte Nachfolgenutzung ist sichergestellt, dass nach Abbau keine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft verbleibt. Die KS 46 liegt derzeit in einem Überschwemmungsgebiet. Im Zuge des Ausbaus des Hochwasserschutzes wird das Gebiet weitgehend hochwasserfrei sein. Im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu KS 47: Eine erhebliche Beeinträchtigung von benachbarten Natura-2000-Gebieten kann auf der Ebene der Regionalplanung nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist vom Vorhabensträger eine Natura-2000-Verträglichkeitsstudie vorzulegen, die eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete nachweist. In der KS 47 sind Bodendenkmäler vorhanden. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten. Bei der KS 47 ist die Verkehrserschließung ungünstig. Es ist daher zu prüfen, ob eine Anbindung nach Süden zur Bundesstrasse B 8 möglich ist, um einen Abtransport durch den Hauptort zu vermeiden. Die im Umfeld des Vorbehaltsgebietes liegenden Biotope sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen.
  Zu KS 51: Bei der KS 51 ist die Verkehrserschließung ungünstig. Es ist daher zu prüfen, ob eine Anbindung zur B 8 möglich ist, um einen Abtransport durch den Hauptort zu vermeiden. Die KS 51 liegt derzeit in einem Überschwemmungsgebiet. Im Zuge des Ausbaus des Hochwasserschutzes wird das Gebiet weitgehend hochwasserfrei sein. Im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu KS 53: Eine erhebliche Beeinträchtigung von benachbarten Natura-2000-Gebieten kann auf der Ebene der Regionalplanung nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist vom Vorhabensträger eine Natura-2000-Verträglichkeitsstudie vorzulegen, die eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete nachweist. Die im Umfeld des Vorbehaltsgebietes liegenden Biotope sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Lage des Vorbehaltsgebietes im Überschwemmungsgebiet der Donau erfordert Abstimmung der Abbautätigkeit mit Hochwasserschutzmaßnahmen.
  Zu KS 54: Eine erhebliche Beeinträchtigung von benachbarten Natura-2000-Gebieten kann auf der Ebene der Regionalplanung nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist vom Vorhabensträger eine Natura-2000-Verträglichkeitsstudie vorzulegen, die eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete nachweist. Die im Umfeld des Vorbehaltsgebietes liegenden Biotope sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Lage des Vorbehaltsgebietes im Überschwemmungsgebiet der Isar erfordert Abstimmung der Abbautätigkeit mit Hochwasserschutzmaßnahmen.
  Zu KS 58: Die KS 58 liegt im Zustrombereich eines WSG, im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen. Die KS 58 überdeckt zum Teil ein Wiesenbrütergebiet.
  Zu KS 59: Die KS 59 liegt in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Über ein fachlich fundiertes Abbau- und Rekultivierungskonzept soll sichergestellt werden, dass das besondere Gewicht der Belange von Natur und Landschaft berücksichtigt wird. Durch die festgelegte Nachfolgenutzung ist sichergestellt, dass nach Abbau keine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft verbleibt. Das Vorbehaltsgebiet beinhaltet nach dem Waldfunktionsplan Waldflächen mit besonderer Bedeutung als Biotop. Bei der KS 59 ist die Verkehrserschließung ungünstig. Es ist daher zu prüfen, ob eine Anbindung zur St 2132 möglich ist, um einen Abtransport durch den Hauptort zu vermeiden.
  Zu KS 60: Die KS 60 liegt in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Über ein fachlich fundiertes Abbau- und Rekultivierungskonzept soll sichergestellt werden, dass das besondere Gewicht der Belange von Natur und Landschaft berücksichtigt wird. Durch die festgelegte Nachfolgenutzung ist sichergestellt, dass nach Abbau keine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft verbleibt. Die im Umfeld des Vorbehaltsgebietes liegenden Natura-2000-Gebiete sowie die umgebenden Biotope dürfen von einer Abbautätigkeit nicht beeinträchtigt werden. Lage des Vorbehaltsgebietes im Überschwemmungsgebiet des Inns erfordert Abstimmung der Abbautätigkeit mit Hochwasserschutzmaßnahmen.
  Zu KS 71: Eine erhebliche Beeinträchtigung von benachbarten Natura-2000-Gebieten kann auf der Ebene der Regionalplanung nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist vom Vorhabensträger eine Natura-2000-Verträglichkeitsstudie vorzulegen, die eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete nachweist. Die im Umfeld des Vorbehaltsgebietes liegenden Biotope sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Lage des Vorbehaltsgebietes im Überschwemmungsgebiet der Donau erfordert Abstimmung der Abbautätigkeit mit Hochwasserschutzmaßnahmen.
zu 1.2.3 Folgefunktionen für Vorranggebiete für Kies und Sand
zu 1.2.4 Folgefunktionen für Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand
  Neben dem allgemeinen Grundsatz, die abgebauten Flächen nach Möglichkeit wieder in land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen zurückzuführen, orientieren sich die Folgefunktionen für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete insbesondere an naturschutzfachlichen und landschaftsplanerischen Belangen. Bei der Planung und Umsetzung der Folgefunktion ist sicherzustellen, dass eine funktionsfähige Trennung bzw. Abschirmung zwischen sich gegenseitig störenden Nutzungsformen (z.B. Erholung und Biotopentwicklung) erreicht wird.
  Die festgelegten Folgefunktionen sollen dazu beitragen, die durch die Rohstoffgewinnung verursachten Landschaftsschäden möglichst zu reduzieren und zu einer Bereicherung des Landschaftsbildes beizutragen. Darüber hinaus können ehemalige Abbaustellen eine wichtige Funktion in der Biotopentwicklung und -vernetzung übernehmen. Zudem ist es ein Anliegen, durch den Abbau von Rohstoffen entstandene/freigelegte Geotope als Dokumente der Erdgeschichte langfristig zu erhalten.
  Insbesondere bei der Rohstoffgewinnung im Grundwasserbereich wird häufig ein Gewässer hergestellt. So ist es im Hinblick auf die erforderlichen Mengen sowie die Beschaffenheit des verwertbaren Materials nicht möglich, sämtliche Nassbaggerungen wieder zu verfüllen. Je nach Größe, Lage und Erschließung bieten sich bei einer Reihe von Baggerseen eine Erholungsnutzung an. Je nach örtlichen Gegebenheiten und andere betroffenen Belangen (v. a. Wasserwirtschaft) kann unter Erholung u. U. auch eine fischereiliche Nutzung subsumiert werden.
  Besonderes in waldarmen Gebieten oder an Standorten, die vor der Bodenschatzgewinnung forstlich genutzt wurden, kommt auch der Folgenutzung Forstwirtschaft eine wichtige Funktion zu. Dies ist insbesondere in Gebieten der Fall, wo Wald mit Sonderfunktionen nach dem Waldfunktionsplan in Anspruch genommen wird.
  Aufgrund der besonderen Standortvoraussetzungen eignen sich einige Vorranggebiete auch für Fremdenverkehrsnutzungen und touristische Nutzungen. Das Umfeld der KS 1 hat schon eine gewisse Bedeutung für den Fremdenverkehr (Golfplatz, Campingplatz, usw.), welche durch entsprechende Folgenutzungen ergänzt werden können. Im Umfeld der KS 8 befindet sich das Ganzjahresbad Elypso. Hier bietet sich die Möglichkeit, die schon vorhandene Erholungs- und Tourismusinfrastruktur entsprechend zu ergänzen.
  Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete KS 18, KS 19, KS 32, KS 46, KS 49, KS 59, KS 60 liegen in landschaftlichen Vorbehaltsgebieten. Durch ein fachlich fundiertes Abbau- und Rekultivierungskonzept soll sichergestellt werden, dass das besondere Gewicht der Belange von Natur und Landschaft berücksichtigt wird. Für diese Gebiete sind Folgefunktionen festgelegt, die eine ökologische Funktion (z.B. Biotopentwicklung) und eine landschaftsgestalterische Funktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft) haben. Damit kann sichergestellt werden, dass die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft minimiert wird.
zu 1.2.5 Eine der wesentlichen Zielsetzungen der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ist die Konzentration des Abbaugeschehens auf Abbauschwerpunkte. Bei in räumlichem Zusammenhang stehenden benachbarten Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete kann diese Konzentration am besten erreicht werden, wenn die Gebiete nicht zeitgleich in Angriff genommen werden.
   
zu 1.3 Lehm und Ton, Spezialton
  Die in der Region vorkommenden Lehme und Tone sowie Spezialtone bilden die Rohstoffbasis für die in der Region ansässigen Ziegelwerke. Aufgrund der zunehmenden Konkurrenz ausländischer Unternehmen und Unternehmensfusionen ist die Zahl der Ziegelwerke in den letzten Jahren allerdings zurückgegangen.
  Die Kaolintone des Bayerischen Waldes, die Lösslehmvorkommen sowie die Tone der Oberen Süßwassermolasse dienen der Ziegelindustrie bzw. der keramischen und Feuerfestindustrie als Rohstoffgrundlage. Kaolintone treten als Zersetzungsprodukte saurer, feldspatreicher Gesteine auf. Sie erreichen in der Region keine größere Ausdehnung und Mächtigkeit.
  Lösslehm ist das Verwitterungsprodukt von Löss, einem während der Eiszeit aus Moränengebieten oder, wie in der Region, aus Flusstälern ausgeblasenen Staubsediment. Vorkommen von Lösslehm sind in der Region weit verbreitet und stellen den allgemein gebräuchlichen Rohstoff für die Ziegelindustrie dar. Als geschlossene Decke liegt der Lösslehm vor allem über ebenen Schotterflächen, während im Hügelland aufgrund uneinheitlicher Ablagerungsbedingungen und späterer Erosion eine nur bereichsweise und unregelmäßig ausgebildete Lehmdecke vorliegt. Lösslehme werden derzeit insbesondere im Raum Straubing, im Tal der Kleinen Laaber sowie im Hügelland zwischen Donau und Inn abgebaut.
  Die Tonlagerstätten im Bereich des Marktes Ruhstorf an der Rott sind geologisch den Neuhofener Schichten und den stratigraphisch jüngeren Blättermergeln zuzuordnen. Diese keramischen Rohstoffe weisen eine hervorragende Eignung für die Herstellung von Ziegelprodukten auf und erreichen z. T. Spezialtonqualität.
zu. 1.3.1 Vorranggebiete für Lehm und Ton (LE)
  Die Sicherung der Rohstoffversorgung mittels Vorranggebieten ist ein wesentlicher Beitrag zum weiteren Fortbestand der Gewinnungs- und Verarbeitungsbetriebe in der Region. Damit leistet die Regionalplanung einen wichtigen Beitrag für die Sicherung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie einer ausreichenden Versorgung mit Ziegelprodukten und Feuerfestmaterialien.
  In den Vorranggebieten LE 9, LE 10, LE 30, LE 31, LE 32, LE 33 soll im Rahmen eines fachlich fundierten Abbau- und Rekultivierungskonzeptes der Schutz des Grundwassers wegen der dort vorhandenen wertvollen Grundwasserspeicher und der wertvollen Böden gewährleistet werden.
  In den Vorranggebieten LE 6, LE 9, LE 10, LE 26, LE 27, LE 28, LE 30, LE 31, LE 33 und LE 39 ist vom Vorhandensein von Bodendenkmälern auszugehen. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten.
  Zu LE 6: Das nördlich des Vorranggebietes liegende Wasserschutzgebiet ist bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Im Genehmigungsverfahren ist daher mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu LE 18: In der Nähe des Vorranggebietes befindet sich eine Waldfläche, die nach dem Waldfunktionsplan besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die Gesamtökologie hat. Der Wald ist bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Die im Vorranggebiet vorhandenen Biotopstrukturen sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben.
  Zu LE 19: In der Nähe des Vorranggebietes befindet sich eine Waldfläche, die nach dem Waldfunktionsplan besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die Gesamtökologie hat. Die am Rande des Vorranggebietes vorhandenen Biotopstrukturen sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben.
  Zu LE 21: Die im Vorranggebiet vorhandenen Biotopstrukturen sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Die LE 21 liegt im erweiterten Einzugsgebiet von Brunnen. Im Genehmigungsverfahren ist ggf. mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu LE 26: Die im Süden des Vorranggebietes verlaufende Gasleitung ist bei der Abbauplanung zu berücksichtigen.
  Zu LE 38: Das östlich des Vorranggebietes liegende Wasserschutzgebiet ist bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Im Genehmigungsverfahren ist ggf. mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu LE 39: Der tertiäre Hauptgrundwasserleiter darf durch die Gewinnung von Bodenschätzen nicht beeinträchtigt werden. Im Genehmigungsverfahren ist ggf. mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu LE 40: Das Vorranggebiet liegt in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Über ein fachlich fundiertes Abbau- und Rekultivierungskonzept soll sichergestellt werden, dass das besondere Gewicht der Belange von Natur und Landschaft berücksichtigt wird. Durch die festgelegte Nachfolgenutzung ist sichergestellt, dass nach Abbau keine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft verbleibt.
  Zu LE 42: Die westlich und östlich des Vorranggebietes liegenden Wasserschutzgebiete sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Im Genehmigungsverfahren ist ggf. mit Auflagen und Bedingungen zu rechnen.
  Zu LE 44: In der Nähe des Vorranggebietes befinden sich Waldflächen, die nach dem Waldfunktionsplan besondere Bedeutung für die Gesamtökologie haben. Im Talbereich befinden sich private TW-Versorgungen, die im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind.
zu 1.3.2 Folgefunktionen für Vorranggebiete für Lehm und Ton
  In der Regel werden die Vorranggebiete für Lehm und Ton außerhalb der aktiven Abbaustellen land- und forstwirtschaftlich genutzt.
  Neben dem allgemeinen Grundsatz, die abgebauten Flächen nach Möglichkeit wieder in land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen zurückzuführen, orientieren sich die Folgefunktionen für die Vorranggebiete insbesondere an naturschutzfachlichen und landschaftsplanerischen Belangen.
  So sollen die Folgefunktionen dazu beitragen, die durch die Rohstoffgewinnung verursachten Landschaftsschäden möglichst zu reduzieren und zu einer Bereicherung des Landschaftsbildes beizutragen. Darüber hinaus können ehemalige Abbaustellen eine wichtige Funktion in der Biotopentwicklung und -vernetzung übernehmen. Zudem ist es ein Anliegen, Geotope als Dokumente der Erdgeschichte langfristig zu erhalten.
  Insbesondere in den Vorranggebieten im Gäuboden ist wegen der dort vorhandenen hochwertigen Böden ein möglichst sparsamer Landverbrauch und nach einer ordnungsgemäßen Rekultivierung wieder eine landwirtschaftliche Nutzung anzustreben. Da die landwirtschaftliche Flur im Gäuboden aber auch sehr strukturarm ist, soll auch Biotopentwicklung und -vernetzung als Folgenutzung angestrebt werden.
zu 1.3.3 Eine der wesentlichen Zielsetzungen der Ausweisung von Vorranggebieten ist die Konzentration des Abbaugeschehens auf Abbauschwerpunkte. Bei in räumlichem Zusammenhang stehenden benachbarten Vorranggebieten kann diese Konzentration am besten erreicht werden, wenn die Gebiete nicht zeitgleich in Angriff genommen werden.
zu 1.3.4 Vorranggebiete für Spezialton (ST)
  Der Sicherung des Rohstoffs Spezialton kommt aufgrund seiner besonderen physikalischen und chemischen Eigenschaften eine besondere volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Die tertiären Spezialtone, die in der Region Donau-Wald vorkommen, sind insbesondere für die Herstellung von Baukeramik und die Dachziegelindustrie von Bedeutung. Die Ausweisung der Vorranggebiete dient der notwendigen Sicherung der Rohstoffbasis für die heimischen Abbau- und Verarbeitungsbetriebe und leistet damit einen wertvollen Beitrag zu deren Fortbestand und Weiterentwicklung.
  Die Tone der Oberen Süßwassermolasse (Spezialtone) treten insbesondere in Buchten des Grundgebirges am Südwestrand des Bayerischen Waldes auf. Höffige Tonlagerstätten befinden sich in der Steinacher, Hunderdorfer und vor allem Hengersberg-Schwanenkirchener Bucht. Der Abbau von Spezialton wird derzeit nur im Raum Hengersberg-Schöllnach sowie nordöstlich von Bogen in größerem Umfang betrieben. Die Spezialtone, die sich aufgrund ihres hohen Aluminiumoxydgehalts auch für die Aluminiumherstellung eignen, werden derzeit für die Herstellung von keramischen Produkten sowie Produkten der Feuerfestindustrie verwendet. In der Region werden Spezialtone darüber hinaus zur Herstellung von frostsicheren Ziegeleiprodukten (z.B. Dachziegel) eingesetzt. Dabei wird der "magere" Lösslehm durch Hinzumischung von Spezialtonen "verfettet".
  Insgesamt sind im Regionalplan rd. 270 ha Vorranggebiete für Spezialton dargestellt.
  Zu ST 1: In der ST 1 sind Bodendenkmäler vorhanden. Rechtzeitig vor Abbaubeginn ist das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Vor Abbaubeginn ist die fachmännische Sicherstellung der Bodendenkmäler auf Kosten des Antragstellers zu gewährleisten. Das nördlich des Vorranggebietes liegende Wasserschutzgebiet ist bei der Abbauplanung zu berücksichtigen. Die im Vorranggebiet vorhandenen Biotopstrukturen sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Darüber hinaus sind die Belange des benachbarten Standortübungsplatzes, insbesondere Belange der militärischen Infrastruktur und des Übungsbetriebes, besonders zu berücksichtigen.
  Zu ST 2: Im Bereich der ST 2 liegen einige Einzelanwesen, die bei der Abbauplanung hinsichtlich des Immissionsschutzes zu berücksichtigen sind. Die im Bereich der ST 2 befindlichen Biotope sind bei der Abbauplanung zu berücksichtigen.
  Zu ST 4: Ein Teil des Vorranggebietes überdeckt Waldflächen, die nach dem Waldfunktionsplan besondere Bedeutung für die Gesamtökologie haben. Mit der zuständigen Behörde ist abzustimmen, wie die Waldsubstanz beansprucht werden kann. Die im Bereich der ST 4 befindlichen Biotope sollen möglichst vom Abbau ausgenommen werden.
  Zu ST 9: In der Nähe des Vorranggebietes befinden sich Waldflächen, die nach dem Waldfunktionsplan besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die Gesamtökologie haben. Im westlichen Talbereich zwischen Grund und Steinwies befinden sich private TW-Versorgungen, die im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind.
zu 1.3.5 Folgefunktionen für Vorranggebiete für Spezialton
  In der Regel werden die Vorranggebiete für Spezialton außerhalb der aktiven Abbaustellen land- und forstwirtschaftlich genutzt.
  Neben dem allgemeinen Grundsatz, die abgebauten Flächen nach Möglichkeit wieder in land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen zurückzuführen, orientieren sich die Folgefunktionen für die Vorranggebiete insbesondere an naturschutzfachlichen und landschaftsplanerischen Belangen.
  So sollen die Folgefunktionen dazu beitragen, die durch die Rohstoffgewinnung verursachten Landschaftsschäden möglichst zu reduzieren und zu einer Bereicherung des Landschaftsbildes beizutragen. Darüber hinaus können ehemalige Abbaustellen eine wichtige Funktion in der Biotopentwicklung und -vernetzung übernehmen. Zudem ist es ein Anliegen, Geotope als Dokumente der Erdgeschichte langfristig zu erhalten.
   
zu 1.4 Granit
zu 1.4.1 Vorranggebiete für Granit (GR)
  Die bedeutendsten geologischen Vorkommen an Granit in der Region Donau-Wald stellen das Hauzenberger Granitmassiv und das Intrusivgebiet von Fürstenstein (Saldenburger Massiv) dar. Daneben finden sich Vorkommen im Mettener Granitmassiv, in den Granitgängen von Patersdorf und Prünst, im Neuhaus-Schärdinger Granit, im Granit von Neustift und den kleineren Granitmassiven von Hinterschmiding-Hohenau, Rinchnach-Schönberg und Teisnach.
  Granit ist ein vielseitiges Baumaterial und findet z. B. als Werkstein im Hoch- und Tiefbau, als Gesteinsmaterial für den Wege-, Bahn- und Wasserbau sowie als Betonzuschlagstoff Verwendung; zudem wird Granit als Material für Produkte für den Garten- und Landschaftsbau verwendet.
  Der Abbau von Granit hat in der Region Donau-Wald eine lange Tradition und nach wie vor ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht. Die Granitindustrie in Bayern unterliegt aber seit Jahren einem härter werdenden Konkurrenzdruck. Dies betrifft vor allem die Werksteinproduktion, während die Schotterproduktion sich gut behaupten kann. Eine langfristige Planungssicherheit zum Teil weit über dem üblichen regionalplanerischen Zeithorizont hinaus hat wegen der langen Abbaudauer und der hohen Investitionskosten einen besonderen Stellenwert.
  Zugleich haben Belange von Natur und Landschaft sowie des Immissionsschutzes an Bedeutung zugenommen. Der landesplanerische Auftrag zur nachhaltigen Entwicklung sieht vor, ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung in Einklang zu bringen. Insbesondere im Hinblick auf die Schonung von Natur und Landschaft, die in der Region auch als Grundlage für die Attraktivität als Fremdenverkehrsregion von herausragender Bedeutung ist, ist das Ziel der Ausweisung von Vorrangflächen eine Konzentration der Abbaustätten auf diese Gebiete. Um diesem Ziel gerecht zu werden, werden die Vorrangflächen in der Regel im Umfeld von schon bestehenden Abbaustätten ausgewiesen.
  Still liegende Steinbrüche werden dann als Vorrangfläche berücksichtigt, wenn ein erneuter Abbau von Granit im Planungszeitraum absehbar, wirtschaftlich sinnvoll und ökologisch verträglich ist. Dies gilt auch für etliche kleinere Steinbrüche unterhalb der regionalplanerischen Vorgabe von 10 ha Fläche. Unter dem Gesichtspunkt besonderer geologischer Gegebenheiten (unterschiedliche Qualitäten und Farbe des Materials) bleiben diese als Vorrangfläche erhalten, um der wechselnden Nachfrage des Marktes nach verschiedenfarbigen Graniten zu entsprechen.
  Anzahl, Umfang und Lage der ausgewiesenen Vorranggebiete werden sowohl den wirtschaftlichen Belangen der Granitindustrie, als auch den Ansprüchen von Natur und Landschaft gerecht.
  Im Umgriff der GR 6 befindet sich ein Bodendenkmal, das beim Abbau nicht beeinträchtigt werden soll. Im Umgriff der GR 19, GR 28, GR 33, GR 40 sind Biotope vorhanden, die beim Abbau geschont werden sollen.
zu 1.4.2 Folgefunktionen für Vorranggebiete für Granit
  Das Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 enthält in Ziel B II 1.1.1.2 den Auftrag, dass für die Vorranggebiete in den Regionalplänen Aussagen zu Folgefunktionen getroffen werden sollen (vgl. hier auch die Hinweise in der Begründung zu Kapitel B IV 1.1.6 des Regionalplans).
  Der Granitabbau hat gegenüber dem Abbau von anderen Rohstoffen die Besonderheit, dass sich der Abbau i.d.R. über deutlich längere Zeiträume erstreckt. Die Materialentnahme über Jahrzehnte hinweg erschwert eine sachgerechte Planung von Nachfolgenutzungen. Aus sicherheits- und abbautechnischen Gründen kann eine schrittweise Realisierung von Folgefunktionen nicht oder kaum vorgenommen werden.
  Nach Möglichkeit ist eine Wiedernutzung der Abbauflächen durch Land- und Forstwirtschaft anzustreben, wenn die topographischen Gegebenheiten nach dem Abbau dies ermöglichen. Aufschüttung und Verfüllung ist nur in wenigen Fällen sinnvoll und erwünscht.
  Die entstandenen Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild während und nach dem Abbau müssen also teilweise hingenommen werden. Sie können aber andererseits nach dem Abbau zu einer strukturellen Bereicherung beitragen, wenn die abgebauten Flächen durch gezielte Biotopentwicklung zu neuen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere umgestaltet werden. Entstandene oder zu entwickelnde Seen können auch der Erholung und dem Fremdenverkehr dienen. Eine weitere wesentliche Folgefunktion besteht in der Entwicklung zu Geotopen für die wissenschaftliche Forschung, für interessierte Laien und den Fremdenverkehr. Vielfach sind ehemalige Steinbrüche bereits als Geotope registriert, im Flächennutzungsplan ausgewiesen und mit dem Verbot einer Verfüllung belegt. In einigen Fällen ist auch die Folgefunktion Siedlungsentwicklung, z. B. für Gewerbeentwicklung und für den Wohnungsbau, möglich.
   
zu 1.5 Quarz
zu 1.5.1 Vorranggebiete für Quarz (QU)
  Die Vorranggebiete für Quarz liegen überwiegend im Bereich der bedeutenden Gangquarzvorkommen entlang des Pfahls, einer bis zu 100 m breiten Verwerfungszone zwischen Grafenau und Moosbach bei Viechtach. Parallel zur Hauptpfahlzone verlaufen noch mehrere Nebenpfähle. Der Abbau des Gangquarzes im Bereich des Pfahls nimmt insofern eine Sonderstellung ein, als reinster Pfahlquarz in den einzigen Produktionsstätten der Bundesrepublik, in Hart an der Alz und in Pocking fast ausschliesslich für die Ferrosiliziumherstellung verwendet wird. Quarze aus anderen bayerischen Vorkommen werden aus Qualitätsgründen oder wegen zu hoher Transportkosten in diesen Werken nicht verarbeitet.
  Der Gewinnung und Sicherung der geologisch bekannten Vorkommen stehen in der Regel Belange des Naturschutzes sowie der Fremdenverkehrswirtschaft entgegen. Die Vorranggebiete werden daher im Anschluss an derzeit bestehenden Abbaue ausgewiesen. Dabei sollte, insbesondere bei bestehenden Quarzabbauen, auf eine möglichst vollständige Ausbeutung der Lagerstätten hingewirkt werden. Dadurch kann der Flächenverbrauch durch Abbaumaßnahmen in den übrigen Gebieten gering gehalten werden.
  Die beim Abbau von Quarz entstehenden Steinwände und Steilböschungen können zur Entstehung von Biotopen mit seltener Flora und Fauna führen. Die Rekultivierung dieser Abbaue kann sich daher oft darauf beschränken, die natürliche Sukzession zu unterstützen und zu beschleunigen. Bei der Auswahl evtl. Abbaugebiete und deren Abbau sind nach Möglichkeit Ergebnisse des Pfahlgutachtens des Landesamtes für Umweltschutz mit einzubeziehen.
  Im Raum südöstlich von Viechtach und südlich der B 85 zwischen dem Asamer Hof und Fellerhof (ehemaliges Quarzvorranggebiet QU 1) gab und gibt es noch Quarzvorkommen, die zwar überwiegend ausgebeutet sind, aber noch hochwertige Restvorkommen vermuten lassen. Diese liegen z. T. weit unter einer Fläche von 10 ha, der regionalplanerischen Mindestgröße, und können daher in der Karte 2 "Siedlung und Versorgung" zeichnerisch nicht mehr ausgewiesen werden. Sollte die Gewinnung dieser Restvorkommen in Angriff genommen werden, sind die Belange des Abbaus aufgrund der besonderen volkswirtschaftlichen Bedeutung dieses seltenen Rohstoffs besonders zu berücksichtigen.
1.5.2 Folgefunktion für Vorranggebiete für Quarz
  Die beiden Vorranggebiete QU 2 und QU 3 liegen wie Inseln im gesamten Bayer. Pfahl. In Umsetzung des in 1.5.1 genannten Pfahlgutachtens soll insgesamt ein wertvolles Biotopverbundsystem vor allem für trockenheits- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten geschaffen werden. Auch die Vorranggebiete QU 2 und QU 3 sollen nach dem vollzogenen Abbau z. T. als Trittsteine in dieses Biotopsystem mit einbezogen werden. Die laufenden und geplanten Abbaue in QU 2 und QU 3 erhalten deshalb als Folgefunktion Biotop- und Geotopentwicklung. Bei einigen Abbauten, z. B. in QU 3, ist zuerst eine teilweise Wiederverfüllung mit inertem Material betrieblich geboten, bevor das ehemalige Abbaugebiet völlig der natürlichen Entwicklung überlassen werden kann.
   
zu 1.6 Sonstige Rohstoffe
  In der Region gibt es weitere größere Vorkommen an Graphit, Spezialton/Aluminiumrohstoff, Spezialquarz und Pegmatitquarz, die unabhängig von konkreten Abbauvorhaben grundsätzlich von volkswirtschaftlicher Bedeutung sind.
  Um der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Rohstoffe und den Erfordernissen ihrer Gewinnung auch über die Festlegung von Vorranggebieten hinaus bei konkurrierenden raumbedeutsamen Planungen und Massnahmen und bei der Abwägung im Einzelfall gerecht werden zu können, wurden diese Lagerstätten von Graphit, Spezialton/Aluminiumrohstoff, Spezialquarz und Pegmatitquarz im Ziel verbal als Räume aufgeführt und in der nachfolgenden Begründungskarte "Rohstofflagerstätten von regionaler Bedeutung" dargestellt.
  Für Maßnahmen zur Gewinnung von Bodenschätzen im Bereich dieser Rohstofflagerstätten wird in der Regel die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erforderlich sein.

Umwelterklärung zu B IV (1.1-1.3)

1 Einbeziehung von Umwelterwägungen
  Als Teil des Fortschreibungsentwurfs des Kapitels B IV „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen (Teilkapitel B IV 1.1 Allgemeines, B IV 1.2 Kies und Sand, B IV 1.3 Lehm und Ton, Spezialton) wurde gem. Art. 12 BayLplG ein Umweltbericht erstellt.
  Im Umweltbericht wurden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Verwirklichung des Regionalplans auf die Umwelt hat sowie vernünftige Alternativen, ermittelt, beschrieben und bewertet. Unter Alternativen wurden dabei lediglich Standortalternativen verstanden.
  Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes stellte sich heraus, dass bei einer Reihe von vorgeschlagenen Gebieten für die Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen eine erhebliche Beeintr chtigung von Natura-2000- Gebieten auf der regionalplanerischen Ebene nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund wurden diese Gebiete nur als Vorbehaltsgebiete im Regionalplan dargestellt und mögliche Konflikte durch die Abgrenzung dieser Gebiete berücksichtigt. Ob tatsächlich eine Beeinträchtigung von Schutzzweck und Erhaltungszielen der betroffenen Natura- 2000-Gebiete entsteht, kann auf Ebene der Regionalplanung nicht sinnvoll geprüft werden, da die Wirkungen erst mit einem Abgrabungsvorhaben entstehen. Größe, Zeitpunkt, Abbautechnik usw. entziehen sich aber der regionalplanerischer Steuerung und können erst im Zulassungsverfahren konkret beurteilt werden.
  Durch die Festlegung von Nachfolgefunktionen für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete kann erreicht werden, dass die negativen Umweltwirkungen, die von Rohstoffabbauvorhaben ausgehen können, weitgehend minimiert werden. Darüber hinaus wird damit beabsichtigt, einen Beitrag zur ökologischen Bereicherung zu erreichen.
  Der Maxime der Nachhaltigkeit folgend versucht der Regionalplan durch seine Rahmensetzung die Belange Natur- und Umwelt, Wirtschaft und Soziales/ Kultur gleichgewichtig zu behandeln. Umwelterwägungen sind daher integraler Bestandteil raumordnerischer Abwägung.
   
2 Berücksichtigung des Umweltberichtes, Ergebnisse des Anhörungsverfahrens, geprüfte Alternativen
  Der Fortschreibungsentwurf mit Umweltbericht wurde den Trägern Öffentlicher Belange, den Verbandsmitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald sowie der Öffentlichkeit im Rahmen des Anhörungsverfahrens bzw. durch Einstellung in das Internet und Auslegung bei der Regierung von Niederbayern zugänglich gemacht.
  Die Informationen des Umweltberichtes und die Bewertungen der voraussichtlichen Umweltauswirkungen stellte eine wichtige Informationsbasis und Abwägungsmaterial dar. Im Anhörungsverfahren wurden einige Einwände bzw. Anregungen auch zu den Inhalten des Umweltberichtes abgegeben. Die Hinweise zum Umweltbericht bezogen sich in erster Linie auf Informationen zu den Standortbögen, die für die einzelnen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete entwickelt wurden. Hier wurden insbesondere zu den Punkten (4) „Andere Konzepte/Planungen“ und (7) „Voraussichtliche Auswirkungen auf die Schutzgüter“ Hinweise gegeben oder alternative Bewertungen abgegeben.
  Schon im Vorfeld der Entwurfsverfassung wurden einige Standortalternativen aufgrund von absehbar nicht überwindbaren umweltbezogenen Problemlagen verworfen. Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurden aufgrund von Umweltbelangen Vorranggebiete zu Vorbehaltsgebieten „abgestuft“ (z.B. KS 19, KS 58) oder ganz herausgenommen (z. B. KS 9, KS 52, ST 8). Darüber hinaus wurde die Darstellung einzelner Gebiete aufgrund von schutzgutbezogenen Überlegungen gegenüber dem Entwurf reduziert (z.B. KS 2, ST 7, LE 43). Damit wurde die Beschlussfassung gegenüber dem Entwurf hinsichtlich der Umweltbelange optimiert und mögliche Konflikte auf der Ebene der Regionalplanung ausgeräumt bzw. reduziert.
  Primäres Ziel der Darstellung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Bodenschätze ist die „Abwehr“ konkurrierender Nutzungen. Hierzu gibt es im Bereich der Regionalplanung keine alternativen Instrumente. Die Prüfung der möglichen Alternativen bezog sich daher nur auf Standortalternativen. Strukturalternativen, die auf die Einschränkung des Abbaugeschehens von Bodenschätzen ausgerichtet sind (wie z.B. vermehrte Nutzung von Sekundärrohstoffen) entziehen sich der Regelungsmöglichkeit auf dieser Planungsebene. Durch das Angebot von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Bodenschätze wird angestrebt, das Abbaugeschehen möglichst in diese konfliktfreien oder konfliktarmen Bereiche zu lenken.
   
3 Überwachungsmaßnahmen
  Die Überwachung der Umweltauswirkung kann erst im Zuge der Verwirklichung der regionalplanerischen Ziele und Grundsätze im Rahmen der Umsetzung einzelner Vorhaben erfolgen. Dies erfolgt auf den nachfolgenden Planungsebenen.
Zu 2 Regionale Wirtschaftsstruktur / Standortentwicklung
Zu 2.1 Mit fortschreitender Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft nimmt der Wettbewerb um Fachkräfte, Investitionen und Wissen laufend zu. Um in diesem Standortwettbewerb bestehen zu können, ist es notwendig, die Stärken der Region Donau-Wald auszubauen und die Schwächen gezielt abzubauen. Es sind daher erhebliche Anstrengungen notwendig, damit sich die Region Donau-Wald insgesamt im Wettbewerb der Regionen als attraktiver Wirtschaftsstandort positionieren und weiterentwickeln kann.
  Die Region Donau-Wald ist nach wie vor von einem innerregionalen Strukturgefälle geprägt. Insbesondere die nördlichen und östlichen Teile der Region haben in einigen Bereichen noch Entwicklungsrückstand und müssen daher in ihrer Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden. Dazu gehört unter anderem, die Leistungsfähigkeit der regionalen Wirtschaft durch Investitionen zu st rken und ihre Innovationsbereitschaft und -fähigkeit zu fördern. Die Region ist deutlich mehr vom verarbeitenden Gewerbe gepr gt als Bayern insgesamt, der Anteil der Land- und Forstwirtschaft ist ebenfalls deutlich höher wie in Bayern. Dementsprechend haben die Dienstleistungsunternehmen in der Region noch eine geringere Bedeutung als im bayerischen Durchschnitt. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuwirken, dass die regionalen Arbeitsmärkte weiterentwickelt und insbesondere in den strukturschwächeren Regionsteilen qualifizierte Arbeitsplätze v. a. auch im Dienstleistungssektor erhalten und neu geschaffen werden. Hierbei spielen insbesondere die Förderung von gewerblichen Investitionen und Innovationen, die Unterstützung von betrieblichen Umstrukturierungsma nahmen, die Schaffung von Frauenarbeitsplätzen und die Förderung von Unternehmensneugründungen eine wichtige Rolle.
  Die Stadt- und Umlandbereiche der Region übernehmen wichtige Impulsgeberfunktionen für die ganze Region. Sie weisen z.B. eine besonders hohe Arbeitsplatzdichte auf und haben deutlich positive Pendlersalden. Diese Größenvorteile gilt es auch in Zukunft zu nutzen und weiter auszubauen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kernstädten und Umlandbereichen hergestellt wird.
Zu 2.2 Eine ausgewogene Mischung unterschiedlicher Betriebsgrößen mit einem möglichst breiten Branchenspektrum hat sich in Zeiten wirtschaftlicher Schwankungen als am stabilsten erwiesen. Großbetriebe, die wichtige Impulsgeber und Imageträger für die Regionalwirtschaft sein können, sind in der Region kaum zu verzeichnen, der Wirtschaftsstandort ist hingegen von mittelständischen Unternehmen geprägt.
  In der Vergangenheit hat sich vielfach gezeigt, dass regional verankerte mittelständische Betriebe eine hohe Anpassungsflexibilität aufweisen und sich rasch auf gesamtwirtschaftliche Schwankungen einstellen können. Zur Weiterentwicklung der Branchen- und Betriebsgrößenstruktur ist es daher in allen Wirtschaftsbereichen notwendig, dass auf die Neugründung von Unternehmen und die Standortbindung der vorhandenen Betriebe hingewirkt wird.
  Aufgrund der vorhandenen Unternehmensstruktur hat daher die Bestandspflege (u. a. durch Betriebsübergaben) und Neuansiedelung klein- und mittelständischer Betriebe in Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungsgewerbe besondere Bedeutung.
  Für die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes ist es wichtig, dass vor allem auch die Standortvoraussetzungen hinsichtlich der wirtschaftsnahen Infrastruktur gegeben sind. Dazu gehören u. a. die gute Erreichbarkeit mit allen Verkehrstr gern und zeitgemäße Einrichtungen der Ver- und Entsorgung. Die Region weist diesbezüglich in einigen Teilbereichen noch Schwächen auf, die möglichst rasch zu beseitigen sind.
  Insbesondere der Zugang zu modernen Kommunikationstechnologien spielt als Standortvoraussetzung eine immer wichtigere Rolle. Infrastrukturen, die eine schnelle Datenübertragung sicherstellen, sind für die Bestandssicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaft unverzichtbar. Es ist daher auf den Aufbau einer möglichst flächendeckenden und leistungsfähigen Versorgung mit Breitbandinfrastrukturen in der Region hinzuwirken.
Zu 2.3 Der Unterstützung von Unternehmensgründern kommt eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Herausforderungen durch den beschleunigten Strukturwandel zu. Gründer- und Technologiezentren bieten besonders gute Voraussetzungen für Existenzgründer in der StartUp-Phase. Durch ein entsprechend dichtes Netz derartigen Zentren in der Region soll sichergestellt werden, dass Existenzgründer durch möglichst günstige Rahmenbedingungen in der schwierigen Gründungsphase unterstützt werden und die Unternehmen sich rasch etablieren und wachsen können. Hierzu bieten die bestehenden Gründer- und Technologiezentren in Straubing, Deggendorf und Waldkirchen u. a. verschiedene Beratungs- und Coachingleistungen, kostengünstige Räumlichkeiten und gemeinsam nutzbare Infrastrukturen an. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass diese Zentren erhalten und weiterentwickelt werden.
  Zur Unterstützung von Unternehmensneugründungen spielen aber auch die in der Region vorhandenen Gründeragenturen der Kammern, Gründerbüros und Gründerberater bei den Hochschulen und verschiedene Koordinierungsstellen als zentrale Anlaufstellen für Gründer eine besondere Rolle. Diese Agenturen haben die Aufgabe, die Startbedingungen für Unternehmensgründungen, junge Unternehmen sowie Unternehmensnachfolgen zu verbessern.
  Der Existenzgründerpakt Bayern soll dazu beitragen, die Aktivitäten aller für das Gründergeschehen wichtigen Institutionen zu vernetzen und zu bündeln. Neben diesen Einrichtungen sind für die Unterstützung von Neugründungen aber auch eine kreative Atmosph re und ein gründerfreundliches Klima bei Kommunen, Behörden und anderen Akteuren von besonderer Bedeutung.
Zu 2.4 In der modernen Wirtschaft wird Wissen und Know-how mehr und mehr zur zentralen Ressource. Permanente Innovationen sind daher für die Weiterentwicklung der Wirtschaft in der Region von besonderer Bedeutung. Da Wissen und Know-how an unterschiedlichen Stellen „produziert“ und vorgehalten werden, ist es für die Stärkung der Innovationsfähigkeit der Wirtschaft in der Region von besonderer Bedeutung, dass dieses Wissen möglichst vielen Akteuren zugänglich gemacht wird. Hierzu sind funktionierende betriebliche Netzwerke und eine enge Kooperation mit Hochschulen, Forschungsund Entwicklungseinrichtungen sowie Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung für die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit eines Standorts von herausragender Bedeutung. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Know-how, das in der Region vorhanden ist, permanent weiterentwickelt und durch Vernetzungen und Kooperationen z.B. über die verschiedenen Technologietransferstellen für andere Anwender in der Region verfügbar gemacht wird. Aus dem Zusammenspiel von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung können Fühlungsvorteile und externe Ersparnisse zum Vorteil der Wirtschaft erwachsen.
  Wissenserwerb und Weiterbildung ist in der modern organisierten Wirtschaft eine ständige Aufgabe. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die in der Region vorhandenen Fort- und Weiterbildungsangebote auch auf die spezifischen Bedarfe der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter ausgerichtet werden.
Zu 2.5 Für die Weiterentwicklung und Profilierung der Region Donau-Wald als attraktiver und innovativer Wirtschaftsstandort sind die vorhandenen Hochschulen und wirtschaftsnahen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen von besonderer Bedeutung. In diesem Zusammenhang spielen die Universität Passau, die Fachhochschule Deggendorf und das Wissenschaftszentrum Straubing mit ihren anwendungsorientierten Instituten und Einrichtungen, aber auch die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der in der Region ansässigen Unternehmen eine besondere Rolle. Es ist daher notwendig, dass diese Einrichtungen st ndig weiterentwickelt und auch vor dem Hintergrund der Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft weiter ausgebaut und nach Möglichkeit weitere derartige Einrichtungen angesiedelt werden. Für die Landkreise Freyung-Grafenau und Regen ist dabei die Errichtung einer Außenstelle der FH Deggendorf von besonderer Bedeutung.
Zu 2.6 Die Cluster-Offensive zielt als erste Säule im Rahmen der Allianz Bayern Innovativ auf den Ausbau und die Stärkung landesweiter Netzwerke zwischen Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Dienstleistern in 19 Schlüsselbranchen und Technologiefeldern. Zu jedem dieser Cluster sollen Plattformen aufgebaut werden, die Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen an einen Tisch bringen, intensive Kooperation erm glichen und so Innovationspotentiale freisetzen. In keinem dieser sektoralen Cluster sind in der Region Donau-Wald bisher ausgeprägte Clusterstrukturen erkennbar. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die Potenziale der Cluster-Offensive in der Region nutzbar gemacht werden. Hierzu ist darauf hinzuwirken, dass die wirtschaftlichen Akteure in der Region, die diesen Kompetenzbereichen zugeordnet werden können, Kontakte zu den jeweiligen Cluster-Managern aufbauen und pflegen. Hier bieten sich v. a. diejenigen Bereiche an, in denen zumindest in Teilen der Region Clusteransätze sind bzw. Potenziale zur Clusterbildung vorhanden sind. Dies sind nach einer Studie des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags BIHKT aus dem Jahr 2006 die Bereiche Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnik, Automotive, Forst und Holz, Logistik, Ern hrung, Mechantronik und Automation, Neue Werkstoffe.
  Neben den landesweiten Ansätzen zur Cluster-Bildung sind regionale Ansätze zur Cluster- und Netzwerkbildung von erheblicher Bedeutung für die wirtschaftliche Weiterentwicklung und Verfestigung der Standortbindung der Betriebe in der Region. Mit der Bildung von Netzwerken kann der zunehmenden Komplexität wirtschaftlichen Handelns begegnet werden. Betriebliche Netzwerke können Lernprozesse auslösen, die Innovationstätigkeit anregen und helfen, durch Zusammenführung einzelbetrieblicher Potenziale Kosten zu senken und die Effektivität zu steigern.
  Als positives Beispiel ist hier insbesondere das „Bionik-Netzwerk Bayern“, das stark in der Region Donau-Wald verankert ist, zu nennen. Auch das „Netzwerk Holz Bayerischer Wald“ stellt ein wichtiges Netzwerk für die Region dar, das entlang der Wertsch pfungskette Holz mit einem eigenen Clustermanager agiert. Darüber hinaus sind nach Erkenntnissen der Uni Regensburg (Projekt CORIS) auch in anderen Bereichen Clusteransätze in der Region vorhanden, die weiterentwickelt werden können. Durch den Ausbau der Kontakte und der Kooperation zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen (ggf. durch eigene Netzwerkmanager) kann die Identifikation mit dem Standort, die Standortbindung und die Etablierung regionaler Wertschöpfungsketten befördert werden.
  In einer arbeitsteiligen Wirtschaft sind Vernetzung und Kooperation wichtige Prinzipien und Voraussetzung für eine positive Standortentwicklung. Grundgedanke des Regionalmanagements ist es daher, möglichst viele regionale Wirtschaftsakteure miteinander zu vernetzen und damit zusätzliche Entwicklungspotenziale zu erschließen.
  Die zweite, regionale Säule der Allianz Bayern Innovativ stellt Mittel zum Aufbau von Regionalmanagements zu Verfügung. Regionalmanagement soll dazu beitragen, die die regionalen Kräfte zu bündeln und die Standortbedingungen zu verbessern. In der Region Donau-Wald haben sich bereits mehrere Regionalmanagementinitiativen herausgebildet, die es zu stärken und weiterzuentwickeln gilt.
  Um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, spielt die Profilierung des Wirtschaftsstandortes eine wichtige Rolle. Das Regionalmarketing Niederbayern hat sich zum Ziel gesetzt, die Standortqualitäten und Stärken Niederbayerns in der Öffentlichkeit und bei wichtigen Akteuren bekannter zu machen. Ziel muss es sein, dass auch die Region Donau-Wald von diesen Marketingmaßnahmen profitiert und sich als attraktiver Wirtschaftsstandort positionieren und weiterentwickeln kann.
Zu 3 Industrie und Handwerk
Zu 3.1 Das Produzierende Gewerbe hat in der Region Donau-Wald im innerbayerischen Vergleich nach wie vor eine überdurchschnittliche Bedeutung. Der Prozess der Tertiärisierung ist hier noch nicht so weit fortgeschritten, wie in Bayern insgesamt. Zwar hat der Anteil der Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe in der Region von 1995 bis 2005 von 36 % auf 31 % abgenommen, es sind aber immer noch etwa 2 Prozentpunkte mehr Menschen in diesem Bereich beschäftigt wie in Bayern insgesamt. Der gewerbliche Sektor der Region steht unter den Bedingungen der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft in Konkurrenz zu Unternehmen in anderen Regionen. Es ist daher notwendig, die Voraussetzungen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit von Industrie und Handwerk und der damit verbundenen Arbeitsplätze in der Region zu erhalten und weiter zu verbessern.
  Für die Umsetzung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen, die der wirtschaftliche Strukturwandel mit sich bringt, ist es wichtig, dass die Unternehmen unterstützt und gefördert werden. Hierzu stehen für bestimmte Vorhaben Mittel aus verschiedenen Fördertöpfen von Land, Bund und Europäischer Union zur Verfügung.
  Für die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit von Industrie und Handwerk ist es von entscheidender Bedeutung, dass vor allem auch die Standortvoraussetzungen hinsichtlich der wirtschaftsnahen Infrastruktur in der Region gegeben sind. Insbesondere die gute Erreichbarkeit der Region und der einzelnen Unternehmensstandorte mit allen Verkehrstr gern sind hierbei von Bedeutung. Gleiches gilt aber auch für Einrichtungen der Ver- und Entsorgung und der Kommunikationstechnologie. Die Region weist diesbezüglich in einigen Teilbereichen noch Schwächen auf, die m glichst rasch zu beseitigen sind. Insbesondere die möglichst flächendeckende Versorgung mit Breitbandnetzen ist für modernes Wirtschaften unabdingbar.
  Darüber hinaus ist für die Standortsicherung und -weiterentwicklung von Industrie und Handwerk eine bedarfsgerechte Versorgung mit Gewerbe- und Industriegebieten von besonderer Bedeutung. Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung sind daher vorausschauend und bedarfsorientiert Industrieund Gewerbegebiete an geeigneten Standorten zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist der interkommunalen Zusammenarbeit und Abstimmung ein besonderer Stellenwert einzuräumen.
Zu 3.2 Die Region weist in weiten Teilen gute infrastrukturelle Voraussetzungen für die Erweiterung bestehender oder die Ansiedelung neuer Industrie- und Gewerbebetriebe auf. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass industriellgewerbliche Vorhaben dorthin gelenkt werden, wo diese Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei bieten sich insbesondere Standorte an, die gut an die Bandinfrastrukturnetze (Straße, Schiene, Wasserstraße, Leitungen) angebunden sind und für solche Vorhaben auch hinsichtlich anderer fachlicher Belange (z. B. Natur und Landschaft, Siedlungswesen) geeignete Flächen zur Verfügung stehen.
  Für größere industriell-gewerbliche Vorhaben bieten sich dabei aufgrund der topographischen Gegebenheiten und der Bündelung leistungsfähiger Bandinfrastruktureinrichtungen insbesondere das Donau- und Isartal und der Bereich südlich der Donau gute Voraussetzungen.
Zu 3.3 Tourismus und Fremdenverkehr sind in einigen Bereichen der Region ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Insbesondere in den Tourismusgebieten an und nördlich der Donau und im Bereich der Thermalb der Bad Füssing und Bad Griesbach im Rottal hat der Tourismus ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht. Bei industriell-gewerblichen Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben ist in diesen Bereichen den spezifischen Anforderungen der Fremdenverkehrs- und Tourismuswirtschaft daher besonders Rechnung zu tragen. Hier müssen z.B. die Erfordernisse des Lärm- und Immissionsschutzes sowie die Erhaltung eines harmonischen Orts- und Landschaftsbildes besonders gewichtet werden, um die Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des Tourismus zu erhalten.
Zu 4 Handel und Dienstleistungen
Zu 4.1 Eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Waren und Dienstleistungen in der ganzen Region ist eine entscheidende Voraussetzung für die Umsetzung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen. Der Bedarf an spezialisierteren und längerfristigen Gütern soll in den zentralen Orten gedeckt werden. Mit aufsteigender Zentralitätsstufe spezialisiert sich die Bedarfsdeckung. Vor dem Hintergrund der nach wie vor anhaltenden Konzentrationstendenzen im Handel und dem absehbaren demographischen Wandel sind erhebliche Anstrengungen notwendig, die Versorgungsstrukturen auch in den dünner besiedelten Bereichen der Region aufrecht zu erhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass durch die Erweiterung bzw. Neuansiedlung von Einzelhandelsvorhaben die Versorgungsstrukturen regional ausgewogen erhalten bleiben.
  Zur Sicherung der Warenversorgung in einer zumutbaren Entfernung können öffentliche Planungsträger durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ausweisung entsprechender Bauflächen, Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr) die Voraussetzungen für flächendeckende, dezentrale Versorgungsstrukturen schaffen.
Zu 4.2 Insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs soll in allen Gemeinden der Region sichergestellt werden. In einigen Gemeinden der Region besteht aber die Gefahr, dass aufgrund von altersbedingten Betriebsaufgaben, Marktkonzentration im Handel, Mobilität der Bevölkerung und eines geänderten Einkaufsverhaltens in absehbarer Zukunft keine Grundversorgungseinrichtungen mehr vorhanden sein werden, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert oder alternative Versorgungsformen entwickelt werden. Die Kommunen haben hier im Rahmen ihrer Planungshoheit eine besondere Verantwortung.
  Eine Alternative zum gewerblich betriebenen Handel können gemeinschaftlich betriebene Läden, so genannte Nachbarschaftsläden, darstellen. Auf Basis von Ehrenamt, Amortisationsprinzip und Multifunktionalität konnten bereits in einigen Dörfern anderer Regionen die Einkaufs- und Kommunikationsmöglichkeiten vor Ort gesichert werden. Darüber hinaus gibt es Beispiele für kommunal betriebene Dorfläden, die die Grundversorgung aufrecht erhalten.
Zu 4.3 Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und leistungsfähigen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist u. a. ein flächendeckendes System von vielfältigen Einrichtungen des Einzelhandels erforderlich. In den Städten und Gemeinden haben sich Geschäfts- und Versorgungszentren herausgebildet, die für bestimmte Einzugsbereiche Versorgungsaufgaben übernehmen. Traditionell sind die Ortskerne und Innenstädte der wichtigste Standort für die zentralen Versorgungsfunktionen. Besondere Bedeutung kommt dabei den gewachsenen und integrierten Geschäftszentren der zentralen Orte zu, die für größere Verflechtungsbereiche eine gehobene Versorgungsfunktion wahrnehmen.
  Aufgrund verschiedener Trends v. a. im Handel (z.B. Filialisierung, Autoorientierung, Verkaufsflächenwachstum) hat sich im Laufe der Zeit jedoch die „Standortlogik“ stark verändert und es sind immer mehr autoorientierte Standorte am Ortsrand in den Fokus des Handels gerückt. In der Konsequenz haben sich neben den traditionellen zentralen Versorgungsbereichen weitere Standorte herausgebildet, die in ihrer Funktion z. T. den traditionellen Standorten Konkurrenz machen und teilweise ihre Funktionsfähigkeit einschränken. Gerade bei der Ansiedelung von Einzelhandelsgroßprojekten an Standorten außerhalb der Zentrenlagen liegt es dabei in der Verantwortung der Kommunen, die zentralen Versorgungsbereiche nicht über Gebühr zu belasten und in ihrer Funktionsfähigkeit nicht zu gefährden.
  Zum Erhalt bzw. zur Wiederbelebung der traditionellen zentralen Versorgungsbereiche stehen den Städten und Gemeinden verschiedene Instrumente (z.B. kommunales Flächenressourcenmanagement) zur Verfügung. Im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit verfügen sie mit 9 Abs. 2 a BauGB über ein besonderes Steuerungsinstrument. Dieses Instrument erlaubt es, dass für im Zusammenhang bebaute Ortsteile zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinden, in einem Bebauungsplan festgesetzt werden kann, dass nur bestimmte Arten der baulichen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind. Bei konsequenter Anwendung dieses Instrumentes könnten die Kommunen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die historisch gewachsenen Geschäfts- und Dienstleistungszentren in den Ortskernen in ihrer Attraktivität und Funktionsfähigkeit gestärkt und erhalten werden.
Zu 4.4 Die Kommunen als Träger der kommunalen Planungshoheit haben eine verantwortungsvolle Aufgabe für die nachhaltige städtebauliche Entwicklung und Ordnung wahrzunehmen. Eine Vielzahl von Kommunen in der Region Donau- Wald unternimmt erhebliche Anstrengungen, um die Funktion, Struktur und Gestalt der Innenstädte und Ortszentren zu erhalten und wird hierbei durch staatliche Mittel der Städtebauf rderung unterstützt. Ein wichtiges Ziel der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist der Erhalt der Funktionsvielfalt in den Innenstädten und Ortszentren, wobei Einzelhandel und Dienstleistungen wesentlich zu deren Funktionsfähigkeit und Attraktivität beitragen. Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, dass auch bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen geeignete Standorte für Handels- und Dienstleistungsbetriebe auch in den Zentrenlagen erhalten und weiterentwickelt werden. Nur wenn in den Zentrenlagen Entwicklungsflächen bzw. Entwicklungsmöglichkeiten im Bestand zur Verfügung stehen, kann dort auch eine Weiterentwicklung des Handels zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren stattfinden.
Zu 4.5 Der wirtschaftliche Strukturwandel in den letzten Jahren wurde maßgeblich von dem starken Bedeutungszuwachs der Dienstleistungen geprägt. So hat der Anteil der in diesem Sektor Beschäftigten von 1995 bis 2005 in der Region von 57 % auf 64 % zugenommen. In Bayern insgesamt sind aber bereits 68 % im Dienstleistungsbereich beschäftigt. Zunehmend stehen unternehmensorientierte und insbesondere wissensintensive Dienstleistungen im Mittelpunkt des wirtschaftspolitischen Interesses, da sie über die höchste Wachstumsdynamik verfügen und ein beachtliches Beschäftigungspotential in sich bergen. Aufgrund der weiter fortschreitenden Flexibilisierung, durch Outsourcing und die Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie ist in den nächsten Jahren weiterhin mit einem Wachstum im Bereich der unternehmensorientierten Dienstleistungen zu rechnen.
  Durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Gründerberatung, Wissenstransfer, Unternehmensnetzwerke) ist darauf hinzuwirken, dass in der Region die Voraussetzungen für ein Wachstum im Dienstleistungsbereich geschaffen und die noch vorhandenen Entwicklungsrückstände im innerbayerischen Vergleich abgebaut werden.
Zu 4.6 Die Lage der Region in Europa und die verkehrsinfrastrukturellen Voraussetzungen der verschiedenen Verkehrsträger bieten gute Chancen für die Weiterentwicklung der Logistik- und Transportdienstleistungswirtschaft in der Region. Diese Potenziale gilt es in der Zukunft vermehrt zu nutzen. Gleichzeitig ist es von besonderer Bedeutung, dass die infrastrukturellen Voraussetzungen weiter verbessert werden (z.B. Ausbau von Straße und Schiene, Donauausbau, Anbindung Flughafen München).
Zu 5 Tourismus
Zu 5.1 Das Landesentwicklungsprogramm Bayern stellt nach der Karte „Tourismusgebiete“ weite Teile der Region als Gebiete mit erheblichem Urlaubstourismus (südlicher Bayerischer Wald, mittlerer Bayerischer Wald) dar. Die restlichen Bereiche der Region sind als Gebiete mit in Ansatzpunkten vorhandenem und entwicklungsfähigem Urlaubstourismus dargestellt. Die hohe wirtschaftliche Bedeutung, die der Tourismus für die Region Donau-Wald hat, lässt sich daran ablesen, dass rund 14 % der G steübernachtungen, die im Jahr 2005 in Bayern registriert wurden, in der Region Donau-Wald zu verzeichnen waren. Der Tourismus stellt insbesondere im Bayerischen Wald einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Im Bereich der Thermalb der Bad Füssing und Bad Griesbach im Rottal kommt als besonderer Schwerpunkt noch das Kur- und B derwesen hinzu. Die durchschnittliche Auslastung der angebotenen Gästebetten von ca. einem Drittel zeigt aber gleichzeitig, dass noch erhebliche Entwicklungsm glichkeiten vorhanden sind.
  Der Nationalpark Bayerischer Wald, der Naturpark Bayerischer Wald und das Europareservat Unterer Inn spielen nicht nur für den Natur- und Landschaftsschutz, sondern auch für den Tourismus in der Region eine wichtige Rolle. Verschiedene empirische Studien haben nachgewiesen, dass Großschutzgebiete für die touristische Profilbildung erhebliche Bedeutung haben und von Urlaubern gezielt als Destination bzw. Reiseziel ausgesucht werden. Schutzgebiete werden in diesem Zusammenhang als touristisches Prädikat verstanden und sind in der Regel äußerst positiv besetzt. Sie fungieren als Markenzeichen für eine intakte Naturlandschaft, eine Eigenschaft, die zu den bedeutendsten Wettbewerbsfaktoren im Tourismus zählt. Der Trend zum Naturerlebnis und die Sehnsucht nach „intakter Natur“ bieten vielfältige Chancen für die touristische Weiterentwicklung in der Region, die es zu nutzen gilt. In der Region sind diesbezüglich weitere Potenziale vorhanden. Das Verhältnis zwischen Natur- und Landschaftsschutz und Tourismus ist allerdings ambivalent: Einerseits beruht der Tourismus zu einem großen Teil auf den natürlichen Grundlagen, andererseits beeinträchtigt die touristische Nutzung tendenziell die Natur. Es gilt daher, die Schutzgebiete ihrer Zweckbestimmung entsprechend für naturorientierte Erholungs- und Tourismusformen weiterzuentwickeln und durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Besucherlenkung und -betreuung, Informationszentren) sicherzustellen, dass der Schutzzweck durch die Erholungsnutzung nicht beeinträchtigt wird.
  Auch das Kur- und Bäderwesen, das im Bereich der Thermalbäder Bad Füssing und Bad Griesbach im Rottal seinen regionalen Schwerpunkt hat, bringt spezifische Anforderungen mit sich, die bei raumbedeutsamen Maßnahmen mit einem besonderen Gewicht zu berücksichtigen sind. Hier müssen z.B. die Erfordernisse des Lärm- und Immissionsschutzes sowie die Erhaltung eines harmonischen Orts- und Landschaftsbildes besonders gewichtet werden, um die Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des Tourismus zu erhalten.
  Die Ansprüche und Vorlieben der Touristen und Urlaubsgäste sind einem stetigen Wandel unterworfen. Um mittel- und langfristig im Wettbewerb der Urlaubsregionen und Destinationen bestehen zu können gilt es, Trends frühzeitig zu erkennen und zeitgemäße Angebote zu entwickeln. Für die Region Donau-Wald spielen dabei insbesondere der Trend zum Wandertourismus, der nicht zuletzt durch den Qualitätsweg Goldsteig eine Wiederbelebung und Aufwertung erfährt, und der Gesundheits- bzw. Wellness-Tourismus eine wichtige Rolle. Hier verfügt die Region bereits über eine Kernkompetenz, die sich z. T. aus dem Bäderwesen entwickelt. Auch der Erlebnis- bzw. Eventtourismus spielt eine zunehmend wichtige Rolle auf der Nachfrageseite. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, welche Standorte in der Region für Einrichtungen, die derartige Tourismusformen anbieten (z.B. Freizeitparks), geeignet sein könnten.
  Der Städtetourismus verspricht für die Zukunft weitere Wachstumschancen. In der Region haben sich diesbezüglich die Städte Deggendorf, Straubing, Passau und Vilshofen bereits etabliert. Die historischen Stadtbilder, Sehenswürdigkeiten, Museen und Veranstaltungen entfalten dabei die größte Magnetwirkung. Die hier vorhandenen Potenziale sollen insbesondere auch für eine Weiterentwicklung im Tagungs-, Kongress- und Kulturtourismus weiter ausgebaut werden. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass auch benachbarte Orte und Attraktionen mit in die Konzepte einbezogen und so Ausstrahlungseffekte erzielt werden. Der Nationalpark Bayerischer Wald ist eine der Hauptattraktionen des Bayerischen Waldes. Im Rahmen seiner Zweckbestimmung kann er als Ziel für Kurz- und Tagesreisende aus der Region und darüber hinaus noch weiter gestärkt werden.
  Für die Stärkung des Städte- und Schiffstourismus sind weitere Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität v. a. der Zielorte an der Donau erforderlich. Geeignete Schiffsanlegestellen sind weitgehend vorhanden, es ist aber darauf hinzuwirken, dass diese die für den Schiffsausflugs- und Kreuzfahrtverkehr notwendigen Kapazitäten aufweisen und den Komfortansprüchen der Reisenden genügen. Der Kreuzfahrtverkehr auf der Donau hat sich die letzten Jahre sehr stark entwickelt, im Bereich Bootswandern und Sportmotorbootfahren sind jedoch noch ungenutzte Potenziale vorhanden. Es ist daher darauf hinzuwirken, dass die entsprechende Infrastruktur wie z.B. Jachthäfen und Bootsanlegestellen weiter ausgebaut wird. Darüber hinaus gilt es darauf zu achten, dass die Chancen, die die verschiedenen Formen des Tourismus auf der Donau mit sich bringen, nicht nur den Orten mit Anlegestellen zu Gute kommt, sondern für die Region insgesamt wirksam werden. Hierzu ist es notwendig, die Attraktionen, Sehenswürdigkeiten und Freizeiteinrichtungen auch der Umgebung in die touristischen Produkte (z.B. Kombiangebote) einzubeziehen und in ein Gesamtkonzept zur touristischen Nutzung zu integrieren.
Zu 5.2 Um die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Fremdenverkehrswirtschaft in der Region zu erhalten und auszubauen ist ein permanenter Anpassungsprozess an die Markterfordernisse notwendig.
  Hierbei ist es u. a. von besonderer Bedeutung, dass das Fremdenverkehrsund Freizeitangebot kontinuierlich verbessert und wenn notwendig ergänzt wird. Hierbei sind insbesondere die Kommunen und in der Tourismuswirtschaft tätigen Unternehmen und Betriebe gefordert, ihre Angebote und Infrastruktur an die gesteigerten Qualitätsansprüche anzupassen. Dabei ist es wichtig, dass bei derartigen Maßnahmen der Aspekt der Qualitätsverbesserung gegenüber der Ausweitung von Kapazitäten in den Mittelpunkt gestellt wird. Gerade auch im Bereich der kommunalen Freizeiteinrichtungen und - infrastruktur wie z.B. B der, Veranstaltungsräume, und Wanderwege ist darauf hinzuwirken, dass diese in interkommunaler Abstimmung und Zusammenarbeit weiterentwickelt werden.
  In der Region Donau-Wald sind rund ein Drittel der Urlaubsgäste Winterurlauber. Durch die Vielfältigkeit der Wintersportmöglichkeiten, die familiengerechten Wintersportgebiete und das gemäßigte Mittelgebirgsklima gewinnt der Winterurlaub immer mehr an Bedeutung. Allerdings ist gerade die Wintersaison sehr stark von den Klima- und Wetterbedingungen abhängig. Zur Sicherung und zum Ausbau der Wintersaison ist es daher von besonderer Bedeutung v. a. Angebote bereitzuhalten, die in Zeiten unsicherer Schneelagen oder ohne Schnee genutzt werden können. Es ist daher wichtig, auch Alternativen zum klassischen Wintertourismus zu entwickeln.
  Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen der touristischen Infrastruktur sind eine grundlegende Voraussetzung für die Attraktivität der Urlaubs- und Tourismusregion Donau-Wald. Zur Tourismusförderung stellt der Freistaat Bayern Mittel zur Förderung von Investitionen im gewerblichen und kommunalen Bereich zur Verfügung. Bei derartigen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit von Natur- und Landschaft – gerade auch als Basis für die touristische Attraktivität der Region – nicht beeinträchtigt oder gar gefährdet wird.
  Die zielgerichtete Vermarktung von Tourismusregionen und touristischen Angeboten spielt eine immer wichtigere Rolle. In Zeiten hohen Wettbewerbsdrucks ist es daher besonders wichtig, das touristische Marketing auf die Kernkompetenzen auszurichten, um sich von Wettbewerbern abgrenzen und ein eigenes Standortprofil entwickeln zu können. Durch die Etablierung von Marken und die Konzentration des Angebots auf bestimmte Zielgruppen und Themen konnten in der Region diesbezüglich bereits einige Erfolge verzeichnet werden (z.B. Bayerwaldhotels, WellVital). Eine weitere Profilbildung verspricht auch für die Zukunft weitere Potenziale und sollte daher zielgruppenspezifisch und thematisch fokussiert ausgebaut werden. Hierbei spielen für die Region Donau-Wald insbesondere die Vermarktungsstrategien des Tourismusverbandes Ostbayern „Bayerischer Wald", „Bayerisches Golf- und Thermenland“ und „Städte in Ostbayern" eine besondere Rolle.
  In der Konkurrenz mit anderen Urlaubsgebieten innerhalb und außerhalb Deutschlands kann die Region Donau-Wald nur bestehen, wenn der Gast durch die Qualität des touristischen Angebotes und den gebotenen Service überzeugt wird. Die Qualität von Dienstleistungen ist allerdings sehr abhängig von den Menschen, die sie erbringen. Es ist daher besonderes wichtig, dass die Qualifikationen der im Tourismus Beschäftigten und die Servicequalität ständig verbessert wird. Hierbei spielen regionale Fortbildungsverbünde wie z.B. die Tourismusakademie Ostbayern oder der „ostbayerische Weiterbildungs- Pass im Tourismus“ bzw. das Zentrum für marktorientierte Tourismusforschung an der Universität Passau (CenTouris) eine besondere Rolle. Für die Information der Touristen hat auch die Schaffung zentraler Tourist- Informationen in der Region hohe Bedeutung.
Zu 5.3 Die Attraktivität der Landschaft und eine intakte Natur am Urlaubsort sind nach Erkenntnissen der Marktforschung eine der wichtigsten Reisemotive. Die Erhaltung der Attraktivität und  kologischen Funktionsfähigkeit von Natur und Landschaft sind daher gerade auch für eine Weiterentwicklung der touristischen Potenziale von entscheidender Bedeutung. Ziel muss es daher sein, die von der wirtschaftlichen Tätigkeit des Menschen geprägten Kultur- und Erholungslandschaften des Bayerischen Waldes, der Flie gewässerachsen und des tertiären Hügellandes auf Dauer zu erhalten und weiterzuentwickeln. Natürliche und naturnahe Landschaftsteile wie z.B. der Nationalpark, Natura- 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind dabei ihrer Zweckbestimmung und Erhaltungsziele entsprechend auch für Erholungsnutzungen zugänglich zu machen. Hierbei ist aber Voraussetzung, dass durch die Erholungsnutzung keine negativen Auswirkungen auf die Lebensräume der dort vorhandenen Tier- und Pflanzenarten eintreten und Zweckbestimmung und Erhaltungsziele nicht beeinträchtigt werden.
  Die Region verfügt über eine Vielzahl an kunst- und kulturhistorisch bedeutsamen Stätten und Denkmäler. Insbesondere im Bereich des Kultur- und Städtetourismus bestehen noch Potenziale, diese als Anziehungspunkte für den Tourismus nutzbar zu machen. Museen und andere Einrichtungen wie z.B. das Keltendorf Gabreta in Ringelai, das Museum Quintana in Künzing, das Ziegel- und Kalkmuseum Flintsbach, das Granitmuseum Hauzenberg, das Museumsdorf Tittling, das Glasmuseum Frauenau oder das Freilichtmuseum Finsterau bieten hier schon Ansatzpunkte, die weiterentwickelt werden können. Auch Geotope und Bodendenkmale sind erdgeschichtlich interessante Stätten, die ähnlich wie Kunst- und Kulturdenkmale in touristische Konzepte eingebunden werden können.
Zu 5.4 Die Erholungssuchenden und Touristen erwarten in der Region Donau-Wald eine naturnahe und abwechslungsreiche Landschaft mit orts- und gebietstypischen Eigenarten. Sie bildet die Voraussetzungen für einen attraktiven Tourismus. Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere beim Ausbau der touristischen Infrastruktur sowie des Fremdenverkehrs- und Freizeitangebotes ist auf die orts- und gebietstypischen Eigenarten und Traditionen daher besonders zu achten. Es ist sorgfältig zu prüfen, wie nachteilige Auswirkungen auf den Erholungswert der Landschaft vermieden und die charakteristischen Eigenarten erhalten werden können. Im Interesse des Tourismus darf eine Anpassung der touristischen Infrastruktur nicht zu Lasten der Landschaft und der historisch gewachsenen Ortsbilder gehen, denn es liegt nicht zuletzt im Interesse der Tourismuswirtschaft, die Landschaft und die reizvollen Ortsbilder als natürliches und kulturelles Kapital zu schützen und zu bewahren.
  Insbesondere bei touristischen Großprojekten ist besonderer Wert auf die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild zu legen und auf die Verträglichkeit mit der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu achten. Hier ist in der Regel auf eine, sich an der vorhandenen Maßstäblichkeit orientierende, Größenordnung der Vorhaben zu achten.
  Aufgrund der großen Flächeninanspruchnahme von Golfplätzen mit teilweise landschaftsfremden Elementen ist darauf hinzuwirken, dass landschaftliche Golfplätze angelegt und diese nur in landschaftlich und ökologisch verträglichen Bereichen verwirklicht werden.
Zu 5.5 Freizeitwohngelegenheiten und Ferienhaussiedlungen können wirtschaftliche Multiplikatoreffekte nur dann entfalten, wenn sie so ausgestaltet sind, dass eine dauerhaft touristische Nutzung sichergestellt ist. Durch entsprechende Maßnahmen ist daher sicherzustellen, dass keine Dauernutzungsformen (z.B. Umwandlung in Zweitwohnungen) entstehen. Bei Campingplätzen ist darauf zu achten, dass nur ein untergeordneter Anteil an Dauerstellplätzen entsteht.
Zu 5.6 Touristische Routen haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung für den Fremdenverkehr gewonnen. Entlang solcher Routen können Kultur und Kunstgeschichte, Industriekultur und regionale Identität erlebbar gemacht und in Wert gesetzt werden. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Vernetzung von touristischem Angebot, Information über regionale Besonderheiten und Traditionen und kulturellen Einrichtungen.
  Für die Weiterentwicklung solcher Routen wie z.B. der Glasstraße ist daher eine verstärkte Zusammenarbeit von Industrie (Werksverkäufe), Kunst und Handwerk (Museen) und touristischen Dienstleistungen (Führungen) nach verschiedenen thematischen Schwerpunkten und eine Verzahnung mit dem sonstigen touristischen Angebot anzustreben.
Zu 5.7 Die Region Donau-Wald verfügt bereits über ein gut ausgebautes Netz an touristischen Wegen (Wanderwege, Radwege, Skiwanderwege, Reitwege), die zum Teil in Fernwege integriert sind. Zur weiteren Attraktivitätssteigerung dieses Angebotes ist das Netz weiter zu verbessern und untereinander zu vernetzen. Zu den Verbesserungsmaßnahmen gehören insbesondere die Unterhaltung, Markierung und Beschilderung des Wegenetzes. Bei der Wegeführung ist insbesondere darauf zu achten, dass bestehende land- und forstwirtschaftliche Wege mit einbezogen, möglichst landschaftlich attraktive Trassen ausgewählt und landschaftsökologische Belange berücksichtigt werden. Für eine Ergänzung des Netzes bieten sich z.B. die Streckenverläufe von ehemaligen Bahnlinien an, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht.
  Bei der Trassenführung von Skiwanderwegen und Langlaufloipen ist zu gewährleisten, dass keine Biotope und Schutzräume bzw. Wintereinstände von wildlebenden Tierarten beeinträchtigt werden.
  Die Erweiterung des Reitwegenetzes ist ausgehend von geeigneten Einrichtungen (z.B. Reiterhöfe) zu planen und nach Möglichkeit getrennt von anderen Wanderwegen zu führen.
  Eine möglichst gute Anbindung des touristischen Wegenetzes an überregional bedeutsame touristische Routen und an entsprechende Wege in den Nachbarregionen sowie grenzüberschreitend nach Oberösterreich sowie in die tschechischen Bezirke Südböhmen und Pilsen ist anzustreben.
Zu 5.8 In den höheren Lagen des Bayerischen Waldes sind aufgrund der topographischen Verhältnisse z. T. gute Voraussetzungen für den Wintersport gegeben. Allerdings sind die Schneelagen in den letzten Jahren unsicherer geworden und aufgrund der absehbaren klimatischen Veränderungen ist damit zu rechnen, dass sich die Voraussetzungen in Zukunft verschlechtern werden. Bei Ausbau- und Modernisierungsma nahmen der Einrichtungen in den Wintersportgebieten (z.B. Lifte, Skipisten, Beschneiungsanlagen) ist diesem Umstand und den landschaftsökologischen Erfordernissen entsprechend Rechnung zu tragen.
Zu 6 Land- und Forstwirtschaft
Zu 6.1 Die gewachsene Kulturlandschaft der Region ist aus der bäuerlich betriebenen Landbewirtschaftung als Siedlungs-, Lebens- und Wirtschaftsraum entstanden. Es ist eine permanente Zukunftsaufgabe, diese Kulturlandschaft zu erhalten und zu gestalten. Wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen für die mit der Landwirtschaft verbundene Bevölkerung erhalten und verbessert werden. Flurbereinigung, Dorferneuerung und Verbesserung der Arbeits- und Wohnverhältnisse in den landwirtschaftlichen Betrieben sind geeignete Mittel um sicherzustellen, dass eine bäuerlich betriebene Landwirtschaft auch in Zukunft möglich ist. Inhaber von Betrieben, denen es nicht möglich ist, ihren Betrieb als Vollerwerbsbetrieb zu bewirtschaften, sind auf ein außerbetriebliches Einkommen angewiesen. Dies kann durch Zuerwerb innerhalb oder außerhalb der Landwirtschaft geschehen oder dadurch, dass diese Betriebsinhaber in einen außerlandwirtschaftlichen Hauptberuf überwechseln und den Betrieb im Nebenerwerb weiter bewirtschaften. Voraussetzung dafür sind die Schaffung dauerhafter außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze möglichst in Wohnortnähe und die Sicherung bereits bestehender Arbeitsplätze.
  Angesichts einer zunehmenden Verknappung von Energie- und Nahrungsmittelreserven ist der Erhalt von Flächen, die für landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind, besonders wichtig. Große Teile der Region sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders gut geeignet. Insbesondere in den Gäubodenlagen liegen Böden bester Bonität vor. Die nichtlandwirtschaftliche Flächeninanspruchnahme durch andere Nutzungen (z.B. Siedlungs- und Verkehrsflächen, Rohstoffabbau) ist im Interesse der langfristigen landwirtschaftlichen Nutzbarkeit daher möglichst gering zu halten. Aber nicht nur konkurrierende Nutzungen beeinträchtigen die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der wertvollen Böden. Es ist daher erforderlich, durch standortgemäße und umweltverträgliche Bewirtschaftungsformen die Bonität der Böden langfristig zu sichern, der Bodenerosion vorzubeugen, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und die Überbelastung mit Dünger und Pestiziden zu vermeiden.
  Bodenabschwemmungen und die Auswaschung von Nährstoffen aus dem Boden können zu schädlichen Verunreinigungen der Gewässer und des Grundwassers führen. Insbesondere in den Überschwemmungsgebieten und Trinkwassereinzugsgebieten ist daher von besonderer Bedeutung, dass die Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen insbesondere an die Erfordernisse des Gewässer- und Hochwasser- und Trinkwasserschutzes angepasst werden. Entsprechende Bewirtschaftungsformen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Versorgung der Region mit unbelastetem Trinkwasser und damit eine wesentliche natürliche Lebensgrundlage gesichert werden kann. Insbesondere im südlichen Teil der Region sind Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffeinträge in Boden und Grundwasser entsprechend EG-Wasserrahmenrichtlinie vorzusehen, um den guten Zustand des Grundwasserkörpers wieder zu erreichen.
Zu 6.3 Der Anbau nachwachsender Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft verspricht für die Zukunft in der Region Wachstumspotenziale. Nachwachsende Rohstoffe lassen sich stofflich bzw. technisch in der Industrie (Industriepflanzen) und energetisch zur Erzeugung von Wärme, Dampf, Strom und Treibstoff nutzen.
  Das Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing ist mit dem Ziel gegründet worden, alle Aktivitäten hinsichtlich der Erforschung und Nutzung Nachwachsender Rohstoffe an einem Ort zu bündeln. Das Kompetenzzentrum besteht aus dem Wissenschaftszentrum Straubing, das grundlagen- und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu Nachwachsenden Rohstoffen durchführt, dem Technologie- und Förderzentrum (TFZ), wo langjährig erfahrene Einrichtungen der angewandten Forschung im Bereich der Nachwachsenden Rohstoffe zusammengeführt sind, und dem Centralen-Agrar-Rohstoff-Marketing- und Entwicklungs-Netzwerk (C.A.R.M.E.N.e.V.), das sich um die Koordination einer zielgerichteten interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Staat, Wissenschaft, Landwirtschaft und Wirtschaft kümmert. Das Kompetenzzentrum spielt eine wichtige Impulsgeberfunktion für die Entwicklung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Region. Um diese Rolle optimal besetzen zu können, sind weitere Ausbaumaßnahmen und Kooperationen mit anderen Institutionen und einschlägigen Betrieben anzustreben.
  Die gezielte und vermehrte Verwendung des nachwachsenden Rohstoffes Holz als Werk- und Baustoff und als Energieträger trägt zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region bei. Allein die Forstwirtschaft bietet nach Informationen der Ämter für Landwirtschaft und Forsten in der Region mindestens 2.500 Arbeitsplätze (umgerechnete Arbeitskapazität aus dem getätigten Einschlag, Brennholzbereitstellung, staatliche und private Forstleute, Sachverständige, Sägebetriebe, Holzhandel). Hinzu kommen die Arbeitsplätze aus dem Schreiner- und Zimmerergewerbe und in ähnlicher Weise mit der Holznutzung und -verwendung verbundener Betriebe (z. B. Holzfeuerungsanlagen, Logistik-Unternehmen).
Zu 6.4 Die Naturräume des Bayerischen Waldes sind weit überdurchschnittlich bewaldet. Um ein abwechslungsreiches Landschaftsbild und den Freizeitwert der waldfreien Landschaftsbereiche zu erhalten ist es notwendig, dass die bisherigen Offenlandbereiche, die in vielen Fällen eine hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz haben, weitgehend waldfrei gehalten werden.
Zu 6.5 Die Region verfügt über große Waldflächen und damit über hohe Reserven beim nachwachsenden Rohstoff Holz. Im Vergleich zu anderen holzreichen Ländern ist die Verwendung von Holz im Bau in der Region trotz stetig steigender Tendenz noch immer vergleichsweise gering. Die Verwendung von Holz im Bau bietet jedoch in der Gesamtsicht ein großes regionales Wertschöpfungspotential. Eine Steigerung der Holznutzung für die Verwendung als Baustoff ist daher regional konomisch sinnvoll. Gerade der öffentliche Bau kann hier Impulse setzen und Vorurteile gegenüber der Holzbauweise ausräumen helfen.
  Der Wald der Region Donau-Wald umfasst eine Fläche von rund 217.000 ha. Der Holzvorrat der Region beträgt nach der Bundeswaldinventur ca. 72 Mio. Kubikmeter, was bei den derzeitigen Holzpreisen einem Gegenwert von rund 3,6 Mrd. € entspricht. Durchschnittlich werden in der Region jährlich 1,6 Mio. Kubikmeter Holz geerntet, was einer Wertschöpfung von rd. 80 Mio. € in der ersten Stufe entspricht. Der Holzzuwachs in der Region liegt bei 2,2 Mio. Kubikmeter, dies entspricht einer möglichen Wertschöpfung von rd. 110 Mio. €. Die günstigen Wuchsbedingungen und die hohen vorhandenen Vorräte ermöglichen eine nachhaltige deutliche Steigerung (mehr als ein Drittel) der Nutzung mit positiven Auswirkungen (Wertschöpfung) für die Region und darüber hinaus.
  Auch zur Wärme- und Energieversorgung bieten sich nachwachsende Rohstoffe und insbesondere Holz an. Gerade auf dem Energiesektor können nennenswerte Mengen an Holzvorräten realisiert werden, die bisher kaum genutzt bzw. energetisch unwirksam im Wald aus Forstschutzgründen verbrannt werden. Nach Schätzungen der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) kann das Aufkommen an Waldenergieholz (Scheitholz, Industrieholz und Hackschnitzel) deutlich um rd. 75 % gesteigert werden. Für die Region Donau-Wald entspricht dies einer möglichen Steigerung von derzeit ca. 230.000 Tonnen (absolut trocken) auf ca. 405.000 Tonnen. Dies entspricht einem Einsparungs quivalent von rund 85 Mio. Liter Heizöl. Neben der ökologisch sinnvollen Substitution von ca. 85 Mio. Liter Heizöl durch den nachwachsenden Rohstoff Holz kann auch die damit einhergehende Wertschöpfung in den ländlichen Raum verlagert werden.
Zu 6.6 Neueste Ergebnisse der Klimaforschung lassen eine deutliche Veränderung des Klimas mit gravierenden Rückwirkungen auch auf die Wuchsbedingungen der Wälder in der Region erwarten. Dies betrifft vor allem die Fichte, die in der Region die wirtschaftlich bedeutendste und mit dem größten Anteil am Waldaufbau beteilige Baumart ist. Die zunehmend warm-trockenen Sommer führen in der Region schon jetzt zu Massenvermehrungen von Waldschädlingen. Für einen langfristigen Erhalt und einer Wiederherstellung der Vitalität der Wälder in der Region ist es daher notwendig, dass die Wälder in standortgerechte Wälder umgebaut werden. Voraussetzung für den notwendigen Umbau der Wälder sind angepasste Wildbestände. In großen Teilen der Region ist diese Voraussetzung noch nicht erfüllt.
  Wälder übernehmen neben der Rohstofffunktion wichtige Funktionen wie z.B. für den Klima- und Grundwasserschutz. Es ist daher von besonderer Bedeutung insbesondere diejenigen Wälder der Region, die nach dem Waldfunktionsplan besondere Funktionen haben, in ihrer Substanz zu erhalten und zur Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit weiterzuentwickeln. Besondere Bedeutung hat auch die Erhaltung der noch vorhandenen Auwälder an den großen Flussläufen der Region.
  Insbesondere Bereiche südlich der Donau in den Landkreisen Deggendorf, Passau und Straubing-Bogen sind im Gegensatz zu anderen Regionsteilen waldarm. Hier ist darauf hinzuwirken, dass Rodungen nur im unbedingt notwendigen Maß durchgeführt und möglichst durch Aufforstungen gleichwertiger Standorte in der näheren Umgebung bzw. am Standort selbst ausgeglichen werden. Darüber hinaus ist zur Mehrung der Waldfläche in waldarmen Bereichen auf geeigneten Flächen auch die Neubegründung von Wald anzustreben.
Zu 6.7 Der Wald hat neben seiner Nutzfunktion auch Schutz- und Erholungsfunktionen und eine große Bedeutung für die biologische Vielfalt. Auch bei vermehrter Holznutzung und verstärkter Waldbewirtschaftung müssen insbesondere die Schutzfunktionen (z.B. für den Bodenschutz, Immissionsschutz, Klimaschutz, Lärmschutz), die Erholungsfunktion und die ökologische Funktion (Biotopschutz, Landschaftsbild, Gesamtökologie) weiter gewährleistet sein.

Umwelterklärung zu B IV (2-6)

1 Einbeziehung von Umwelterwägungen
  Als Teil des Fortschreibungsentwurfs für die Teilkapitel B IV 2 „Regionale Wirtschaftsstruktur / Standortentwicklung“, B IV 3 „Industrie und Handwerk“, B IV 4 „Handel und Dienstleistungen“, B IV 5 „Tourismus“ und B IV 6 „Landund Forstwirtschaft“ wurde gem. Art. 12 BayLplG ein Umweltbericht erstellt. In diesem wurden der allgemeine Umweltzustand und die derzeitigen Umweltprobleme in der Region Donau-Wald dargelegt.
  Die Ziele und Grundsätze des Regionalplans setzen den regionalplanerischen Rahmen für die wirtschaftliche Entwicklung des Raums. Gebietsscharfe Festlegungen (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete) oder Projektziele sind hier nicht enthalten. Die Umsetzung der hier vorgegebenen Ziele und Grundsätze erfolgt auf anderen Planungsstufen und von anderen Planungsträgern. Relevante Umweltprobleme und potenzielle Konflikte mit den Umweltbelangen treten konkret erst zu diesem Zeitpunkt tatsächlich auf. Wenn konkrete Vorhaben zur Verwirklichung anstehen, sind die konkreten Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
  Der Maxime der Nachhaltigkeit folgend versucht der Regionalplan durch seine Rahmensetzung die Belange Natur- und Umwelt, Wirtschaft und Soziales/ Kultur gleichgewichtig zu behandeln. Umwelterwägungen sind daher integraler Bestandteil der raumordnerischen Abwägung. Projektziele oder konkrete Einzelvorhaben sind in den Teilkapiteln B IV 2-6 nicht enthalten.
   
2 Berücksichtigung des Umweltberichtes, Ergebnisse des Anhörungsverfahrens, geprüfte Alternativen
  Der Fortschreibungsentwurf mit Umweltbericht wurde den Trägern öffentlicher Belange, den Verbandsmitgliedern des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald sowie der Öffentlichkeit im Rahmen des Anhörungsverfahrens bzw. durch Einstellung in das Internet und Auslegung bei der Regierung von Niederbayern zugänglich gemacht.
  Im Anhörungsverfahren wurden einige Einwände bzw. Anregungen auch zu den Inhalten des Umweltberichtes abgegeben. Die Hinweise zum Umweltbericht bezogen sich in erster Linie (a) auf die Passage zu einem möglichen Ausbau der Donau, (b) die vorläufige Bestandstaufnahme der Donau nach der Wasserrahmenrichtlinie, (c) den Ausführungen zu möglichen Risiken in Verbindung mit dem Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen bzw. den Eintrag von Dünger- und Pestiziden in den Boden, (d) die Umweltauswirkungen der Nutzung von Standorten von gewerblich-industriellen Vorhaben an vorhandenen Bandinfrastrukturen, (e) die Umweltauswirkungen der Beseitigung der Defizite in der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Es wurden auch Stellungnahmen zur Aussagenschärfe des Umweltberichtes abgegeben, Mögliche Umweltauswirkungen treten erst bei der Verwirklichung konkreter Vorhaben aus.
  Zu den Hinweisen zum Umweltbericht ist zusammenfassend anzumerken:
  (a) Das Kapitel Wirtschaft enthält keine eigenen Zielvorstellungen zum geplanten Donauausbau, sondern gibt in der Begründung lediglich das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wider.
  (b) Die Donau ist nach der vorläufigen Einstufung (Bestandserhebung 2004) der Fließgewässer im Bereich der Region Donau-Wald als erheblich verändert dargestellt.
  (c) Der Regionalplan enthält einen Grundsatz, nach dem durch geeignete Maßnahmen der Bodenerosion vorzubeugen, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und die Überbelastung mit Dünger und Pestiziden zu vermeiden ist.
  (d) Mit dem Grundsatz sollen gewerblich-industrielle Vorhaben an Standorte gelenkt werden, die gut an die Bandinfrastrukturnetze (Straße, Schiene, Wasserstraße) angebunden sind und auch hinsichtlich anderer fachlicher Belange (z. B. Natur und Landschaft, Siedlungswesen) geeignet sind.
  (e) Das Kapitel Wirtschaft enthält keine Projektziele für bestimmte Infrastrukturprojekte, die geeignet wären, eine umweltrelevante Steuerungswirkung zu entfalten.
  Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass sich die Umweltsituation auf regionaler Ebene durch die Umsetzung des Plans voraussichtlich nicht verschlechtern wird. Die Umweltauswirkungen einzelner Vorhaben, die zur Verwirklichung des Plans beitragen, sind bei der Projektplanung zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
  Die gegenständliche Fortschreibung enthielt keine gebietsscharfen Darstellungen (Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete) bzw. konkrete Projektziele. Standort- oder andere räumliche Alternativen waren daher nicht zu prüfen.
   
3 Überwachungsmaßnahmen
  Die Überwachung der Umweltauswirkung kann erst im Zuge der Verwirklichung der regionalplanerischen Ziele und Grundsätze im Rahmen der Umsetzung einzelner Vorhaben erfolgen. Dies erfolgt auf den nachfolgenden Planungsebenen.

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