Zu den Karten

B XII – Wasserwirtschaft

1   Wasserversorgung
1.1 (Z) Die öffentliche Wasserversorgung soll insbesondere in den Landkreisen Deggendorf, Passau und Straubing-Bogen weiter ausgebaut werden.
1.2 (Z) Der Verbund zwischen Gruppenanlagen südlich der Donau soll fortgeführt werden.
1.3 (Z) Noch ungenutzte Grundwasservorkommen südlich der Donau sollen als wasserwirtschaftliche Vorranggebiete für die Trinkwasserversorgung gesichert werden. Ihre Abgrenzung bestimmt sich nach Karte 2 „Siedlung und Versorgung“.
    In den wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten soll der Nutzung von Grundwasservorkommen und anderen Wasservorkommen für die Trinkwasserversorgung gegenüber konkurrierenden Nutzungsan-sprüchen Vorrang eingeräumt werden.
     
2   Gewässerschutz
2.1 (Z) Kritisch und stark belastete Gewässer, wie Abschnitte der Donau und Gewässer im tertiären Hügelland, sollen durch Bau von Abwasseranlagen mit hohem Reinigungsgrad saniert werden. Die noch unbelasteten Gewässer im Bayerischen Wald sollen vor Abwasser-belastungen geschützt werden.
2.2 (Z) Die Wärmebelastung der Fliessgewässer, insbesondere der Donau und der Isar, soll in tragbaren Grenzen gehalten werden.
2.3 (Z) Der Grundwasserbelastung aus der Landwirtschaft soll insbesondere in den Landkreisen Deggendorf, Passau und Straubing-Bogen entgegen-gewirkt werden.
     
3   Hochwasserschutz/Abflussregelung
3.1   Hochwasserschutz
3.1.1 (G) Es ist anzustreben, die Überschwemmungsgebiete der Gewässer der Region für den Abfluss und den Rückhalt von Hochwasser zu erhalten und zu entwickeln.
3.1.2 (G) Von besonderer Bedeutung ist es, natürliche Rückhalteräume insbesondere in den Auwäldern zu erhalten, in ihren Funktionen für den Hochwasserschutz zu optimieren und – wo möglich und notwendig – wiederherzustellen.
  (G) Eine möglichst naturnahe Gestaltung der Fließgewässer und deren Ufer in der Region ist anzustreben, um Abflussverschärfungen insbesondere bei Hochwasser entgegenzuwirken.
3.1.3 (Z) Hochwasserschutzmaßnahmen sollen in der Regel auf Siedlungsgebiete und Ortsteile sowie auf wichtige Verkehrs- und Infrastrukturanlagen konzentriert werden. Neben den technisch notwendigen Anlagen und Bauwerken sollen auch Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes Berücksichtigung finden.
3.1.4 (Z) Folgende Vorranggebiete für Hochwasserschutz werden zum vorbeugenden Hochwasserschutz ausgewiesen. In diesen Vorranggebieten kommt dem vorbeugenden Hochwasserschutz Vorrang gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungen zu. Lage und Abgrenzung der Vorranggebiete bestimmen sich nach der Tekturkarte Hochwasserschutz (zu Karte 2 Siedlung und Versorgung).
    H 1 Schwarzer Regen (Stadt Viechtach und Gemeinde Prackenbach, Lkr. Regen)
    H 2 Vils (Stadt Osterhofen, Lkr. Deggendorf)
    H 3 Reißinger Bach (Gemeinde Otzing, Lkr. Deggendorf)
    H 4 Hengersberger Ohe (Markt Hengersberg und Gemeinde Auerbach, Lkr. Deggendorf)
    H 5 Kleine Ohe (Gemeinden Schöllnach, Außernzell und Iggensbach, Lkr. Deggendorf)
    H 6 Teisnach (Märkte Teisnach und Ruhmannsfelden, Gemeinden Gotteszell, Patersdorf und Zachenberg, Lkr. Regen)
    H 7 Kinsach (Markt Mitterfels, Gemeinden Ascha, Rattiszell, Stallwang und Steinach, Lkr. Straubing-Bogen)
    H 8 Bogenbach (Stadt Bogen und Gemeinde Hunderdorf, Lkr. Straubing-Bogen)
    H 9 Aiterach (Stadt Straubing, Gemeinden Aiterhofen, Leiblfing und Salching, Lkr. Straubing-Bogen)
3.2   Abflussregelung
3.2.1 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, der weiteren Eintiefung der Sohle der Isar unterhalb von Plattling entgegenzuwirken.
     
4   Wildbachverbauung
  (Z) Die Wildbäche im Bayerischen Wald sollen naturnah erhalten und nur ausgebaut werden, soweit es zum Schutz von Siedlungen bzw. Verkehrsflächen erforderlich ist.

Begründung zu B XII – Wasserwirtschaft

zu 1 Wasserversorgung
  Obwohl in den letzten Jahren durch den Ausbau zahlreicher Gruppen-wasserversorgungsanlagen und insbesondere der Fernwasserversorgung Bayerischer Wald (FBW) eine Vielzahl von Gemeinden neu zentral versorgt worden ist oder durch Zusatzwasserbezug die Mängel an gemeindlichen Anlagen behoben werden konnten, ist der Versorgungsgrad in der Region insgesamt noch unbefriedigend.

Versorgung aus zentralen Anlagen

Versorgung aus zentralen Anlagen (in % der Einwohner)
von 1983 und 1990

  Unter dem durchschnittlichen Versorgungsgrad der Region liegen die Verhältnisse in den Landkreisen Deggendorf, Passau und Straubing-Bogen. Der Mittelgebirgscharakter im Bayerischen Wald und die Streusiedlungsstruktur tragen dazu bei, dass die zentrale Wasserversorgung ausserordentlich kostspielig ist. Ein höherer Versorgungsgrad als etwa 90 % wird sich daher langfristig nicht erreichen lassen. Für abgelegene Ortsteile und Einzelanwesen, die über eine einwandfreie Eigenversorgung verfügen, wird eine zentrale Versorgung nicht angestrebt.
  Die Wasserversorgung der FBW und der mit ihr verbundenen Gruppen stützt sich vor allem auf die Grundwassergewinnung im Donaualluvium und die Trinkwassertalsperre Frauenau sowie ausserdem noch auf eine Reihe örtlicher Quellvorkommen. Der Ausbau der FBW-Anlagen soll dem Bedarf entsprechend schwerpunktmässig im Landkreis Deggendorf und in den nördlich der Donau gelegenen Gebieten der Landkreise Straubing-Bogen und Passau sowie im Landkreis Freyung-Grafenau fortgeführt werden. Südlich der Donau hat sich im Landkreis Passau ein Verbund zwischen bestehenden Wasserversorgungsanlagen der Sandbachtal-Gruppe, der Neuburger Gruppe, der Sulzbachtal-Gruppe, der Gemeinde Fürstenzell und der Ruhstorfer Gruppe entwickelt, der wesentlich zur Versorgungssicherheit in diesem Raum beiträgt.
  Im Landkreis Straubing-Bogen wird darüber hinaus der noch nicht zentral versorgte Bereich im Nordwesten von der Eichelberg-Gruppe erfasst, so dass auch für diesen Landkreis zusammen mit der FBW und den bereits bestehenden Gruppenanlagen (Buchberg-Gruppe, Spitzberg-Gruppe, Irlbach-Gruppe, Aitrachtal-Gruppe, Zweckverband zur Versorgung des Grossen und Kleinen Laabertales und Bogenbachtal-Gruppe), die teilweise zu erweitern sind, der angestrebte Versorgungsgrad erreicht werden kann.
  Zur Deckung des Trinkwasserbedarfs in der Region ist – neben Grundwassererschliessungen – eine Trinkwassertalsperre bei Frauenau am Kleinen Regen errichtet worden. Trinkwasser aus der Talsperre Frauenau soll im Versorgungsbereich der FBW für die Gebiete nördlich der Donau genutzt werden; eine Mischung mit örtlich gewonnenem Queilwasser ist hier ohne Probleme möglich. Die Aufbereitungsanlage für das Talsperrenwasser ist zunächst in der 1. Ausbaustufe auf einen Durchsatz von 500 I/s ausgelegt. Sie soll dem Bedarf entsprechend erweitert werden. Die Rohrleitungen sind für die im Endausbau vorgesehene Leistung von 1500 I/s bemessen.
  Aus heutiger Sicht reicht das nutzbare Wasserdargebot nach dem Endausbau der Aufbereitungsanlage aus, den Trinkwasserbedarf bis über das Jahr 2000 hinaus zu decken. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die nutzbaren Grundwasservorkommen gegen Verunreinigungen wirksam geschützt und die noch erforderlichen Massnahmen zum Wasserausgleich rechtzeitig getroffen werden.
zu 1.2 Zur optimalen Versorgungssicherheit von Gruppen- und Fernwasserversorgungsanlagen gehört es, dass diese nicht nur über mehrere Wassergewinnungsanlagen verfügen, sondern dass sie auch zur gegenseitigem Aushilfe mit leistungsfähigen Verbundeinrichtungen zusammengeschlossen werden. In diesem Sinne sind beispielsweise die Gruppen im Landkreis Straubing-Bogen untereinander verbunden und die Gruppen im südlichen Landkreis Passau. Für die FBW ist der Verbund mit den Anlagen der Stadt Cham, des Zweckverbandes Chamer Gruppe und der Kreiswasserversorgung Roding (Region Regensburg) bereits ausgeführt.
  Infolge des Streusiedlungscharakters des Gebietes nördlich der Donau hat sich in früherer Zeit eine Vielzahl kleiner Einzelanlagen teils auf gemeindlicher, teils auf privater Grundlage gebildet. Die schwierigen geologischen Verhältnisse haben es nicht gestattet, wie etwa in den Tälern einen Hausbrunnen bei jedem Anwesen zu errichten, sondern eine Gruppe von Anwesen war darauf angewiesen, Quellvorkommen an geeigneter Stelle beizuleiten. Soweit diese Einzelanlagen eine einwandfreie und sichere Versorgung nicht gewährleisten können, ist geplant, sie langfristig mit in die bestehenden oder vorgesehenen leistungsfähigen Anlagen einzubeziehen. Hygienisch und technisch mangelhafte Anlagen sollen aufgelassen werden. Ferner ist anzustreben, dass nur noch Anlagen betrieben werden, die von geschultem und qualifiziertem Personal betreut und überwacht werden. Auf diese Weise ist der Bestand und die Betriebssicherheit der mit hohen staatlichen Zuwendungen geförderten Anlagen am besten gewährleistet.
  Im Interesse einer ausgeglichenen und schonenden Inanspruchnahme des Wasserund Naturhaushaltes wird nach Möglichkeit auf eine übermässige Nutzung kleiner, mengenmässig unzureichender Grund- und Quellwasservorkommen für die Wasserversorgung verzichtet. Die Erschliessung leistungsfähiger Wasservorkommen und der Verbund von Wasserversorgungsanlagen tragen dazu bei, Quellen, Feuchtbiotope und Gewässeroberläufe vor Eingriffen zu bewahren oder sie in einen naturnahen Zustand zurückzuverwandeln.
zu 1.3 Im Rahmen des Programms "Grundwassererkundung in Bayern" werden weitere Grundwasservorkommen südlich der Donau erkundet und als wasserwirtschaftliche Vorranggebiete vorsorglich für eine spätere Nutzung abgesichert.
  Bei Osterhofen und Buchhofen (Landkreis Deggendorf) wurden derartige Untersuchungen bereits durchgeführt. Ein weiteres Grundwasservorkommen bei Langenisarhofen (ebenfalls Landkreis Deggendorf) wurde bereits im Rahmen der Planung für die Fernwasserversorgung Bayerischer Wald untersucht und soll für den Verbund mit den Gruppenanlagen im nördlichen Teil der Region Landshut gesichert werden.
   
zu 2 Gewässerschutz
zu 2.1 Das Gebiet der Region lässt sich hydrogeologisch in drei klar voneinander zu trennende Einheiten gliedern: in das tertiäre Hügelland südlich der Donau, die Talbereiche von Donau, Isar und Inn und das Kristallingebiet des Bayerischen Waldes. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Fliessgewässer dieser drei Bereiche geartet.
  Die Gewässer südlich der Donau im tertiären Hügelland sind von Natur aus nährstoffreich. Das Selbstreinigungsvermögen ist beachtlich hoch. Bei geringer Wasserführung ist die Belastung durch ungenügend gereinigtes Abwasser jedoch erheblich. Ziel des Gewässerschutzes ist es, durch den Ausbau und Neubau von Abwasseranlagen die Güteklasse II (mässig belastet) in den Fliessgewässern wiederherzustellen. Derzeit weisen in der Region von den grösseren Gewässern des tertiären Hügellandes diese Güteklasse nur Abschnitte der Vils und der Rott, auf. In vielen kleineren Fliessgewässern wird die Gewässergüte infolge der vorwiegend landwirtschaftlichen Struktur des Gebietes stark durch unzulässige Einleitung von Jauche und Silosickersaft beeinträchtigt.
  Die Donau tritt wegen der erheblichen Abwasserbelastungen aus den Räumen Kelheim und Regensburg mit Güteklasse Il-lll (kritisch belastet) in die Region ein. Erst nach Vermischung mit dem Wasser der in ihrem Unterlauf nur mässig belasteten Isar erholt sich die Donau auf Güteklasse II.
  Die Gewässer des Bayerischen Waldes sind gekennzeichnet durch ihre ausserordentlich niedrige Wasserhärte und durch den meist geringen Gehalt an Pflanzennährstoffen. Dies bedingt eine relativ schwache biologische Aktivität, die bei Abwasserbelastungen zu einer Verlängerung der Selbstreinigungsstrecken führt. Die gefällestarken Fliessstrecken der Bayerwald-Gewässer haben andererseits meist hohes Sauerstoffeintragungsvermögen, was den Abbau eingebrachter Abwasserinhaltsstoffe begünstigt; wegen der meist geringen Abflüsse ist die Belastbarkeit mit Abwasser jedoch sehr begrenzt., Die noch unbelasteten oder kaum mit Abwasser belasteten Bäche, die den Charakter des Bayerischen Waldes als Erholungsgebiet in hohem Masse prägen, sollen vor Abwasserbelastungen besonders geschützt werden. Dies gilt vor allem auch für die nicht mit Abwasser belasteten Seen (Grosser Arbersee sowie Rachel-See).
  Ende 1983 waren in der Region rund 48 % der Einwohner an eine vollbiologische Kläranlage angeschlossen. Die Ursache für diesen niedrigen Anschlussgrad ist insbesondere in der überwiegend landwirtschaftlichen Struktur des Gebietes zu sehen. Unterschiedliche Voraussetzungen in den kreisfreien Städten und in den Landkreisen führen auch zu unterschiedlichen regionalen Zielvorstellungen für den Anschlussgrad an vollbiologische Kläranlagen.

Anschluss an vollbiologische Kläranlagen

Anschluss an vollbiologische Kläranlagen in % der Einwohner
von 1983 und 1990

  Um den angestrebten Anschlussgrad von rund 59 % der Einwohner zu erreichen, sind neben dem Bau von vollbiologischen Kläranlagen noch erhebliche Aufwendungen für den Bau der Hauptsammler und den Neu- bzw. Ausbau der Ortsnetze erforderlich. Im Bereich der einzelnen Fliessgewässer der Region sind vor allem in folgenden Orten bauliche Massnahmen zur Verringerung der Abwasserbelastung erforderlich:
  Donau: Straubing (Ausbau zur vollbiologischen Anlage), Parkstetten, Stephansposching, Aholming, Pleinting (Ausbau zur vollbiologischen Anlage), Vilshofen, Passau (in Bau), Obernzell
  Rechte Zuflüsse der Donau: Kleine Laaber (Atting/Perkam/Rain, Laberweinting), Wolfach (Sammarei), Inn (Neuhaus a. Inn), Vils (Gergweis)
  Linke Zuflüsse der Donau: Kinsach (Loitzendorf, Stallwang, Ascha, Steinach), Kößnach (Falkenfels, Saulburg), Mehnach (Haibach), Bogenbach (Gaishausen, Steinburg, Elisabethszell, Obermühlbach), Hengersberger Ohe (Schaufling, Hunding), Gaissa (Tiefenbach-Haselbach, Fürstenstein), Ilz (Haus im Wald (Ausbau zur vollbiologischen Anlage), Tittling, Salzweg), Grosse Ohe (Eppenschlag, Kirchdorf, Innernzell), Staffelbach-Erlau (Staffelbachtal), Osterbach-Ranna (Wegscheid)
  Niederschlagsgebiet des Regen: Klingelbach (Rattenberg, Konzell), Schwarzer Regen (Prackenbach, Geiersthal/Teisnach (mit Papier- und Zellstofffabrik)), Rinchnacher Ohe (Rinchnach)
zu 2.2 Die künstliche Aufwärmung von Flusswasser durch Einleitung grosser Kühlwassermengen aus Wärmekraftwerken beschleunigt den biologischen Abbau organischer Schmutzstoffe durch Mikroorganismen. Dies führt zu einem erhöhten Sauerstoffverbrauch, der jedoch durch den Sauer-stoffeintrag mit dem Kühlwasser und durch eine erhöhte Belüftungsrate der Gewässeroberfläche im Bereich der Wiedereinleitung des Kühlwassers nahezu ausgeglichen wird. Durch die Kühlwassernutzung entstehen Wasserverluste durch Verdunstung. Die Wärmebelastung der Fliessgewässer ist daher in tragbaren Grenzen zu halten.
  Die Donau bietet in der Region noch Standortreserven, wenn der Wärmeeintrag durch die Nutzung der Abwärme bzw. durch den Einsatz von Kühltürmen gedrosselt wird. Weitere, die Isar belastende Anlagen können aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht vertreten werden, solange der Wärmeeintrag durch die Wärmekraftwerke nicht entsprechend vermindert wird.
zu 2.3 Neben anderen Ursachen hat die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und die damit einhergehende Steigerung des Einsatzes von Wirtschaftsdünger, mineralischen Düngemitteln und Pflanzenbehandlungsmitteln dazu beigetragen, die Schadstoffbelastung des Grundwassers in den letzten Jahrzehnten deutlich zu erhöhen. Vor allem die Nitratbelastung des Grundwassers gibt zur Besorgnis Anlass. Überhöhte Nitratgehalte des Grundwassers treten schwerpunktmässig in den landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Gebieten der Landkreise Deggendorf, Passau und Straubing-Bogen auf, wo oberflächennahe Grundwasservorkommen unter durchlässigen Deckschichten anstehen.
  Im Rahmen der landwirtschaftlichen Beratung soll dem Gewässerschutz verstärkt Rechnung getragen werden. Insbesondere soll darauf hingewirkt werden, durch eine geeignete Bewirtschaftung die Auswaschung von Dünge- und Pflanzenbehandlungsmitteln aus dem Boden in das Grundwasser zu verhüten. Vordringlich sind Massnahmen zur Verringerung der Nitratbelastung des Grundwassers in Einzugsgebieten gefährdeter Trinkwassergewinnungen zur öffentlichen Wasserversorgung sowie im Bereich sonstiger nutzbarer Grundwasservorkommen, die für die künftige Trinkwasserversorgung gesichert werden sollen.
   
zu 3 Hochwasserschutz/Abflussregelung
zu 3.1 Hochwasserschutz
zu 3.1.1 Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden, oder für die Hochwasserentlastung oder -rückhaltung beansprucht werden (vgl. § 31 b Abs1 WHG). Nutzungen in den Talräumen sind seit jeher durch Hochwasserereignisse gefährdet. Durch die vielfältigen Nutzungsansprüche und Eingriffe des Menschen in das Gewässersystem (z.B. intensive landwirtschaftliche Nutzung, Flussbegradigungen, Versiegelung durch Verkehrs- und Siedlungsflächen) wurden die Fließgewässer in ihrem ursprünglichen Verlauf beengt, was vielfach zu einer Verschärfung der Hochwassergefahr geführt hat. Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, welche Schäden dadurch entstehen können. Einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Schadenspotenzials stellt die Flächenvorsorge, also der Erhalt der Überschwemmungsgebiete, dar. Um die Hochwassergefahren zu reduzieren, ist es daher dringend erforderlich, dass die Überschwemmungsgebiete der Gewässer in der Region Donau-Wald erhalten werden und der Wasserabfluss möglichst nicht beschleunigt wird.
zu 3.1.2 Die Talauen sind die natürlichen Rückhalteräume der Gewässer. Ihre Rückhaltefunktion kann aber nur dann gewährleistet werden, wenn die Bodennutzung in diesen Bereichen auf die Erfordernisse des Hochwasserschutzes ausgerichtet und die natürliche Speicherfähigkeit der Böden ausgenutzt wird. Um die natürliche Wasserrückhaltung zu steigern, ist daher von besonderer Bedeutung, dass auf eine mit der Funktion des Hochwasserschutzes abgestimmte, land- und forstwirtschaftliche Nutzung hingewirkt wird. Um die teilweise schon beseitigte oder geschädigte Fähigkeit zur Wasseraufnahme und zum Wasserrückhalt zu verbessern bzw. wiederherzustellen, bieten sich die Auwaldbereiche entlang der Flüsse an. Es ist regelmäßig zu prüfen, ob frühere Über-schwemmungsgebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, wiederhergestellt werden können.
  Eine naturnahe Gestaltung der Fließgewässer und deren Uferbereiche beugt der Erosion vor und leistet einen Beitrag zur Reduzierung der Abflussgeschwindigkeit. Zudem stellen naturnahe Ufer Pufferbereiche zwischen Gewässer und umgebender Nutzung dar (z.B. Reduzierung des Schadstoff- und Düngemitteleintrags in das Gewässer, ökologische wertvolle Bereiche).
zu 3.1.3 In den Hochwasserschutz sind in der Regel nur Wohnsiedlungs-, Gewerbe- und Industriegebiete sowie wichtige Infrastruktureinrichtungen einzubeziehen. Der Endausbau des Hochwasserschutzes soll in der Regel einen Schutz gegen das 100-jährliche Hochwasserereignis (HQ100) gewährleisten. Hierzu sind technische Anlagen des Hochwasserschutzes wie Deiche, Mauern und Gewässerausbau und Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes (z.B. naturnahe Flusslandschaften, Flutmulden und Auen, in denen Hochwässern natürliche Ausdehnungs- und Rückhaltemöglichkeiten geboten werden) gleichermaßen erforderlich.
zu 3.1.4 Hochwasserereignisse sind Naturereignisse. Diese Ereignisse werden für Sachwerte, Leib und Leben dann zur Gefahr, wenn der Mensch mit nicht hochwasserverträglichen Nutzungen in die Überschwemmungsgebiete vordringt. Ein solches Handeln verursacht kostenträchtige Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Sachwerten. Abgesehen davon, dass es keinen vollständigen Schutz ohne Restrisiko geben kann, ist dies volkswirtschaftlich nicht zu vertreten.
  Um gefahrlos über die Ufer treten zu können, benötigen Flüsse Raum. Mit der Ausweisung von Vorranggebieten für Hochwasserschutz sollen die Überschwemmungsgebiete, die noch nicht amtlich festgesetzt sind, zukünftig von raumbedeutsamen Nutzungen, die dem vorbeugenden Hochwasserschutz entgegenstehen, freigehalten und somit gesichert werden. Damit soll ein möglichst schadloser Hochwasserabfluss gewährleistet werden. Bestehende Nutzungen (z.B. ordnungsgemäße Landwirtschaft) sind von der Ausweisung der Vorranggebiete für Hochwasserschutz nicht betroffen. In den Vorranggebieten bleiben auch künftig Nutzungen (z.B. Bau, Betrieb und Unterhalt von Infra-strukturanlagen) möglich, soweit diese mit den Erfordernissen des Hochwasserschutzes vereinbar sind.
  Für die räumliche Abgrenzung der Vorranggebiete für Hochwasserschutz ist das 100-jährliche Hochwasserereignis (HQ100) maßgebend, die Ausweisung im Regionalplan erfolgt aber – dem Maßstab des Regionalplans angepasst – nur gebietsscharf.
  Bestehende, in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen ausgewiesene Bauflächen sowie planfestgestellte Vorhaben (z.B. Straßenplanungen), die im Bereich der Vorranggebiete zu liegen kommen, sind davon ausgenommen. Eine Überlagerung ist lediglich durch die maßstabsbedingten Darstellungsmöglichkeiten des Regionalplans begründet.
  Die Begründungskarte zu B XII 3.1 gibt einen Überblick, an welchen Gewässern in der Region Donau-Wald bereits Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind. An den meisten Gewässern I. und II. Ordnung ist dies bereits geschehen. Die jeweiligen Rechtsverordnungen richten sich sowohl an öffentliche Fachplanungsstellen als auch an Private und gehen daher über die Möglichkeiten der Regionalplanung hinaus. Mittelfristig sollen die im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete Hochwasser ebenfalls durch Rechtsverordnung entsprechend Art. 61 des Bayerischen Wassergesetzes amtlich festgesetzt werden.
  Aufgrund der Rechtswirkung, die von ermittelten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Überschwemmungsgebieten (fak-tische Überschwemmungsgebiete) ausgeht, wurde auf die Ausweisung von Vorranggebieten Hochwasserschutz am Inn, der Kleinen Laaber, am Kleinen und Großen Regen sowie an einem Teilstück des Schwarzen Regen verzichtet. An diesen Flussabschnitten ist das amtliche Festsetzungsverfahren bereits eingeleitet worden (Stand September 2005). Diejenigen Flussabschnitte an der Donau, deren Überschwemmungsgebiete noch nicht amtlich festgesetzt sind, wurden ebenfalls ausgenommen, da sich durch den geplanten Ausbau der Donau je nach Ausbauvariante unterschiedliche Auswirkungen auf die Hochwassersituation ergeben. Der Varianten des geplanten Donauausbaus wurden in einem Raumordnungsverfahren landesplanerisch beurteilt. Die Landesplanerische Beurteilung hatte zum Ergebnis, dass nur die Variante C/C 2,80 den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Eine endgültige Festlegung auf eine Ausbauvariante ist aber von der Einigung der beiden Projektträger (Bundesrepublik Deutschland und Land Bayern) abhängig. Die Auswirkungen bezüglich der notwendigen Flächenvorsorge (vorbeugender Hochwasserschutz) sind zum jetzigen Zeitpunkt im Detail noch nicht absehbar.
  Hinweis zur gebietsscharfen Darstellung der Vorranggebiete
  Die Darstellung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im Regionalplan ist aufgrund des vorgegebenen Maßstabs von 1:100.000 gebietsscharf. In den Regionalplankarten wird dies durch Planzeichen ausgedrückt, die an den Rändern offen sind. Angesichts dieser Unschärfe ist bei der Anwendung der regionalplanerischen Zieldarstellungen (etwa im Rahmen der Anpassungspflicht nach § 4 ROG) im Randbereich der Gebiete ggf. eine konkrete Feststellung der Betroffenheit notwendig.
  Durch unterschiedliche Druck- und Vervielfältigungstechniken kann sich die Darstellung der Planzeichen geringfügig verändern. Dies stellt aber keine inhaltliche Änderung der regionalplanerischen Aussage dar.
zu 3.2 Abflussregelung
  Die Isar hat sich – als Folge der bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückreichenden Eingriffe in das Flusssystem – unterhalb der Staustufe Dingolfing (Region Landshut) eingetieft. Als Sanierungsmassnahmen wurden das Stützschwellenkraftwerk Gottfrieding, die Stützkraftstufen bei Landau a.d. Isar, Ettling und Pielweichs sowie eine Sohlschwelle bei Plattling errichtet. Die nach unterstrom immer weiter fortschreitende Eintiefung der Isarsohle hat inzwischen das Isarmündungsgebiet erreicht. Es ist daher erforderlich, dass auch im Bereich unterhalb Plattling der Eintiefung der Sohle der Isar durch weitere Maßnahmen entgegengewirkt wird.
   
zu 4 Wildbachverbauung
  Die im Bayerischen Wald ausgewiesenen Wildbäche befinden sich in der Mehrzahl im Zustand des Gleichgewichts. Das anstehende Urgestein verhindert trotz des starken Gefälles weitgehend Tiefen- und Seitenerosionen. Zum Schutze von Siedlungen und Verkehrsanlagen ist in nächster Zeit noch der Ausbau einiger weniger Bäche erforderlich.

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