Landesplanungsgesetz wurde geändert

Der Landtag hat das Landesplanungsgesetz BayLplG in einigen Punkten geändert. Ziel der Änderungen ist in erster Linie die Beschleunigung von Änderungsverfahren für LEP und Regionalpläne. Die Änderungen sind zum 01.01.2016 in Kraft getreten.

Änderung des Landesplanungsgesetzes

Der Gesetzentwurf des BayLplG wurde nach dem Anhörungsverfahren überarbeitet. Das Bayerische Landesplanungsgesetz soll geändert werden. Der Gesetzentwurf wurde im Frühjahr 2015 gebilligt und in die Verbandsanhörung gegeben.

Landesplanungsgesetz 2012

Der Landtag hat das novellierte Landesplanungsgestz am 14.06.2012 beschlossen. Das BayLplG kann damit am 01.07.2012 in Kraft treten.

Da das Raumordnungsrecht der konkurrierenden Gesetzgebung zuzurechnen ist, ersetzt das BayLplG ab diesem Zeitpunkt das ROG in weiten Teilen.

Gesetzestext

Landtagsbehandlung

Nach dem Inkrafttreten des neuen ROG gilt ab 30. Juni 2009 das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) nur mehr in bestimmten Teilen fort. Das Bayerische Landesplanungsgesetz soll deshalb novelliert werden.  

Das Kabinett hat im Januar 2012 den Entwurf für das neue Bayerische Landesplanungsgesetz abschließend beraten und dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet.

Entwurf BayLplG

Verbändeanhörung

Der Ministerrat der Staatsregierung hat den Entwurf für ein neues Landesplanungsgesetz (BayLPlG) gebilligt.

Der Planungsverband Donau-Wald hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf abgeben.

Anhörungsschreiben

Entwurf BayLplG

Stellungnahme des Planungsverbandes

© 2024 Region Donau-Wald